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Luftfahrt (Chronik und Geschichte) - Zeitschrift Flugsport Heft 15/1924

Diese Internetseite umfaßt ein Digitalisat der Zeitschrift Flugsport, Ausgabe Heft 15/1924. Dieses digitalisierte Zeitschriftenheft umfaßt alles Wesentliche über den zivilen Luftverkehr (Flugsport, Flugwesen und Luftsport) sowie über die militärische Luftfahrt (Luftwaffe im Inland und Ausland). Die Digitalisate der Originalzeitschrift stehen auch als PDF Dokument zum Herunterladen zur Verfügung. Eine Übersicht aller Hefte von 1909 bis 1944 steht auf der Seite Archiv Zeitschrift Flugsport zur Verfügung.


Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1924

Illustrierte technische Zeitschrift und Anzeiger für das gesamte Flugwesen

Brief-Adr.: Redaktion u. Verlag „Flugsport", Frankfurt a. M., Bahnhofsplatz 8 Telefon: Hansa 4557 — Telegramm-Adresse: Ursinus — Postscheck-Konto Frankfurt (Main) 7701

Nr. 15 15. August 1924. XVI. Jahrg

Bezugspreis für Deutschland per Nr. 80 Goldpfennig.

Pur das Inland zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Postanstalten, für das Ausland durch den Buchhandel und Verlag nach besonderer Preisstellung Der Nachdruck unserer Artikel ist, soweit nicht mit ..Nachdruck verboten" versehen, ri 11 r mit genauer Quellenangabe gestattet.

Fünfter Rhön-Segelflugwettbewerb 1924.

Rhöu-Segelflüge! Im Ausland suchte man die Bewegung nachzuahmen; Clerniout-Fcrrand und ltford Hill sind eingeschlafen. Dortselbst ist die Segelfhigs-Forschungsarbeit leider vorzeitig abgebrochen! — — Die Entwicklung der Segelflugforschung ist, um ein hochentwickeltes Leichtmotorflngzeug zu züchten, noch nicht vollendet. Auch in Deutschland sind sensationslüsterne, geschäftlich kalkulierende Kreise am Werk, die noch nicht reife Erucht des Leichtflugzeuges vom Baume zu pflücken. Es ist eine Gefahr für die beinahe vollendete Forschungsarbeit. --Erfreulicherweise zeigen sich die Rhön-Olympia-Kräftc derartig zusammengeschweißt, daß ein Abweichen in der Segelflug-Forschungsarbeit nicht zu befürchten ist. Auch die systematische Maulwurfsarbeit einer gewissen Berliner Presse, welche die Rhön-Segelflug-Forschung herabzuwürdigen und für sich zur Reklame geschäftlich auszunutzen sucht, wird die Bewegung nicht aufhalten können. Dies mußte einmal gesagt sein, um den interessierten in der Rhön tätigen Fliegern die Augen zu öffnen.

Von den gemeldeten Flugzeugen sind zirka 40 im Lager. Zur Unterbringung dienen 17 Zelte, eine feste Flugzeughalle für sieben Flugzeuge und eine Reparaturwerkstätte für fünf Flugzeuge. Die Unter-kiinftsinöglichkeiten für das Personal sind in diesem Jahre gewaltig vergrößert worden. Die Küche wird der Beköstigung von 500 Köpfen gewachsen sein. Die schwierige Wasserfrage ist gelöst. Für das Lager mußte eine besondere Quelle, die von Kapazitäten untersucht und ausgezeichnet befunden wurde, gefaßt werden. Eine kleine Pumpstation befördert das Wasser ans dem Wasserwerk direkt in die Küchenanlage.

Seite 211

„FLUGSPORT

Nr. 15

I iesouderer Wert ist bei der großen Menschenansammlung auf die hygienische RciiilialUtn.it des Lagers gclc.itt. I Jas Lager wird beleuchtet durch ein kleines Elektrizitätswerk, bestehend aus zwei Bosch-Aggregatcu.

Die Slral.ic nach der Wasserkuppe ist fertig .gestellt und fuhrt ringförmig um das Lager herum. Die Funkstation mit der Hochantenne steht an der alten Stelle. Mit der Hochantenne ist es mittels gewöhnlichen Kristall-Detektors möglich gewesen, Eiffelturm aufzunehmen. Mit Rücksicht auf den zu erwartenden Betrieb mit Leichtmotoren ist eine unterirdische Benzinstation für Betriebsstoffe aller erdenklichen 1 -Yoveniciizeii eingerichtet.

Für diese Riesenansarnmlung von Mensehen war es natürlich in diesem Jahre notwendig, eine besondere Mcnscheureparaturwerkstatte vorzusehen. Drei Aerzte walten in einer besonderen Revierstube mit rühmenswertem Pflichteifer ihres Amtes.

Was gibt's Neues? So lautet die täglich gestellte Frage. Die Frage ist aus Unkenntnis falsch gestellt. Sie hätte lauten müssen: Welchen Zwecken und Zielen sollen die in der Rhön erschienenen Flugzeuge dienen? Hier sind drei fest umrissene Klassen zu unterscheiden. Erstens Flugzeuge, die den Segelfluganfüiigern als Schulflugzeug dienen,

zweitens raffiniert aerodynamisch hochentwickelte Segelflugzeuge, und drittens Leichtflugzeuge, zu denen auch die Klasse Segelflugzeuge mit Hilfsmotoren zu rechnen sind. Eine Trennung, Segelflugzeug mit Hilfsmotor und Leichtflugzeug, zum Unterschied von den Kleinflugzeugen — letztere werden in der Rhön schon als Scriwerflugzeuge bezeichnet — ist technisch nicht gut durchführbar. Bereits das Studium der Vorprüfungen hat diese Uebcrlcgung bestärkt. Man muß eben die hohe Schule der Rhön miterleben, um in der moderneu Fiitwickhiii.it auf dem Laufenden zu sein. Uebcr die konstruktiven Einzelheiten der Maschinen wollen wir als führende Zeitschrift des Rhön-

Pi-inz fleinncli-RlHin-VVaii'ilerprek der I.iiilc. geduilkeilS, Ulli UUS Vorwürfe

(iusüiiei von S. K. Ii. Prinz Heinrich v<m von einer gewissen Presse zu frcnV.cn. August )"24. ersparen, bevor die Maschinen

sich nicht im Flug gezeigt haben, nicht sprechen. Unsere Leser werden wir nach Beendigung des Wettbewerbes be.sleiis unterrichten. Es ist

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1924

unsere vornehmste Aufgabe, gerade die Wettbewerber durch vorzeitige Bekanntmachung irgend welcher Details nicht zu handicapen. Meute geben wir nachstehend die bisher vorliegenden Resultate.

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1924

Oben links: Tracinsky ani Ksoll's „Breslau". — Rechts: Koch auf Pelikan des I'Iuk-wissenschaftlieheii Forschungsinstituts der Techniselien Hoeliseliule Hannover.

Tagesmeldung Nr. 1

vom 10. August 1924, 2 Uhr nachm., bis II. August 1<)24, 2 Uhr nachm.

10. August. Wetter: Bewölkt, schwache südliche Winde.

1) lfd.Nr. Art des Flusses. Startzeit. Dauer. Entfern. Fliigzeiigfiihrei.

11 Priimienflug - ■ 2 h. 50 13 s. 14(1 m Harth

12 Prämienilug ■ 3 h. 09 25 s. 240 m Harth

11. August vorm. Wetter: Heiler, leicht bewölkt, Windstärke 5 m/s., nachm. zunehmend bis S m/s.

2) 13

Schulflug ϖ .

7 h.

50

3 s.

10

m

Zibelius a. Sehwciniiirt

14

Ziilassungsflug ϖ

8 h.

50

7 s.

83

tri

Ledermann a. Fspenlaub

15

Prämieuflug ϖ

y h.

05

20 s.

2(i(l

tn

Ledermann

16

Prämieuflug

y h.

30

15 s.

190

tu

Ledermann

17

Flugzeugpriiiung

in h.

31)

     

Tracinsky a. Ksoll

18

Schulflug ϖ ■ ■

8 h.

32

     

Fspenlau b

19

Zulassimgsfhig ■

9 h.

35

12 s.

105

in

Kegel a Roemrvke Berge

20

Ziilassungsflug ■

10 h.

15

12 s.

   

Kegel

21

Prämienflug ■ ■

10 h.

10

8 S.

65

m

Peter Riedel

 

Prämienflug ■ ■

11 h.

50

8 s-

72

m

Peter Riedel

23

Prämienflug ■

12 h.

02

7 s.

60

in

Peter Riedel

24

Ziilassungsflug ■

10 h.

 

7 s.

65

in

Peter Riedel

25

Prämienflug -

1 h.

15

2 m 15.s.

1650

tn

Koch a. Pelikan

30

Prämienilug

9 h.

45

2 in 39 s.

1475

in

l.ede/'itiann a. F.spcukiub

Seite 274

„rLUüSPOKT"

Nr. 15

vom 12. August

12. August. Welle

1921

Uhr iiaclmi., bis 1.1. AiiKiist 1924, 2 Uhr nachm.

bcuotkl, Windstärke 4 Sek./in, abends abnehmend

lid.Nr 35 36 37 38 39 40

13. 41

42 43 44 45 46

Arl des Fluges. Abnalinieflug Prüfunk A ■ Prüf Ulli; H Prüfung ß Prämienflug Prüfung Ii .

Auslast. Wetter Abnahmeflug Prüfung B ϖ Prämienflug Prüfung B . Prämienflug Prämienflug Prämienflug

auf

Startzeit-2,30 Uhr 3,05 Uhr 3,50 Uhr 5,30 Uhr 5,40 Uhr 6,25 Uhr

ruhe, wolkig

1—2 Sek./in Dauer. Entferg

Flugzeugführer. 1 in. Ol s. 630 in Meyer

35s. 530 m Fuchs, Otto

1 m.02s. 900 in Fuchs, Otto

1 in. 12 s. 1300 in Fuchs, Otto Im. 33 s. 1720 in Kegel

Fehlstart Fuchs, Otto

Windstärke 5 Sek./in, zeitw. 7—8 Sek.Im.

Peyean

Riedel, Peter Peyean Kegel Meyer Meyer

110,00 Uhr

30 s.

345 m

10,25 Uhr

125.

85 m

10,30 Uhr

52 s.

520 m

10,55 Uhr

1 m. 46 s.

1550 ,„

11,40 Uhr

25 s.

250 m

12,40 Uhr

57 s.

 
Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1924

Freitragender Doppeldecker „Breslau" von Ksoll.

Zuerkennungen.

Dem Flugzeug. Nr 4 Berlin Führer il.edennann (Eigentümer Dr. Sultan-I.ederniaun) ist für den Flug am 11. August 1924, 9.45 Uhr, Flugdauer 2 Min. 39 Sek., Flugstrecke 1475 m, die Tagesprämie in Höhe von

M. 20.—

für die längste Flugdauer und dem Flugzeug Nr. 15 Rocmryke Berge, Führer Kegel (Eigentümer Niederrh. Ver. f. Luftf. Sekt. Wuppertal) Iiir den Flug am 11. August 1924, 2.05 Uhr nachm., Flugdauer 2 Min. 12 Sek., Flugstrecke IS50 m. die Tagesprärnie tu Höhe von

M. 20.—

für die grüßte Flugstrecke zugesprochen worden.

Dem Flugzeug Nr. 17 Pelikan, Führer Koch (Eigent. Flugw. Forsch.-Inst. Teclin. Hochschule Hannover) ist für den Flug am 12. August 1924, 10.10 Uhr vorm., Flugdauer 21 Min. 44 Sek., Flugstrecke 1750 m, die Tagespränüe in Höhe von

M. 20 —

für die längste Flugdauer und dein Flugzeug Nr. 15 Roemryke Berge (Eigent. Nclrrli. V. f. Luftf. Sekt. Wuppertal) für den Flug am 12. August, 11.10 Uhr vorm., Flugdauer 3 Min. 38 Sek.. Flugstrecke 1920 m. die Tagesprümie in Höhe von

M. 20 —

für die größte Flugstrecke zugesprochen worden.

Dem Flugzeug Nr. 15, Führer Kegel (FigeuLü'iiier Niederrh. Verein für Luit-fallrt, Sektion Wuppertal) ist für den Flug am l.t. August 192-1, 10.55 Uhr vorm., Flugstrecke 1550 ni, Flugdauer 1 Min. -10 Sek., die Tagesprümie in Höhe von

M. 20 —

für die längste Flugdauer und die Tagcsprümie in Höhe von

M. 20.—

für die größte Flugstrecke zugesprochen worden.

Dem Flugzeug Nr. 73 des Ostpr. Ver. f. I.nflf. Königsberg. Führer Peyean, ist für den Flug am 13. August 1924, 10 Uhr, Flugdauer Ml Sek., Flugstrecke 345 m, als erstes startendes Flugzug gem. Abs. IV (Prämien für das Vorfliegcn) die Frühprämie in Höhe von

M. 20.—

zuerkannt worden.

Betr. Ausschreibung des Aachener Kasino-Klubs.

Zu A. Dem Flugzeug Nr. 17, Führer Koch (Figentüiner Flugw. I'iirscli.-Ins!. Teehin. Hochsch. Hannover) ist der Segclflug-FTniuntcrinigxprcis zu 1.) in Höhe von M. 150.— und der nicht ausgeflogene Preis zu 2.) in Höhe von M. 75.— der guten Leistung wegen zugesprochen worden.

Zu H. Dem Flugzeug Nr. 41, Führer Peter Riedel (F.igentümcr Pcler Riedel, Naumburg) ist der nicht ausgeflogene erste .luniorenpreis in Höhe von

M. 50.—

und dem Flugzeug Nr. 73 des Ostpr. Ver. f. Luftfahrt, Führer Peycan, der nicht ausgeflogene zweite .luniorenpreis in Höhe von

M. 25 —

zuerkannt worden.

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1924

Pelikan (H 6) des Flugw. Forschungsinstituts der Tcchu. Hochschule Hannover.

Kleinflugzeugpropeller.

Zur Erzielung eines guten üesamtwirkungsgrades werden meist große, langsam laufende Propeller angestrebt. Legt man nun der Propellerkonstruktion 1400 Umläufe/Minute und einen zulässigen Durchmesser von 280 cm zugrunde, dann entsteht jener Propeller, welcher auf den alten Kriegsfhigzcugcu verwendet wurde und mit welchem wir ausreichende Wirkungsgrade erzielten, die schwer zu verbessern sind.

Vermindert man nun den Propcllerdurchmesser auf 140 ein, also auf die Hälfte der üblichen Abmessungen, so läßt sich die Umdrehungszahl bei gleichbleibender Umfangsgeschwindigkeit v e rd o p p e I n , d. h. es können raschlaufende Motorc mit dem Propeller direkt gekuppelt werden, ohne den Wirkungsgrad des Propellers wesentlich zu verschlechtern.

Der Fortfall eines Untersetzungsgetriebes ist ein ganz außerordentlicher Vorteil, der gar nicht hoch genug einzuschätzen ist, insbesondere

Seile 27(i

„flu us po rt'

Nr. 15

dann, wenn vom Klciiifltiy.zcLi.cr, auf das Leichtflugzeug mit 4 nr Fläche und 1(> PS-Motor iiberge.gan.gen wird.

Ing. F. Sehieferl, New York.

Versuchs-Kleinflugzeug ,.K. E. 1".

Ing. Kromer, Lehrer am Kyffhäuser-Technikum, Fraukenhatisen, hat für das flugtechnische Praktikum ein Vcrsuehs-Kleiuflugzeug in Betrieb, mit welchem er eine grol.ie Zahl von Flügen über Frankenhausen ausgeführt hat. Diese Maschine, ursprünglich von Sablatnig .gebaut, ist nach und nach von den Studierenden des Technikums mit verschiedenen Neuerungen und Verbesserungen versehen worden. Die Uauptdateu sind folgende: 30 PS ilaackc-Motor, Leergewicht 182 kg, Fluggewicht mit 4 St. Betriebsstoff, Führer und Zuladung 295 kg, (ie-schwindigkeit 125 km/St., Flächenbelastung 22,5 kg/nr, Steigzeit 1000 tu in 12 min., Flügel seitlich angehängt, Höhenleitwerk zusammengeklappt nimmt das Flugzeug" 1.2X4,5 in Bodenfläche und 2,5 m Höhe ein. Start 20 m (4 sec). Aushalf 10—15 m, Luftschraube Reschkc, 30/35 PS, D -■ 2,06 in, Fl - 1,15 m Steigung, 1350—1420 Uml./inin.

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1924

Versuchs-Kleinflugzeus „K. E. 1" des Ine;. Kromer, Kyiflüi user-Technikum, Eranken-liausen, erbaut von SablatniK-EluKzeuKbau O. nr. h. H., Berlin.

Spanischer Doppeldecker „Alfaro II".

Dieses einsitzige Flugzeug wairde von dem spanischen Ingenieur lleraclio Alfaro gebaut und mit einem luftgekühlten 2 Zylinder Bristol Cherub-Motor von 22 PS ausgerüstet. Die Flugzeugabmessun.gcn sind: Spannweite der oberen Fläche 7 tri, die der unteren 4,80 m, Länge 4.05 m, Höhe 1.73 m. Flügeltiefe des oberen Flügels 1. in, die des unteren 0.75 in, Flugclprotil: (löttingen 430, Tragfläche 10,3 nr. Lecr-

- gewicht 150 kg, Nutzlast 100 kg, Gesamtgewicht 250 kg, Motorleistung bei 2500 Umdrehungen pro V 1: Min. 22 PS. bei 3400 30 PS und bei

Aliaro 11 12 l'S. 4000 31 PS. stündlicher Betriebs-

stoffverbraueh bei 2500 Umdrehungen 0,25 I, Tank faßt 30 i, ma\. Aktionsradius (mit k'eservebehältcr von 17 1) 7 St. 30 Min., Belastung pro

Nr. 15

„t-'LUUSPOkr

Seile sn

nr 24,3 kg, pro PS hei 2500 Umdrehungen 11,25 kg, hei 3400 8,32 kg. horizontale niax. (iesehwineligkeit am Hoden 130- 135 km/St., in 3000 in 120—125 km/St., theoretische üipfclhöhe 4000—4800 in, praktische 3600—4200 in, Steigzeit auf 3000 m 25 min., auf 4200 m 40 min., Landegeschwindigkeit 50 km/St.

Flug-Rundschau.

Inland.

Deutscher Luitrat. Bekanntmachung II vom 29. Juli 1924. Vorschriften ihr Flugveranstaltungen.

1. Wiedergilbe aus der Bekanntmachung 1 vom 19. Juni 1924. „IVr (ieneli-migung des Luftrats bedürfen alle Veranstaltungen im Sinne des Wettbewerbs oder der Schaulust, an denen Luftschiffe, Flugzeuge. Segelflugzeuge eder Ballone oder sonstige Fluggcräte beteiligt sind, gleichgültig ob Preise ausgesetzt und „Ausschreibungen" veröffentlicht sind".

(,,Flüge, die lediglich der Personell- oder Sacheubcföi denmg dienen, bcvüh-len den Luflrat nicht.")

„Ausgenommen sind solche Veranstaltungen, die von dem Besitzer der teilnehmenden Flugzeuge veranstaltet sind."

(Erläuterung: Wenn, es sich um mehrere Flugzeuge handelt, die verschiedenen Besitzern gehören, so ist die Genehmigung des Luftrais zu der betieffeadeu Veranstaltung erforderlich.)

„Für Freiballon-Veranstaltungen ist bis auf weiteres die Freiballon-Abteilung des D. L. V. zuständig."

2. „Modellwettbewerbe berühren den Luitrat nicht, nraehenwetlbewerbe nur, insoweit es sich um bemannte Drachen handelt.

3. Durch die Zuständigkeit des Luftrats als Sportbehörde bleiben alle gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen unberührt.

4. Veranstalter können sein:

a) Vereine des D. L. V.

b) .Juristische oder physische Personen au solchen Orten, an denen kein Vcr-bandsverein seinen Sitz hat, an anderen Orten, falls der örtliche Verein einverstanden ist. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Luitrat über die Zulassung eines Veranstalters.

c) Andere physische oder juristische Personen mit Einverständnis des Luftrats.

5. Bei Veranstaltungen ist zu unterscheiden zwischen:

a) Wettbewerben

b) Einzelbewerben

c) Schauflügen.

6. Wellbewerbe und Einzelbcwcrbe finden auf (irund von Ausschreibungen statt, Schauflügc bedürfen solcher nicht.

7. Ausschreibungen sind Veröffentlichungen der Bedingungen, uuler denen eine Teilnahme an den Veranstaltungen statthaft ist und der Gegenleistung der Veranstalter in Form von Entschädigungen, Preisen und Naturelleislungen (Unterkunft, Betriebsstoff usw.).

8. Wettbewerbe sind solche Veranstaltungen, bei denen mehrere iJcwsiber gleichzeitig zu einem angegebenen Termin ihre Leistungen vollbringen; Einzclbc-werbe solche, bei denen der Bewerber innerhalb einer gesteckten F'risl und eines bestimmten Gebietes, sieh Ort und Zeit seiner Leistung selbst wählt.

9. Bei Schall flögen versichert sieh der Veranstalter der Teilnehmer durch Verpflichtungen, sei es mit oder ohne Entschädigung.

10. Veranstaltungen können nationale oder internationale, unbeschrankte oder beschränkte sein.

Internationale Verunstaltungen sind solche, zu denen Angehörige fremder Staaten zugelassen werden. Der Lufliai genehmigt indessen iiiternalio-

Seite 278

„ri-u 0 SP ort"

Nr. 15

nale Veranstaltungen nur, wenn in der Heimat zuzulassender Ausländer deutsche Reichsangchörigc zu intcrnalioiulcn Veranstaltungen zugelassen sind.

Nationale Vcrnnslalluugcu sind solche, an denen nur Ivciehsangehörigc teilnehmen können. Ks ist slallhail, die Teilnahme auf Angehörige der deutschen Kulturgenieinscliaft auszudehnen.

Bei unbeschränkten Veranstaltungen ist die Teilnahme nicht durch irgend welche einschränkenden Bestimmungen begrenzt.

Bei beschränkten Veranstaltungen bestimmen djie Ausschreibungen das Verfahren, nach dem eine Auswahl unter den Bewerbern zu erfolgen hat. Keinesfalls darf die Auswahl willkürlich erfolgen.

11. Fhigulatzvcrwaltuugen sind grundsätzlich ermächtigt, mit den daselbst angesiedelten Fliegern und Flugzeugen Schauflüge, ohne für den Einzelfall eine Genehmigung des I.uftrats einzuholen, abzuhalten. Auf Verlangen des Luftrats ist diesem aber mitzuteilen, in welcher Weise eine etwaige Entschädigung der Teilnehmet erfolgt. Findet die Entlohnung auf Grund anderer Leistungen, also in bezug auf Dauer, statt, so behält sich der Luftrat die Genehmigung vor.

12. Eine geplante genehmigungsbedürftige Veranstaltung ist spätestens gleichzeitig mit dem bez. Antrag an die Behörden dem Luftrat bekannt zu getreu. Dessen Genehmigung bedürfen:

a) die Ausschreibung (insbesondere betr. Termin)

b) die Ausführungsbestinnnimgen e) die Zulassung der Teiluehmci.

Eine Veröffentlichung der Ausschreibungen oder irgendwelche Bindung in bezug auf die Teilnehmer und den Termin vor der erfolgten Genehmigung führt zur Disqualifikation des Veranstalters, die Abhaltung der nicht genehmigten Veranstaltung zur Diqualifizierung aller an der Veranstaltung beteiligten Personen. Aen-derungen einer genehmigten Ausschreibung bedürfen der Genehmigung des Luftrats. Spontane Prcisaiissctzungeii sind statthaft, sofern ein anwesender Delegierter des Lufträte sie gut heißt.

Die Ausschreibungen müssen enthalten:

1. Bezeichnung der Veranstaltung (z. B. „B. Z.-Preis der Lüfte" oder „Segel-flug-Höhcnrckord-Preis").

2. Genaue Bezeichnung des Veranstalters.

3. Veranstaltnngsort.

4. Veranstaltmiigszeit (unter Umständen Ausfall oder Verschiebung).

5. Nennungsschluß (falls Meldung erforderlich), Naclineruiungeu (falls Nachnennung zutreffend), Ncnngeld (falls verlangt), Nachnenngcld (falls zutreffend). Was mit dein Ncnngeld geschieht, in welchem Falle es zurückgezahlt wird: Verfallene Nenngclder sind grundsätzlich der Luftfahrer-Fürsorge (Luftfalirerstiftung e. V.. Berlin W. 35. Blumeshof 17) zuzuführen.

6. Wer als Bewerber and Führer zugelassen ist' und nach welchem Grund satz eine Beschränkung der Zahl erfolgt.

7. Welche Luftfahrtgeräte zugelassen sind.

iS. Welche Bedingungen von dem Bewerber erfüllt werden müssen.

9. Genaue Angabc der zur Austragung kommenden Preise. Das System, nach dem diese ausgetragen werden. Angaben über die Verwendung nicht gewonnener Preise. Diese dürfen nicht anders als zu Trostpreisen oder als Preise künftiger Ve-r instaltuugen verwendet werden; also nicht zu Orgauisationskosten oder für Repräsentationszwecke herangezogen werden1.

10. Genaue Angaben über die air die Bewerber zu zahlenden Entschädigungen.

11. Angaben, wann und wie das Preisgericht gebildet wird, daß dieses Ergänzung der Beurkundung verlangen kann.

12. Angaben über die sportliche Aufsicht (Sportleiter, Sportgehrlfen), Zeitnahmen und sonstige Kontrolle, Kontrollgeräte.

13. Genaue Angaben über Bcurkund'ungen von Leistungen (z. 1>. wenn außer Sich! der Sporlleitung.)

14. Daß die Genehmigung des I.ultra t« erteilt ist und an diesen eine lieru-

Nr. 15

.flugsport'

Seite 279

hing über Prcisgericutscntscliciiliuigcn innerhalb einer anzugebenden Frist (hnch-slens II 'läge) vorgesehen ist. Wer Berufung einlegen kann. Oh bei Berufung eine Berufungsgebülir einzuzahlen ist, daß diese zurückgezahlt wird, wenn die Berufung begründet befunden wird, anderenfalls der Luftfahrerfürsorge verfallt.

15. Mine Bestimmung über Haftpflicht und Unfallversicherung der Teilnehmer und eine Mitteilung, daß die Bewerber, nicht aber die Veranstalter und deren Organe für alle verursachten Schäden haften.

Ki. Mit wem auf die Ausschreibung und Teilnahme bezüglicher Schriftwechsel zu pflegen ist.

Anregungen zur Abfassung von Ausschreibungen.

1. Aus den Ausschreibungen muß klar ersichtlich sein, ob es sieh um Höchstleistungen oder um Erstlcistungen handelt, die prämiert werden sollen. Bei Wanderpreisen muß angegeben werden, wer den noch nicht endgültig gewonnenen Preis in Verwahrung erhält.

2. Unter Umständen ist es erforderlich, zum Ausdruck zu bringen, an wen die Preise zur Auszahlung gelangen. Z. B. kann der Kall eintreten, daß 'A des Preises an den Flugzeugführer, 'A an den F.rbauer des Motors auszuzahlen ist.

,1. In manchen Fällen muß ausgesprochen werden, ob der Wechsel von Führer oder Flugzeug statthaft ist, häufig bedarf es der Klärung, inwieweit Ausbesserungen erlaubt sind.

4. Ucber deii Begriff Ziellinie herrschen oft Zweifel. Wenn nicht anders bestimmt, ist die Ziellinie eine unbegrenzte Linie. Sie muß daher senkrecht zur Anflugrichtung liegen, damit nicht mehr rechts oder links ansteuernde Führer begünstigt werden. Soll eine Ziellinie durch Endpunkte begrenzt werden, so muH für sichere Beurkundung der Ucberfliegung zwischen den Endpunkten Sorge getragen werden. Es muß also an jedem Endpunkt eine Vorrichtung zum senkrechten Visieren zur Verfügung stehen.

5. Bei Rennen empfiehlt sieh „fliegende Ankunft" am Ziel, d. h. der Wertungsflug endigt mit dem Uebcrflicgen der Ziellinie.

fi. Als Anfang eines Fluges kann gelten:

a) der Augenblick der Freigabe des Starts

b) der Augenblick des ■Beginns des Anlaufs

c) der Augenblick der Ingangsetzung des Motors

d) der Augenblick des Abhebens vom Boden

e) des Ueberfliegcns einer Startlinie.

Zutreffendenfalls [null das Gewollte klar zum Ausdruck gebracht werden.

7. Der A u s 1 a u f ist stets zwischen erstem Berührungspunkt der Erde und Stillstand des Flugzeugs in grader Linie zu messen und als solcher gilt der Punkt senkrecht unter dem vordersten Punkt der Flugzeugkonstruklion.

S. 0 i e Beurkundung der Höhe kann durch Instrumente innerhalb oder außerhalb des Flugzeugs erfolgen. Barographen bedürfen der Kontrolle durch Sachverständige (in der Ausschreibung zutreffendenfalls zu benennende Stellen), im besonderen wenn der Bewerber sie selbst liefert und nicht der Veranstalter, worüber die Ausschreibungen das Nötige besagen müssen.

9. Als Flug weg gilt die Verbindungslinie umflogener Marken. Die Umfliegung muß festgestellt werden durch senkrechte Beobachtung nach oben auf der Außenseite der Marken (s. Nr. 4).

10. Bei Rennen darf die erste von allen zu umfliegende Wendemarke nicht näher als 10 km vom Start liegen (um gegenseitige (icfülirilnng bei der llm-fliegung zu vermeiden). Es kann sehr wohl für jeden Bewerber, falls es sieh nur um Hin- und Riickflug handelt, eine besondere Wendemarke vorgesehen sein, die. von den benachbarten dann genügend entfernt liegen muß.

11. In solchem Falle gehen die F 1 u g w e g e fächerförmig auseinander. Daun muß natürlich dafür gesorgt werden, daß die Fingwege ■.deich lang sind.

12. Bei gemeinsamem gleichzeitigem Start zum Rennen muß der Startzwi-scheiirauni dein behördlicherseits erlaubten Z w i s e Ii r a u in zwischen zwei

Seite

„FLUüSI'OIM'"

Nr. 15

I I i c .e c Ii (U- Ii I"' I Ii g /. c Ii g u n entsprechen, snlcin nicht die Startbahnen auch fächerförmig ungelegt sind. Wenn (.las der lull ist, dann muh für jeden Bewerber eine in <ier Zielrichtung angebrachte Marke vorhanden sein, die ihm seine Flugrich-luiw nenau angHit. Eine solche L; in f ich tun k ist auch hei Parallelstart -sehr erwünscht. Die Füchcrförnügkcit der Ziellage darf nicht über einen rechten Winkel hinaus sehen, da sonst beim Puckflus die Bewerber einander gefährden.

SporUeitHiigsorsane.

1. Bei Wettbewerben (nicht bei EinzeEBeworben) und bei Schauflügen, .sofern sie nicht tili; Flugzeugen oin und desselben Besitzers ausgeführt werden, nuiR eine vom Veranstalter zu bildende S p o r 11 e i t u n g vorhanden sein.

2. Die Sportleiter bedürfen der Genehmigung des Luftrats (generell oder für den Einzelfall). Es müssen während jeden Teils einer Filmveranstaltung mindestens zwei Sportleiter zur Stelle sein, die in dringlichen Füllen eine Entscheidung zu treffen haben.

3. S p o r t g c h i 1 f c n sollen iure Funktionen stets zu zweien ausüben. Z. B. Beurkundungen an Wendemarken, Zuteilung bzw. Rückmcssiing von Betriebsstoff, Messen von Auslaufstrecken usw. Wcitmöglichst ist ihre Tätigkeit von Sportlcitcrn zu kontrollieren. Sie dürfen interessierten oder Konkurrenzfirmen nicht angehören, auch nicht niedere Platz-Angestellte oder Arbeiter sein.

4. Zeitnahmen können bis auf weiteres von Sportleitern ausnahmsweise von Sportgehilfen vorgenommen werden, die schon mehrmals als solche gewirkt haben.

5. Müssen Beurkundungen außerhalb von Flugplätzen vorgenommen werden, so sind an diese Stellen Sportzeugen zu entsenden. Angaben beliebige;' Personen können einer Wertung nicht zugrunde gelegt werden, es sei denn, daß sie mit schriftlichen Angaben von registrierenden Instrumenten übereinstimmen und durch solche ergänzt werden, die versiegelt im Flugzeug mitgeführt und mit unversehrten Siegeln der Sportlcitung zur Ablieferung gelangen.

6. Beurkundungen durch sportliche Leiter können die Unterlage für Anerkennung von Rekorden durch den Luftrat dienen.

Für Rekorde erfolgt besondere Bekanntmachung.

Eingaben und Berichte an den Luftrat.

Einzusenden sind

a) zur Genehmigung: Ausschreibungen:

1. für Wettbewerbe in 14 Exemplaren

2. für Einzelbewerbe

b) zur Genehmigung: zutreffendenfalls Programme vor. Schauflügen, soweit sie nicht vom Besitzer der teilnehmenden Flugzeuge veranstaltet sind.

Die unter a und b genannten Eingaben sind vor Veröffentlichung einzusenden. Eine Veröffentlichung darf erst nach erfolgter Genehmigung erfolgen. Es liegt also im Interesse der Veranstalter, die Eingaben möglichst frühzeitig erfolgen zu lassen, im besonderen auch, weil bei Termin-Kollisionen die früher bekannt gegebene Ausschreibung einen Vorzug genießt, der allerdings durch den Umfang und die Geldmittel einer anderen geplanten Veranstaltung mehr als ausgeglichen werden kann. Keinesfalls kann infolge später eingereichten Antrags auf Genehmigung einer Ausschreibung der Termin einer früher genehmigten Veranstaltung'' beeinträchtigt werden (Sohauflüge und kleinere Wcttbeweibe können mit Schauflügeni und (oder) kleineren Wettbeweiben an anderen Orten zeitlich zusammenfallen).

c) zur Genehmigung: die Verzeichnisse der gemeldeten Teilnehmer an einer Veranstaltung alsbald nach Meldeschluß und nach Nnchincldeschluli.

d) zur Genehmigung: Die Verzeichnisse der sportlichen Leiter und der Preisrichter.

c) die Entscheidung von Preisgerichten baldigst nach Spi nchsitzitiig.

f) etwa beim Veranstalter usw. eingegangene ISerniuiigeii rckci> I'roisgcriclits-entscheidungen durcli Filbolcnbrief umgehend.

g) MitteiluiiKL-n über Bestrafungen baldigst.

Ii) eine Aufstellung über die Verwendung der Ncnngclüei iiik] Preise (ersparte Preise).

i1) ei 11 Bericht älter die Veranstaltung, der im besonderen enthalt:

1. Erfahrungen betr. Anreise und Antransport, Unterbringung, Abnalime.

2. Mitteilung über die Einhaltung des Programms (Verschiebungen, Ausfall, spontane Pi-eisstiftungen, Verlängerung — diese nur statthaft, falls vorgesehen.').

3. Erfahrungen bei den einzelnen Wettbewerben, besonders in beziig auf die Beurkundung der Leistungen.

4. Angaben über Olganisutionskosten.

k) Antrage auf Anerkennung von Rekorden.

Mit dem Antrag sind alle Original-Urkunden einzusenden. Erklärungen des Leistenden und der Sportzeugen müssen ausdrücklich als „eidesstattliche'1 bezeichnet werden. Allen Schreiben an den Luft rat, die eine Beantwortung erfordern, ist Rückporto beizufügen.

Es ist unstatthaft, zu veröffentlichen, da Li eine Leistung ein Rekord ist, bevor ein solcher anerkannt ist.

Kennzeichen der Teilnehmer usw. bei Veranstaltungen.

a) Mitglieder des Luftrats-.' violette Armbinde (eine solche gewährt Zutritt zur abgesperrten Flugbahn).

b) Organisat'ions-Ausschuß: weilie Armbinde (eine solche gewährt keinen Zutritt zur abgesperrten Flugbahn).

c) Sportleiter: rote Armbinde mit Goldrand. Sportgelülfen: rote Armbinde ohne Goldrand. Beide Binden gewähren Zutritt zur abgesperrten Fingbalm.

d) Teilnehmer an der Veranstaltung- Blaue Armbinde mit Goldrand.

e) Vertreter und Hilfspersonal der Teilnehmer: hlaue Binde ohne Goldrand. Beide haben Zutritt zur abgesperrten Flugbahn (letztere in auf das Notwendige zu beschränkender Zahl).

I) Flugplatzpersonal: gelbe Armbinde.

Bestraiiinsen.

1. Veranstalter, Sportlciter, Sportzeugen und Wettbewerber können wegen Verstößen gegem die Bestimmungen des Luftrats von diesem auf Zeil oder Datier dismialifiziert, d. h. der Befähigung, solche Funktionen auszuüben, verlustig erklärt werden.

2. Wettbewerber können auBcrdeiri von der Sporileitung und vom Luftrat bestraft werden, trüt

a) einer Verwarnung

b) Startverbot

e) Ausschluß von der (bzw. einer) Veranstaltung d) Geldstrafe bis zu MO Mk.

3. Ausschiuli von einer Veranstaltung hat den Verlust eines Anspruchs auf Preise aus dieser Veranstaltung und etwa andernfalls zurückzuerhaltenden' Nenn-geldcs zur Folge.

4. Geldstrafen sind innerhalb 24 Stunden zu zahlen, bis zur Zahlung besteht Startverbot.

Die Beträge der Geldstrafen werden der Luflfalirerfürsorge zugeführt, desgleichen Geldpreise, deren ein Bewerber verlustig erklärt wird.

5. Die Pisciualifizicrung bedeutet Aiisschlul.i von der Teilnahme bzw. Mitwirkung bei irgend einer der Genehmigung des I.uflrals bedürftigen Veranstaltung und Verlust des Anspruchs auf Preise aus der zur Bestrafung Ursache gebenden Veranstaltung.

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,,FI.U(iSPORT"

Nr. 15

Merkblatt

bull", die Abhaltung von Lufliahi [Veranstaltungen gemäß § II des Luftverkehrs-gesetzes vom 1. 8. 1922.

1. Die Abhaltung von Lnftfahrtveranslalhiiigcu ist abhängig von der Geuchini-gung der I.andcszentralbchörde - in Preußen voii der des Herrn Prculi. Ministers für Handel und Gewerbe.

2. Die Anträge sind m i ri d e s t e n s 5 W o e h e n vor dem beabsichtigten Termin v o nr Veranstalter dem Oberpräsiderrten. in dessen Provinz die Veranstaltung geplant ist. vorzulegen. Von diesem werden sie nach Prüfling dem Minister für Handel und Gewerbe zur Entscheidung übersandt. Kann der Termin einer Veranstaltung nicht genau bezeichnet werden, weil diese von Witterungs- und sonstigen Einflüssen abhängig ist, so ist der ungefähre Zeitpunkt der Veranstaltung anzugeben.

3. Jedem Antrag sind beizufügen:

a) Ein Verzeichnis der bei Oer Veranstaltung Verwendung findenden Flugzeuge (Typ und Zulassungsnummer) und Flugzeugführer (es werden nur Veranstaltungen' genehmigt, bei welchen die Verwendung findenden Flugzeuge und Führer vom Herrn Reichsvcrkehrsminister zum öffentlichen Luftverkehr zugelassen sind).

b) Eime Karte 1:25 000 mit eingezeichnetem Flugplatz, auf dem die Veranstaltung staltfinden soll.

c) Eine Bescheinigung, daß sich der Veranstalter durch Abschluß einer Haftpflichtversicherung gegen jeden durch die Veranstaltung entstehenden Schaden, für den er gesetzmäßig haftet versichert hat.

d) Eine Bescheinigung der Ortspolizcibehörde, daß für die nötige Atisperrung und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen gesorgt ist.

4. Der Abwarf von Flugblättern aus Luftfahrzeugen bedarf in Preußen der Genehmigung d'es Regierungspräsidenten, in dessen Bezirk der Abwurf erfolgen soll. Ein entsprechender Antrag ist vom Flugzcughaltcr unter Anschluß eines Stückes des betr. Flugblattes dem betreffenden Regierungspräsidenten vorzulegen.

Der Obcrpräsident der Provinz Westfalen.

Ausschreibung.

Flugttirnier Bad Kissingen am 24. August 1924

unter dein Ehrenschutz Seiner Königlichen Hoheit, Kronprinz Ruppreeht von Bayern im Anschluß an den Rhöu-Scgelflirg-Wettbewerb.

§ 1.

Veranstalter, Zeit und Ort des Wettbewerbs, Geschäftsstelle.

Mit Genehmigung des Deutschen Lnftrates veranstaltet die ..Arbeitsgemeinschaft zur Förderung von Flugsport und Flugtcchnik irr Unterfranken e. V. Sit/. Würzburg" am 24. August 1924 in Bad Kissingen auf dem Turnierplatz und dein benachbarten Gelände einen Flugwettbewerb für Kleinflugzeuge. Der Wettbewerb beginnt um 2 Uhr nachmittags und dauert bis zum Einbruch der Dunkelheit.

Anschrift der Geschäftsstelle lautet: Oberingenieur E. Obenaus, Wiirzbtng 7, Postfach, Telephon fi70.

§ 2.

Name und Zweck des Wettbewerbs.

Die Veranstaltung führt den Namen: „Fluguirn.ier Bad Kissingen 1924", wird im Anschluß an den Rhön-Segclflug-W'ctlbcwerb abgehalten und soll ein Vergleichsfliegcu von Deutschen Kleinflugzeugen darstellen.

§ 3.

Flugzeuge Probeiliige.

Der Wettbewerb ist offen für Flugzeuge mit motorischem Antrieb. Die Flugzeuge müssen in Deutschland hergestellt sein, die Motoren können auch aus dem Ausland stammen.

Nr. 15

.FLU (IS PORT'

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Folgende Motoren sind zugelassen:

Klasse A von 30 00 PS (einschl.) Brcmslcisluug. Klasse B von 00 - 00 PS (einschl.) Brcmsleislung. Bein Motorssewiehl weiden keine Grenzen gesetzt. Die Effektivleistung der Motoren muß durch eine' Bestätigung der Firma belegt werden.

Die Flugzeuge müssen an dem Tage vor dem Wettbewerb eiugelrofieu sein, also am 23 K. 24 und einen Probeihig von mindestens 10 Minuten Dauer vor dem durch die Veranstalter ermächtigten Prüfer ausführen.

§ 4.

Bewerber-Meldung.

Der Eigentümer des Flugzeuges ist Bewerber.

Die Meldung hat bei der Geschäftsstelle für jedes Flugzeug gesondert, durch den Bewerber oder dessen bevollmächtigten Vertreter bis zum 18. S. 24. 12 Uhr mittags zu erfolgen.

Der Veranstalter ist berechtigt, bei zu zahlreicher Meldung eine Auswahl zu treffen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt derart, daß der Veranstalter befugt ist:

1. die Anmeldungen nach der Reihe des Eingangs zu berücksichtigen;

2. zunächst Vcrschiedennrti.gkcit der Typen von Flugzeug und Motor zu berücksichtigen;

3. von jedem Bewerber nur 1 Flugzeug zuzulassen;

4. das Los entscheiden zu lassen.

Von der Zulassung oder Nichtzulassung werden die Bewerber am 19. 8. bezw. bei Naehmelduug am 21. 8. telegraphisch verständigt. Erforderliche Angaben siehe Aiisfühnuigsbcslimmungen.

Das Nenngeld beträgt für jedes gemeldete Flugzeug 25 Mark und muß bis zum Meldeschluß bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Das Neungeld wird nicht zurückgezahlt.

Nacbmeldurigeii sind bis zum 20. 8. 24 mittags 12 Uhr zulässig. Sie unterliegen außer dem Neungeld einer Naclimeldcgebühr von 25 Mark, die bis zum Naclnncldcsclihiß eingegangen sein muß und nicht zurückgezahlt wird.

Nach der Meldung erhält jedes Flugzeug eine Melderminmer, die während des Wettbewerbs von allen Seiten sichtbar sein muß.

Es werden nur Bewerber zugelassen, welche die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen.

Sämtliche am Wettbewerb beteiligten Personen müssen sich bei Abgabe der Meldung zur Anerkennung der Ausschreibung und späterer von den Veranstaltern oder deren Beauftragten zu erlassender Bestimmungen verpflichten und gleichzeitig auf etwaige Entschädigungsansprüche aller Art gegen die Veranstalter und ihre Beauftragten schriftlich verzichten. Für Minderjährige oder unter Vormundschaft stehende Personen muß der Verzicht durch den gesetzliehen Vertreter erfolgen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, auch wenn auf Seiten der Veranstalter oder ihrer Beauftragten Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 5.

Zulassungsprüfung.

Zugelassen werden nur Flugzeuge, welche vom Reichsvcrkelirsministeriuiii zugelassen sind. Die entsprechenden Papiere sind nach Ankunft vorzulegen.

Die ßetricbsstofibchalicr müssen zwecks Nachprüfung zugänglich und mit teuer Vorrichtung zum Plombieren versehen sein. Bciestieimgsmögliehkeit eines Barographen ist vorzusehen.

§ 6. Führer.

Die Flugzeuge dürfen nur von zugelassenen und gemeldeten Führern geflogen werden. Für dasselbe Fiugzeug können mehrere Führer gemeldet werden. Die Zulassungen sind von den Führern nülzubriugen.

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„FLUGSPO K' I'

Nr. LS

§ 7.

Flüge vor dem Wettbewerb.

Am Tage vor dem Wettbewerb sind außer elcin vorgeschriebenen Probellug nach § 3 Ueliungsflüge gestattet.

Am Wettbewerbslage selbst dürfen Uebnngsfliigc nicht ausgeführt werden.

§ 8. Preise.

Ks werden von namhaften Persönlichkeiten und Firmen gestiftete Wert-gegenstande mit Widmung als Ehrenpreise, ferner Geldbeträge von insgesamt 5(100 Mark als Zusalzp reise ausgeflogen.

1. Kurvenflug mit /iellandiing.

Der Preis wird demjenigen Bewerber zugesprochen, der in etwa 0,5 km Höhe über dem Turnierplatz um 4 Richtungspunktc 3mal Achterkurven fliegt und auf ein LeucJitsignal innerhalb eines Umkreises von 50 in landet.

Wertung des Flugs und der Landung mit der Maligabe, dali Schönheit des Flugs und Nähe am Ziel maßgebend sind.

Preis: Klasse A: 1 Ehrenpreis und 300 G.-Mark. Klasse B: 1 Ehrenpreis und 300 G.-Mark.

2. Schnelliskeitsflug mit Meldungsabwurl.

Der Preis wird demjenigen Bewerber zugesprochen, der vom Turnierplatz aus den Bisinarcktunu 1 mal, den Kamin der Saline 3rnal in beliebiger Flöhe umfliegt und am Ziel in einein 100 m «rollen Kreis eine Meldung abwirft. Wertung beider Leistungen mit der Maligabe, daß Schnelligkeit in erster Linie gewertet wird. Preis: Klasse A: 1 Ehrenpreis und 400 G.-Mark, Klasse B: 1 Ehrenpreis und 400 G.-Mark.

3. Höhenflug mit Kiirvengleitilug.

Der Preis ward demjenigen Bewerber zugesprochen, der innerhalb 10 Minuten die höchste Flohe über dem Turnierplatz erreicht und auf ein Leuehtsigual im Kurvengleilflug landet. Gewertet ward die erreichte Flöhe je PS Leistung. Preis: Klasse A: 1 Ehrenpreis und 500 G.-Mark, Klasse B: 1 Ehrenpreis und 500 G.-Mark.

4. Geschicklichkeitsiliig.

Der Preis wird demjenigen Bewerber zugesprochen, der nur mit einem Flilfsmann zum Start rollt und startet, in einem 10 Minuten dauernden Fluge die „Hohe Schule" des ITicgens (Looping. Trudeln, Sturz- und Kurvenflüge usw.) vorführt. Gewertet wird die im Flug bewiesene Geschicklichkeit nach Zahl, Ausführung und Vielseitigkeit der Uebnngeii.

Preis: Klasse A: Ehrenpreis und 500 G.-Mark, Klasse Ii: Ehrenpreis und 500 G.-Mark.

5. Staffelung

Motorradfahrer — Flieger — Läufer — Reiter. Der Preis wird derjenigen Staffel zuerkannt, welche in der kürzesten Zeit eine schriftliche Meldung von Schweinfurt über Bad Kissingen und Neustadl nach dem Turnierplatz in folgender Weise überbringt:

Strecke: Sehweiufiirt Kissingen durch Motorradfahrer, Strecke: Kissineen -Neustadt (dort Umfliegen des Turmes der Salzburg) — Kissingen durch Flieger

Abwurf der Meldung hber dein Turnierplatz durch den Flieger an einem kenntlich gemachten Punkt, an dem die Läufer stehen inir-scn. Ueber-uahme durch den Läufer und Ucberbringcu an einen Reiter außerhalb des Platzes, Umreiten des Turnierplatzes durch den Reiter und Algahe der Meldung an den Zielrreitfer.

der besten Staffel

Wertung nach Zeit. Preis: Klasse A: 4 Ehrenpreise und

500 ü.-M. für den Flieger 150 O.-M. für den Motorradfahrer 100 G.-M. für dien Reiter 50 G.-M. für den Läufer Klasse Ii: 4 Ehrenpreise und j

5(10 G.-M. für den Flieger

150 G.-M. für den Motorradfahrer \ dcr hosten 100 ü.-M. für den Reiter Staffel

50 G.-M. für den Läufer J

§ 9. Sportleitung,

An der Spitze der Veranstaltung steht die Sportleitung. Sie übt die Rechte und Pflichten des Veranstalters aus und sorgt insbesondere für die sportliche Durchführung der VeranstaHunig. Den Anordnungen der Sportleitung und deren Sportgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten.

§ 10. Preisgericht.

Das Preisgericht setzt sich aus 3 Mitgliedern zusammen und urteilt mit einfacher Stimmenmehrheit auf Grund der schriftlichen oder sichtbaren Ergebnisse. Es tritt einen Tag vor Beginn des Wettbewerbs zusammen und entscheidet sofort nach Beendigung der einzelnen Wettbewerbe. Die Ergebnisse werden soweit möglich sofort bekannt gegeben.

Gegen die Entscheidung des Preisgerichts gibt es eine Berufung an ein Schiedsgericht unter Erlegung eines Betrages von 50 Mark, welcher der Kasse des Veranstalters zufällt, falls die Berufung unbegründet befunden wird. Die Berufung muß innerhalb 24 Stunden nach Zustellung der schriftlichen, begründeten Entscheidung des Preisgerichts schriftlich eingericht werden. Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts kann weitere Berufung an den Luftrat als letzte Instanz innerhalb von 5 Tagen durch eingeschriebenen Brief, dessen Stempelimgsdatum in die 5 Tage fallen muß, schriftlich umter genauer Begründung eingelegt werden. Bis zur Entscheidung der Berufung ruht die Preiszustelluug.

§ 11. Meliaiisschuß.

Die Vermessung und Auswertung der Flüge obliegt dem Meßausschuß. Dieser übernimmt die Kontrolle der Barographen, die Messung der Zeiten, Flöhen und Ziellandungen.

§ 12. Verschiedenes.

Die Zusammensetzung der Sportleitung, des Preisgerichts und des Meßausschusses wird noch vor dem Nachniekleschluli veröffentlicht.

Aenderungen auf Grund der Wclterverhültnisse oder solcher Umstände, für die Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden kann, sind der Sportleitung vorbehalten.

An- und Abtransport der Flugzeuge gehen zu Lasten der Bewerber. Die Unterbringung auf dem Turnierplatz regelt die Sportleätung. Auf dem Luftwege eintreffende Fu.gzcugc können kurze Zeit vor und nach dem Wettbewerb in der Flughalle der Arbeitsgemeinschaft auf dein Flugplatz Gailenberg bei Wiirzburg untergebracht werden.

Die Entscheidung des Preisgerichtes findet sofort nach Auswertung der Ergebnisse durch das Preisgericht statt.

Ausiühriingsbestimmiingen: 1. Meldung.

Mit der Meldung des Flugzeuges nach § 4 sind folgende Angaben zu machen: Name, Stand und Wohnort des oder der Führer, Fabrikal, Typcnbezeichnimg und

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..l-'l.lKiSl'OR T"

Nr. 15

Halljahr des Flugzeugs, Fabrikat, r.vpctil>c-/cicliiiiiug lind Baujahr, Krems- iiuil Effektivstärke des Motors, wer ist liesilzer des Flugzeuges, komm; das Flugzeug auf dem Luftweg oder Bahntransport, wann und woher? Anzahl der unterzubringenden 'Personen (Führer und Begleitpersonal)?

Außerdem ist die nach S 4 verlaugte Erklärung hinsichtlich Anerkennung der Ausschreibung und Verzicht auf Entschädigungsansprüche abzugeben.

Die Meldung ist zu richten an die Geschäftsstelle: Ohcr-Ingenicur Uhcuaiis, Uürz.buig 7, Postfach, Telephon 670.

Das Ncnngeld bezw. die Nacluncldegebühr sind eiuzubczalden an: Konto „Flugturnicr" Bayerische Vcreinsbank Filiale Bad Kissingen (IYsischeckkonto Nürnberg RH).

2. Auswechslung von Fliig/.eugteileii.

Es ist erlaubt, Motore und aridere Teile der Flugzeuge auszuwechseln, sowie Ausbesserungen an Motoren und Flugzeugen vorzunehmen, sofern hierdurch keine wesentlich anderen Verhältnisse geschaffen werden, als sie in der Meldung angegeben sind. In jedem Fall ist jedoch Anzeige und Genehmigung durch die Sportleitung erforderlich. Auswechslung angemeldeter Flugzeuge gegen unangemeldete ist unstatthaft.

3. Höhenschreiber.

Die für die einzelnen Koiikurrcnztlugc erforderlichen Barographen werden von der Sportleitung gestellt. Die Ausgabe der geprüften und plombierten Barographen erfolgt durch die Sportleitnng unmittelbar vor dem Wettbewerb. Sache des Bewerbers ist es, sich davon1 zu überzeugen, daß die Instruinente ordnungsgemäß plombiert sind.

4. Tankstelle.

Während der Veranstaltung wird eine Tankstelle auf dem Flugplatz eingerichtet.

5. Unterkunft.

Die Unterkunft für die Bewerber und Begleitpersonal regelt die Sporttcitung.

6. Staffelilug.

Die Mitkonkurrenteu für den Staffelflug — Motorradfahrer, Reiter und Läufer — stellt die Sportleitnng und zwar:

Motorradfahrer von der A.D. A.C. Ortsgruppe Schweinfirrt

Reiter durch den Turnierclnb Bad Kissingen

Läufer durch den Sportclub Bad Kissingen. Zuteilung erfolgt durch Los.

Die 13. Ordentliche Mitglieder-Versammlung der Wissenschaftlichen Gesellschaft iür Luftfahrt E. V. findet vom 2.-5. 9. 1924 in Frankfurt a. M. statt. Folgende Vorträge sind vorgesehen: Am 3. 9.: von 9—12.30 Uhr: 1. Neue Erfahrungen mit Großflugzeugen (mit Lichtbildern und Film) v. Dr. Ing. Rohrbach. 2. Messungen au Luftfahrzeugen (mit Lichtbildern) von Dr. Koppe. 3. Lieber Festigkcitsrechnun-gen anr Flugzeug, v. Prof. Bauniaran. Nachm. 1.30—4 Uhr: 4. Zur Berechnung der Vertnmdwirkun.gen in Flugzeugflügeln, v. Dipl.-Ing. Thalau. 5. Neuere Untersuchungen der Aerodynamischen Versuchsanstalt (mit Lichtbildern), v. Dipl.-lng. Ackeret. 6. Das Klima der Wasserkuppc, v. Dr. Noth. — Am 4. 9.: vorm. 10—1.30 Uhr: 1. Politische' Ziele der ausländischen Luftfahrt, v. A. Baeunikcr. 2. Die Entwicklung kleiner und leichter Flugzeuge im In- und Ausland (mit Lichtbildern), v. Dr. Ing. Fachmann. 3. Betrachtungen zur Weiterentwicklung der Heeresflugzeuge und Motoren im Ausland (mit Lichtbilder«)), v. Ing. A. R. Weyl. — Die Geschäftsstelle der WGL befindet sich vom 1.—5. 9. 1924 in den Räumen des Frankfurter Vereins für Luftfahrt. Robert Mayerslraße 2, 'Lei. Maingau 6215.

Flughafen licrlin. Bei dem Ausbau des Tempelliofer Feldes zu einem Flughafen beteiligt sich finanziell die Siadt Berlin, die vor kurzem die Flughafen G. in. b. H. gründete, mit Zweidrittel, das Reich mit einem Drittel.

PATE NTSAM M LU

1924

des <tm&

no. 6

Inhalt: Die deutschen Patentschriften: 310040; 347335; 356095; 358493; 359421, 550; 377885; 394182, 422; 396622.

Flugzeugtypen.

S y s ( e in a iL ü r d n ii ii g.

Pat. 394182 vom 10. 4. 21, veröff. 14.4.24. Henry Martens Franzen, Los Angeles, V.

St. A. Flugzeug mit landemartig angeordneten Doppeldeckern (2,3), die mit den zugehörigen Luftschrauben um Querachsen schwingbar angeordnet sind ii. bei dein außerdem die Luftschrauben unabhängig

gelegt wurden. In Abb. 5 wird die n .ic!i*.-n vt-ri inj;u-rurig durch drehbare Elemente (51) erreicht und eine senkrechte Schwingbewcgimg der I.hüsl Ii raube nn abhängig von der F1 ii gelbe wc einig durch die Einrichtung in Abb. fi.

Pat. 394422 vom 27. 1. 20, veröff. 28. 4. 24. Alexander Albert Holle, London. Flugzeug mit beweglichen liilfsflächen. Die in Eonn von

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1924

von der Tragflächenneigung dadurch seitlich ver-schweukt werden können, daß die äußeren Lultsclirati-benenden in Lagern (17n) ruhen, die sich in mit den Doppeldeckern fest verbundenen Bogenscgmenten (18) durch Kabelzüge (20, 21, 29) seitlich verschieben lassen. Diese Kabel/.üge sind so geführt, daß bei Drehung der Einstelltrommel (30) durefi (26) die beiden Luftschrauben in entgegengesetzter Richtung gedreht werden, wodurch scharfes Wenden ermöglicht wird. Zur Schwingung der Luftschrauben mit den Doppcl-deckern um die Querachsen ist jeder Doppeldecker auf oiner hohlen, drehbaren Welle (4) starr angeordnet, in die eine Welle (5) gelagert ist, die durch Keg<*.hiebe (6", 7 in Gehause 9) od. dgl, mit der Motorwelle in Verbindung steht. Welle (-1) ist beiderseits des Flieger-körpers (l) mit einem Kegelrad (10) versehen, das mit einein auf senkrechter Welle (12) befindlichen Kegelrad (11) in Umgriff steht, und das letztere mit dein Kegelradgctricbe (13, 14 in 17) der Luftschraube in Verbindung steht. Eine Kippbeweg:mg der beiden Doppeldecker mit den Luftscliraubeneinrichtungeu ~ur Hö-henstcuerung kann durch (31, 32, 33, 34) ausgeführt werden. Zur selbsttätigen Vernngernng der Elächcn-größe während des Fluges bei großen Geschwindigkeiten, werdeu die Flügel enden fächerförmig Uo) ausgebildet, wobei die einzelnen 1 amellen normal durch die Feder (39) ausgespreizt gehalten werden und hei Kroßen Geschwindigkeiten selbsttätig um den Holsen (37) gedreht und durch Umgreifen des b Uftes (-10) in den Schlitz (41) der benaehbui Im I.imi-Nc 'ii^.nniiicii-

Vogelschwnigen ausgebildeten Hilfsflachun (b) .sind um schiefliegende Achsen (x) drehbar und 1-egen im angelegten Zustand, Kante mit Kante i-bselilicßr-iul, dera*i auf der Tragfläche (a), daß im benutzten Zustande die Hilfsfläche keine Verminderung der Tragfldcheuirroße verursacht. Die schiefliegenden Drehbolzeu gestatten eine nicht nur nach auswärts, sondern auch gleichzeitig nach oben gerichtete Bewegung. Die Steuerung kann nun so erfolgen, daß, wenn die eine in ihre tätige Lage geführt ist, die andere aas derselben zurückkehrt und umgekehrt. Soll der Gleitwinkel steiler gesetzt werden, z. H. beim Landen in einem engen Räume, so werden die beiden Hilfsflächen durch das llilfskabel (vi und den verschiebbaren Scheiben (w) zu gleicher Zeit versetzt, wodurch der Widerstund erhöht wird, was einen steileren Gleitwinkel ermöglicht und zu gleicher Zeit die Maschiuengesehwindigkeit verringert.

Pat. 396622 vom 14. II. 22, veröff. 10. 6. 24. Gustav Lilienthal. Bcrlin-Liclitcrfclde.

Flugzeug mit an dem Rumpf unmittelbar anschließender Schwanzflosse, wobei der

Rumpf mit der Schwanzflosse ein tropfciuirtigcs. nach unten stark gehöhltes Profil bildet. Der Erfinder beabsichtigt dadurch uuler Rumpf und Schwanz cinni Wirbel zu erzeugen, ähnlich dem, der bei Ti agflachen bei negativem Anstellwinkel auflrilt. Durch den Riuk-lauf der Wirheiluft von Schwan/hinteikante u.icli dem Rumpf zu in den obcieu Stromlinien des Wirbels ent-

Seile _'

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sieht ein Vortrieb durch den Druck gegen den nach nitlcii durchhang enden Rumpf und gleichzeitiger Auftrieb durch die Zctitritugalwirkimg der WirbcIdreliLing. Diese Wirbelbildung ist bei einem negativen Anstellwinkel bis Y.ii I5n am größten und vermindert sieh allmählich bis Anstellwinkel 0°. Senkt sielt der Schwanz aus dieser mitlliirun Stellung, so vermindert sich die Wirbelenergie und .somit die hebende Wirkung, wodurch sicii das Flugzeug hinten senkt.

Flügel.

Pat. 310040 vom 7. 8. 15, veiöff. 7. 9. 21. Hugo Junkers, Dessau. Abdeckung für Flugzeug trag flächen, Rumpfe, Steucrfläclien, Schwimmer u. dgl. aus druck festem Material, vorzugsweise Metall. Beim Flügel (Fig. t, 2) aus einem Fjitlnverk (2), das ans Stuben oder Röhren gebildet ist, über die die meist aus Stoff bestehende Bespannung (J) au der Unter- und Oberseite gespannt ist, werden die durch kleine Pfeile angedeuteten, auf die Bespannung wirke nilc ti Wiuddnickkraftc nach den Befeslignn gs-steilen (.)) und von da auf die Hauptträ'ger (4, 5) übertragen, die so stark sein müssen, dali sie innerhalb den einzelnen Faeliwerksfeldern den auftretenden Knickbcanspruchungen mit Sicherheit widerstehen kfin-

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neu. Diese BeaiiSpruchungen wei den noch durch die Indien SiKimilvrüIlc der Außenhaut erhöht. Bei dum ^eiiiä ß I.Hindling ausgebildeten Flügel (Fig, '0

ist die Aiilieiihaut (l) durch Vcrstärkuugskoristiuktiuii (2) so versteift, dall sie sowohl ohne wesentliche Deformation die Winddruckkräfte aufneInnen als auch die im Flügel selbst verlaufenden Diegungsspannungeii aufzunehmen vermag. Diese werden hauptsächlich vmi den von der iieiilralen Schicht am weitesten entfernten Haut teilen (etwa längs a) aufgenommen. Die in Flug-richlung liegenden Teile (h) können zur Aubiahme der Scheerkraflc dienen, so daß besondere Fnchwei ksl.ibe (wie in Fig. 1) nicht erforderlich sind. Die Anordnung wird nun so getroffen, daß die V ersteif ungse lernen tc (Riepen, Wellen n. dgl.) hauptsächlich in Richtung der Hauptbiegungsbcanspr uchmigen verlaufen. Kommen bei einer VersteifuuK-sart mehrere Systeme zur Anwendung, so überkreuzen sich die einzelnen, wobei zweckinaliig jedes zur Absteifimg des vorhergehenden Vers teifungssy st eins dienende System größere Abstände zwischen den einzelnen Feldern erhält als das vorherige Ii ende. Span teit an Ordnung in der zu den Rippen oder Wellen senkrechten Richtung sind in (Fig. 5, b, 11, 12) ersichtlich. In den nachfolgenden Figuren einige weitere Ausiuhrungsbeispiele (Fig. 1], 14). Well-blechver steif im g (Fig. 15" 19), Raum fach werk Versteifung (Fig. 20 21), Buckelblechvcrsteifung und (Fig. 22, 2,3) eine Kombination verschiedener Versteif im gs-arten, wobei die erste Längsvcrsteifnng der Haut (l) aus Wellblech (2) die erste Querverste ilmig durch Spanten (3) erfolgt, zur zweiten Langsvcrslo iluug dient Fachwerk (4, 5, 6. 7, 8). dessen Ourte ((>. 7) Laiigs-und Oucrkräfte aufnehmen können; weitere Facbwerks-glieder (10, 11, 12) versteifen Fliigelobcr- und -Unterseite gegeneinander. (Fig. 24—26) stellt eine Rumpl-vcrstuittinfc dar.

Pat. 347335 vom 30. 4. 20, veröff. 19. 1.22. Albert Kuli, Obertürkheim. Tragfläche mit

veränderlicher Wölbung, um den jeweiligen Anforderungen zu en Isprechcn. Trotz Verwendung von

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mir starren Teilen verlaufen hierbei ilie Bcgrenzunüs-linicu in den Lud lagen knick an gslos. Am festen Flä-elienteil (a) sitzen seh wingbare Dopnelhcbcl (b, c), die so geformt sind, daß ihre inneren Arme in der cinen Endlage nur mit ihrer Oberseite, in der anderen nur mit ihrer Unleseite an der ProfilgcslaUiing. teilnehmen. Das in (a) drehbar gelagerte Rohr (e) ist bei jeder Rippe mit ei nein Exzenter (i) versehen, der von dem Rinn (g mit Bol/eu h) umgeben ist. dieser Bolzen Keht durch Schlitze der inneren Hebelarme, so daß bei Drehung von (e), vuni Führersitz ans, der Bolzen sich auf- und abwärts bewegt und dadurch die Wölbung verstellt,

Pat. 356095 vom 2, 6. 18, veröff. 17. 7. 22. I uitsc hilf hau Zeppelin G. m. b. H. in Fried-richshafen a. B. Hohlkörper nach Pat. 307747 (s. 1920 Nr. 4 Heft 5) als Flugzeugfitigel. Während das Pat. 307 747 die Anwendung von Hühl kmnein ans Fouriiier- oder Sperrholz z. Ii. bei Kump!eil behandelt, zeigt das neue Patent die Anwendung bei Fliigzeugflügeln. Hierbei sind die Founiier-

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oder Sperrholzaußcuhante (1, 2) durch parallel zu den sonst üblichen Holmen verlaufende Läugsstege (3) aus Fnurnier ntiteinander vci bniidcn, zu denen senkrecht Quersiege (5) angeordnet sind, so daß der den Flügel bi!i!ende Hohl körn er i" eine große Zahl von einzelnen Zellen unterteilt wird. Bei größeren Flügeln sind außer den Lüngsstcgen die Versteifungsrippen (4) angeordnet, die eine Ausbiegnng der Foiirriicraußenhänte vermindern.

Pat. 358493 vom 30. 5. 17, veröff. 12. 9. 22. Luft-Verkehrs-Gesellschait m. b. H. Berlin-Johannisthal. Hohle Tragfläche aus^Holz,

bei der die sleiH: Ober- (2) und Untei bespaiuiung (3) aus schmalen in I !n^ndHunn verlaufenden Bretlcheii besteht, die mii 1» cilcr Flache auf den Holmen (l) befestigt und nulleis schräger Ucberlappnng (3) an den Seiten miteinander verbunden sind. Die einzelnen BreÜchen des Ober- und Unterbelagcs können auch scliriig gegeneinander gestellt sein (Abb. ]). Das Verfahren zur MerMidliing dieser Tragflächen zeigt Abb. 2. Die Brettchen werden der Reihe nach einzeln oder paarweise durch eine Spann Vorrichtung in die Tragflächen form (Klemmbacken 4, 5, Kerne b) geprellt und gleichzeitig mit den Holmen und den benachbarten Bretteilen durch Verleimen od. dgl. verbunden.

Pal. 359421 vom 21. I. 20, veröff. 21. 9. 22. Franz Drexler, Berlin-Friedenau. Flugzeug

mit hohlen TiagjFlttgi In, Flossen od. dgl. Von der Flügelform in Abb. 1 wendet mar sich immer mehr den mit dickeren Qnersclmitlsformen zu, wobei die Möglichkeit gegeben ist, Antricbsmotorc, Brennstoffbehälter etc. in das l'ragflächcuinnere unterzubringen. Der Er linder verlegt mm nicht nur den Antrieb {4), sondern

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das VortriebsiniLtel (5) selbst in das Innere der von der Luft durchströmten hohlen Tragflügeln (2, 3). Das Innere erhält eine diisen form ige Erweiterung des Raumes, so dafl die Geschwindigkeit der eintretenden Luft verringert wird. Die Luft selbst wird durch Lcit-schauleln (<i) oder ähnlichen Anordnungen in günstiger Weise geführt, tun- und Ausströmöffnungen der Luft können geregelt werden und durch Klappen, Blenden, Schieber od. dgl. (7, 8) dicht verschlossen werden zur Benutzung der Tragflächen als Schwimmer.

Pat. 359550 vom 13. 7. 20, veröff. 23.9. 22. James de Witt Hill, Portland, Oregon, V.

St. A. Flugzeug, dessen Tragflächen aus festen (2) und verstellbaren (3) Teilen bestehen um gleichzeitig, die Oberfläche, die Kriim-

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PATLNTSAMrVÜ.UNü dos rLlKiSPORT

tun Ii-.', im.! .lui Ni-igniu-swiiikcl der Finget /u an.lciu lli-i Iil-u,-,Ii,I,c |.-,| ist um ein eiilcui hcsmidcieii

In Hei (1.) gegen d.is Filde des Iu-v. ec.Ulu'ii leibs zu ain-eordiK-ies (ick-iik (■!) dichbar. wodiiicli die 'h.ig-ilaehcnki 11111 ti i li 11 ^ geändert werden kann. Zur gleichzeitigen Hins: el lung der bewe glichen Fl iigel leile wii d niiücls Handgriff (Ii.) die llandschinuhe (15) belangt, WikIih-lIi dei Au.fui U2), dei in einem Schlitz (1.1) dei Flaue (14) eingreift, nach vor- und rückwärts bewußt wird. Mit die sc-in Zaulcn (12) sind Zur- und Diuck-s tan gen (II) ve Iii linden, deren Inn lere Huden mit den y.aiu'eii (')) verbunden sind. Zapfen (■> und Ml) gleiten Wiedel tun m geki uiiiiiUc Schulze (ti) zweier Seile n-platlcn (7) am Rumpf (I) ein. Um die Tragflächen zwischen der fest eil und beweglichen Teilen in dichte]' Dcrul'Ning inj [einander zu halten, werden in Zwi-si_lieni .iiiuii'ii an den 1 Ingeln entlang Stift- und Schlitz-Verbindungen (17, IS und 19, _Ti) angeordnet. I)ie Sln-bilisierungsilacheu (o) weiden vom Tu hier in bekannter Weise bedient.

Pal. 3778815 vom 8. 7. 20, veröff. 29. 6. 23. .Inlos Oastambide und Robert Gastambide, Paris. Tragfläche aus mehreren in h'lug-richtung gegeneinander verschiebbaren Teilen, die ni ihrer Berühnmgsflache zylindrisch geformt iiiid etwa gleiche Fliiehenausdehiiung besitzen. Im ersten Ausftihi'imgsbei spiel Abb. I, 2 sind (a, b) Ouerschnitle solcher Teile. Durch das Zusammenschieben wird auch die Hohe tT) zu (F') vermindert. Im zweiten Beispiel Abb. 3, 4 und 5, G eifolgt die Verschiebung der Teile in einem am Rumpf (d) vorgesehenen Schlitze. Ein diittes Beispiel zeigt die übrigen Abbildungen. F. ine merkbaic Verlegung des Dniekmittelpunktes bei Verstellung der Flach :n teile wird dadurch vermieden, daü eine FlächenVergrößerung an der Vorderseite von eine enlsp rechenden an der Rückseite begleitet ist.

I'i.- um Schlitzen (;i«) versehenen vc-r.sc hiebb.imi Teile sind in:iie!s Sli-beu (f mit Beschläge f) (»dir Ver-Mi.iiMiuNj'i ii imi ciiK-iu längs Jet iLcniiicti isclu u Achse du et zylindrischen Berüln ungs [lachen erstreckenden Duciholm (e) so verbunden, dal! sie bei ihrer Verstellung mii diesen geführt sind. Die Verschiebung der I l.ii. Inn (a und b) bei der dritten Ausfühiung (s. auch Abb. Li, IS, 16, (7) geschieht durch Führung untlcK k'olleiiiiaai c (a1 hc/w. b1) auf der unteren he/.w. obe. ich (Heilsclueiic (c1) der in das Rippenv. erk eines jeden Ihigels eingebauten Trüger (G). Der Antrieb selbst kann nun m verschiedener Weise erfolgen. In den Abb. 7--'i wcrJcu die beiden durch Kelle (m) verbundenen Wclk-n (H durch das Handrad (nl gediehl. Die Bewegung tibcilingl sich aber die Kegelräder (k) auf die im vnrdeten Rand des festen Teiles (c) lose gelagerten Weib u (g) und ubei die Trommeln <iF j"). Kabel (iT j) und I rUmmeln (i-, )'-') auf die im Inuieren Rand des feslen Teiles gelagerten Wellen (h). Das Kabel (i) ist durch Stift (i") mit (a) und (j) durch Stift (j(l) mit (b) vei bnntlen. Die I r omni ein haben sein n nbeu forim ge Nuten und sind aelisial ve r sc Im? bbar um eine seilbclie Verlegung der K.iblaul- und -ab-wicklungsstelle w.ihrend der TrommeldrehniiÄ zu vermeiden. Durch verschiedene Trommel dm chiucssci wird die gewünschte Geschwindigkeit der einzelnen Flächen erreicht Line andere Antriebsart ist aus den Abb. 10—17 ersichtlich. Durch Handrad (n) werden die beiden in Rnmpllängsnclitung verlaufenden und durch Ketten (m) verbundenen Wellen (l) gedieht. Auf den Wellen sind zwei Trommeln (o, p) angeordnet, auf der die Huden der Seile (o1, o- bezw. p1, ps) aufgewickelt sind. Die anderen Huden sind über die Leilrolleu (ol,\ o-n bezw. |il0, P-Ml ie uu den Vorder- und HmU'rraud der Flachen (a bezv,. b) angeschlossen.

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I'al.-Samml. wurde im „FI.OOSPORT" XV]., Heit 15, am 15. 8. 1924 veröffentlicht.

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