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Videobildgröße und Videoauflösung sowie Seitenverhältnis bei 576p, 720p und 1080p sowie 4K UHD

Wer das Hobby Videofilmen und Internet miteinander kombinieren will, wird sehr schnell den Wunsch empfinden, die eigenen Videofilme im Internet anzubieten bzw. auszustrahlen. Nichts (ist) leichter als das, so wirbt doch das Videoportal YouTube mit dem Werbespruch „Broadcast Yourself“. Doch im Zeitalter von HDTV, PAL, NTSC und einer Vielzahl von völlig unterschiedlichen Videoformaten stellt sich häufig die Frage, in welchem Seitenverhältnis Videofilme berechnet werden müssen, damit sie im Internet korrekt dargestellt werden können. In den meisten Fällen heißt es also, den Videofilm aus dem Standard-PAL-Format von 720x576 Pixel oder aus dem HD-Format von 1280x720 Pixel umzurechnen. Das läßt sich im Kopf leicht durch den berühmten Dreisatz lösen: So ist die Hälfte von 1280x720 Pixel entsprechend 640x360 Pixel; ein Viertel entsprechend 320x180 Pixel usw.

Pixelbreite
 x 
Pixelhöhe
16
 x 
9
32
 x 
18
64
 x 
32
96
 x 
54
128
 x 
72
160
 x 
90
192
 x 
108
224
 x 
126
256
 x 
144
288
 x 
162
320
 x 
180
352
 x 
198
384
 x 
216
416
 x 
234
448
 x 
252
480
 x 
270
512
 x 
288
544
 x 
306
576
 x 
324
608
 x 
342
640
 x 
360
672
 x 
378
704
 x 
396
736
 x 
414
768
 x 
432
800
 x 
450
832
 x 
468
864
 x 
486
896
 x 
504
928
 x 
522
960
 x 
540
992
 x 
558
1024
 x 
576
1056
 x 
594
1088
 x 
612
1120
 x 
630
1152
 x 
648
1184
 x 
666
1216
 x 
684
1248
 x 
702
1280
 x 
720
1312
 x 
738
1344
 x 
756
1376
 x 
774
1408
 x 
792
1440
 x 
810
1472
 x 
828
1504
 x 
846
1536
 x 
864
1568
 x 
882
1600
 x 
900
1632
 x 
918
1664
 x 
936
1696
 x 
954
1728
 x 
972
1760
 x 
990
1792
 x 
1008
1824
 x 
1026
1856
 x 
1044
1888
 x 
1062
1920
 x 
1080
1952
 x 
1098
1984
 x 
1116
2016
 x 
1134
2048
 x 
1152
2080
 x 
1170
2112
 x 
1188
2144
 x 
1206
2176
 x 
1224
2208
 x 
1242
2240
 x 
1260
2272
 x 
1278
2304
 x 
1296
2336
 x 
1314
2368
 x 
1332
2400
 x 
1350
2432
 x 
1368
2464
 x 
1386
2496
 x 
1404
2528
 x 
1422
2560
 x 
1440
2592
 x 
1458
2624
 x 
1476
2656
 x 
1494
2688
 x 
1512
2720
 x 
1530
2752
 x 
1548
2784
 x 
1566
2816
 x 
1584
2848
 x 
1602
2880
 x 
1620
2912
 x 
1638
2944
 x 
1656
2976
 x 
1674
3008
 x 
1692
3040
 x 
1710
3072
 x 
1728
3104
 x 
1746
3136
 x 
1764
3168
 x 
1782
3200
 x 
1800
3232
 x 
1818
3264
 x 
1836
3296
 x 
1854
3328
 x 
1872
3360
 x 
1890
3392
 x 
1908
3424
 x 
1926
3456
 x 
1944
3488
 x 
1962
3520
 x 
1980
3552
 x 
1998
3584
 x 
2016
3616
 x 
2034
3648
 x 
2052
3680
 x 
2070
3712
 x 
2088
3744
 x 
2106
3776
 x 
2124
3808
 x 
2142
3840
 x 
2160
YouTube und iFrame-Embedding
Doch wenn man nun vor dem Problem steht, einen Videofilm in ein bestehendes Seitenlayout einzufügen, das nur ganz spezifische Pixelbreiten oder Pixelhöhen zuläßt, kommt man um den Taschenrechner nicht herum. Welche Bildgröße ist beispielsweise bei einer maximalen Höhe von nur 340 Pixeln möglich? Bei einem Videofilm im Format 16:9 ergibt sich rechnerisch eine Pixelbreite von 604,44 Pixeln. Im Videoschnittprogramm würde man als Output-Größe nun abrunden und ein Zielformat von 604x340 Pixel einstellen. Doch in diesem Fall blockieren die meisten Videoeditoren, da diese spezifische Größe nicht dem Standard entspricht. In diesem Fall beginnt die Suche nach einem passenden Vielfachen von 16:9 bei ca. 604 Pixeln Breite bzw. 340 Pixeln Höhe. Dass man dabei mit dem Taschenrechner oder einem Blatt Papier und Bleistift die korrekten Seiten- bzw. Pixelausmaße berechnen muß, sollte kein Problem darstellen. Doch immer wieder ereilt mich die Faulheit oder die Rechenmüdigkeit, obwohl dieser kleine Dreisatz alles andere als eine anspruchsvolle Integralflächenberechnung oder die Bestimmung eines Extremwertes nach der zweiten Ableitung einer Sinus-Funktion ist. Daher ist die nebenstehende Tabelle entstanden, in welcher die korrekten Werte schnell und einfach abzulesen sind. Es sind also immer Vielfache von 16:9 ausgewiesen.

Wer mit seiner Videokamera im High Definition Modus arbeitet, dem stehen meistens zwei originäre Videoauflösungen zur Verfügung. Dies sind entweder 1920x1080 Pixel oder 1280x720 Pixel. Bis zur Entwicklung des Full-HD-Standard gab es noch das Format HDV1 und HDV2; dabei handelte es sich um künstlich abgespeckte Varianten, da die Elektronik in den verbauten Konsumentenkameras seinerzeit noch nicht die volle Signal- und Bandbreite speichern konnte. Das HDV-Format wurde in aller Regel auf normalen DV-Videokassetten oder DV-Festplatten im bekannten MPEG-2-Codec gespeichert. Damit konnten Datenraten von 19,0 Mbps bei 720p sowie von 25 Mbps bei 1080i erzielt werden. Der MPEG-2-Codec ist der übliche Standard für DVD oder DVB-T. Im Modus HDV1 konnte mit 1280x720 Pixel wahlweise in den Frameraten 25p oder 50p aufgezeichnet werden, während im Modus HDV2 besagter künstlicher Trick zum Vorschein kam, denn es wurde mit 1440x1080 Pixel aufzeichnet. Die Framerate lag entweder bei 25p oder 50i. Das Kürzel 25p bedeutet, daß exakt 25 Vollbilder aufgezeichnet werden. Bei 50p werden voll 50 Einzelbilder aufgezeichnet. Bei 50i werden 25 Einzelbilder aufgezeichnet, diese jedoch im Halbbildverfahren, die je 25 Unterbilder und je 25 Oberbilder enthalten. Aktuell ist das HDV-Format vom AVCHD-Format abgelöst worden. Es handelt sich dabei um den "Advanced Video Codec High Definition", also ein Kompressionsverfahren, das auf dem H.264 bzw. MPEG-4 AVC-Codec basiert.

Beide Verfahren - HDV und AVCHD - und natürlich die professionellen Codecs DVCPRO-HD von Panasonic bzw. HDCAM/SDCAM von Sony liefern schlußendlich die Bildformate 1920x1080 Pixel oder 1280x720 Pixel. Wer nun den Videofilm "passend" bei YouTube oder auf der eigenen Internetseite einbetten möchte, sollte dies in solchen Ausmaßen berechnen, die einem Vielfachen von 16:9 bzw. dem Quotienten 1,78 entsprechen (siehe Tabelle). Die gelb-markierten Formate entsprechen den im Internet am häufigsten genutzten Videobildgrößen. Bei der ARD sowie den Dritten Fernsehprogrammen wird standardmäßig in 512x288 gespeichert. Bei YouTube wird generell die Größe 640x360 Pixel angezeigt. Die oben gestellte Frage, welche Bildgröße denn nun ein Videoclip für das Internet haben sollte, der ca. 340 Pixel hoch sein soll, beantwortet nun ein einfacher Blick in die Tabelle: Die sinnvollste Auflösung wären dann 608x342 Pixel.


Man sieht, daß diese Größe von 512x288 Pixel eigentlich völlig ausreichend ist, um einen Videofilm auf der Internetseite einzubinden. Videofilme von YouTube werden gewöhnlich mit dem IFRAME-Befehl in die eigene Internetseite eingebunden. Daher müßte man eine Fläche von 512x288 Pixel auf seiner Internetseite einplanen, um den oben stehenden Videofilm einzubinden. Da bei YouTube und anderen Videoplayern jedoch noch die Steuerzeile (Play, Stop, Start, Zeitanzeige, etc.) angezeigt wird, erhöht sich das Bild um 30 Pixel, d.h. in der Höhe müssen nicht 288 Pixel, sondern 318 Pixel eingetragen werden. Bitte nun nicht irritieren lassen: Das Videoformat kann im eigenen Videoschnittprogramm auf exakt 512x288 Pixel skaliert werden. Nur beim späteren Verknüpfen bzw. Einbetten in der Internetseite müssen unten für die Steuerzeile 30 Pixel zusätzlich berücksichtigt werden. Im Ergebnis nimmt das Video dann eine Fläche von exakt 512x318 Pixeln auf der Internetseite ein.

Es ging bislang darum, welche Videobildgröße man im Videoschnittprogramm einstellen sollte, um ein reguläres Video mit 1920x1080 Pixel im korrekten Seitenverhältnis für das Internet herunter zu skalieren. Freilich kann man ein Video in der vollen Full-HD-Auflösung auf dem eigenen Server speichern, doch man überfrachtet damit den Zuschauer, insbesondere dann, wenn er das Video ohnehin nur auf einem Smartphone- oder Tablet-PC anschaut. Eine gängige Auflösung wäre also 640x360 Pixel oder 960x540 Pixel, um damit ein Mittelmaß zwischen Bildgröße, Bildqualität und Videodatenrate zu erlangen.

Dynamische und „responsive“ Internetseiten
Im Zeitalter der „mobilen“ Internetseiten und des HTML 5.0 Standards hat man gelernt, Medieninhalte nicht mehr in absoluten Pixel-Werten, sondern in relativen Proportionen, wie etwa 100 % oder 50 %, anzugeben. Das macht Sinn, weil es dem Browser überlassen wird, den gesamten Inhalt einer Internetseite korrekt im sogenannten „Viewport“ zu skalieren. Anstatt nun im Quelltext der HTML-Programmierung den „Code 1“ einzutippen (siehe unten), bevorzugt man „Code 2“. Dies löst zwar das Problem, wie ein Video im Internet eingebunden wird, läßt aber immer noch die Frage offen, welche Videobildgröße im Videoschnittprogramm eingestellt werden sollte.

Beispiel Code 1:
Es soll ein Video absichtlich mit den statischen Ausmaßen 480x270 Pixel eingebunden werden. Dafür verwendet man also den folgenden Quelltext in der HTML-Programmierung.

<video width="480" height="270" preload="auto" controls="controls">
<source src=".../dc-car-system-in-spur-n.mp4" type="video/mp4">
</video>

Beispiel Code 2:
Nun soll ein Video mit dynamischen, mobilen oder „responsiven“ Ausmaßen in 100 % Pixelbreite eingebunden werden, aber nicht breiter als 640 Pixel sein. Dafür verwendet man schließlich den folgenden Quelltext in der HTML-Programmierung.

<video style="width: 100%; max-width: 640px;" preload="auto" controls="controls">
<source src=".../dc-car-system-in-spur-n.mp4" type="video/mp4">
</video>

Während Code 1 und Code 2 für die Einbindung von eigenen Inhalten angepaßt ist, stellt sich aber nun noch die Frage, wie das iFrame-Embedding für YouTube und/oder andere Videoportale für die „responsive“ Darstellung eingefügt werden muß. Hier empfiehlt es sich, einen eigenen Eintrag im CSS-Style der Internetseite vorzunehmen, so dass gilt:

.css-container
{
position: relative;
padding-bottom: 56.25%;
height: 0;
overflow: hidden;
width: 100%;
height: auto;
}
.css-container iframe
{
position: absolute;
top: 0;
left: 0;
width: 100%;
height: 100%;
}


Wenn „echte“ 4K-Videos („Cinema 4K“) im korrekten Seitenverhältnis herunterskaliert werden sollen, so gilt es freilich auch hierbei, die richtigen Vielfachen von 4096×2160 Pixel zu berechnen. Im Gegensatz zum 16:9-Format, das im Verhältnis von 1,77 aufgespannt wird, liegt das „Cinema 4K“ Format im Verhältnis von 16:8 (Quotient: 1,89) vor. Die korrekten Seitenverhältnisse bzw. Videobildgrößen, die dann im Videoschnittprogramm eingestellt werden müssen, sind der nebenstehenden Tabelle zu entnehmen.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum es sich hierbei um so ein „schiefes“ bzw. „krummes“ Format handelt. Dies hat mit der Entwicklung der analogen Filmtechnik zu tun, denn das Seitenverhältnis von „Super 8“ und „Normal 16“, also dem 8-mm-Film bzw. 16-mm-Film, war 4:3, was einem Quotienten von 1,33 entspricht. Auch das später entwickelte 35-mm-Film-Format liegt im Verhältnis von 4:3 vor, was mit dem klassischen Rollfilm-Format zu tun hat. Bedingt durch die damals übliche Präsentationsform im Kinosaal fehlte es jedoch an Bildbreite, so dass mit Hilfe des anamorphotischen Verfahrens Breitbildformate auf dem normalformatigen Rollfilm belichtet werden konnten ohne dabei die Filmflächen ungenutzt zu lassen. Bekannt geworden ist dieses Verfahren unter dem Namen „Cinemascope“. So sind also Seitenverhältnisse von zunächst 1,85 und später 2,35 (Breitwand) entstanden.Mit der digitalen Aufzeichnung und Wiedergabe mußten schlußendlich Seitenverhältnisse geschaffen werden, die sich in binären Bits- und Bytes-Verhältnissen ausdrücken bzw. berechnen lassen. So hat man sich schließlich darauf geeinigt, das ursprüngliche Kinoformat 1,85 im digitalen 16:9-Format zu und das Breitbildformat 2,35 im digitalen 16:8-Format zu standardisieren.
Pixelbreite
 x 
Pixelhöhe
4096
 x 
2160
2048
 x 
1080
1024
 x 
540
512
 x 
270
256
 x 
135
128
 x 
68
64
 x 
34
32
 x 
17
16
 x 
8



Das gute, alte 4:3-Format bzw. 5:4-Format
Nun gibt es aber noch eine Menge von Videofilmen im 4:3-Format. Wenn man überlegt, dass Rundfunk- und Fernseharchive seit 1950 Material im 4:3-Format beinhalten und erst seit den letzten Jahren im 16:9-Format aufzeichnen, ist dieses Format noch lange nicht ausgestorben. Gewiß ist es bei der Neuakquisition von Fernsehaufnahmen nicht mehr üblich, aber dennoch schlummern auf heimischen Videokassetten (VHS, Hi8 oder S-VHS sowie DV) haufenweise Videofilme. Daher stellt sich auch hierbei die Frage, wie jenes Material passend konvertiert werden muß, um es sinnvoll auf Internetseiten und/oder bei YouTube & Co. verwenden zu können.

Pixelbreite
 x 
Pixelhöhe
Pixelbreite
 x 
Pixelhöhe
4
 x 
3
5
 x 
4
32
 x 
24
30
 x 
24
64
 x 
48
60
 x 
48
96
 x 
72
90
 x 
72
128
 x 
96
120
 x 
96
160
 x 
120
150
 x 
120
192
 x 
144
180
 x 
144
224
 x 
168
210
 x 
168
256
 x 
192
240
 x 
192
288
 x 
216
270
 x 
216
320
 x 
240
300
 x 
240
352
 x 
264
330
 x 
264
384
 x 
288
360
 x 
288
416
 x 
312
390
 x 
312
448
 x 
336
420
 x 
336
480
 x 
360
450
 x 
360
512
 x 
384
480
 x 
384
544
 x 
408
510
 x 
408
576
 x 
432
540
 x 
432
608
 x 
456
570
 x 
456
640
 x 
480
600
 x 
480
672
 x 
504
630
 x 
504
704
 x 
528
660
 x 
528
736
 x 
552
690
 x 
552
768
 x 
576
720
 x 
576
Bevor jedoch zwei zweitere Tabellen die am häufigsten genutzten Pixelverhältnisse aufzeigen, muß vorab erklärt werden, daß es "zwei" 4:3-Formate gibt. Ältere Videokameras vom Typ Betacam-SP oder S-VHS haben in 768x576 Pixel aufgezeichnet. Dies immer im Halbbildverfahren. Mit dem Aufkommen von DV-Kameras und DVD-Playern und der damit verbundenen kommerziellen Verwendung von Computern im Rahmen der Videobearbeitung wurde das Format zu Gunsten von quadratisch darstellbaren Pixelverhältnissen auf 720x576 Pixel standardisiert.


Während die 768 Pixel Breite dem klassischen Verhältnis von 4:3 entsprechen, deutet die Breite von 720 Pixel auf ein Verhältnis von 5:4 hin. Dieser Quotient, also 1,33 (4:3) bzw. 1,25 (5:4), ist insofern wichtig, als daß hiermit die richtige Videobildgröße zum Skalieren berechnet werden kann. Die nebenstehende Tabelle beschränkt sich auf Pixelverhältnisse mit geraden Zahlen. Deutlich wird, daß das richtige Skalieren von DV-Video, das ursprünglich in 720x576 Pixel in der Vollbildgröße vorliegt, beispielsweise auf einen Wert von 360x288 Pixel konvertiert werden sollte. Für die Mindestgröße bei YouTube sollte das Verhältnis 600x480 Pixel gewählt werden.
© Markus Lenz - Frankfurt am Main | www.Pennula.de | Zuletzt aktualisiert am 22. November 2020 | E-Mail | Impressum