Luftfahrt (Chronik und Geschichte) - Zeitschrift Flugsport Heft 15/1921Diese Internetseite umfaßt ein Digitalisat der Zeitschrift Flugsport, Ausgabe Heft 15/1921. Dieses digitalisierte Zeitschriftenheft umfaßt alles Wesentliche über den zivilen Luftverkehr (Flugsport, Flugwesen und Luftsport) sowie über die militärische Luftfahrt (Luftwaffe im Inland und Ausland). Die Digitalisate der Originalzeitschrift stehen auch als PDF Dokument zum Herunterladen zur Verfügung. Eine Übersicht aller Hefte von 1909 bis 1944 steht auf der Seite Archiv Zeitschrift Flugsport zur Verfügung.
No. 15 20. Juli Bezugspreis für Deutschland Jllustrierte technische Zeitschrift und Anzeiger und Oesterreich . . pr. Quart. M. 18.- l92l.Jahrg.XIII. ftlr das gesamte Elnxelpr.M.3.- Telef. Hansa 4557. Plll/VwracCfcrt** Postscheck-Conto Tel.-Adr.: Ursinas. j,FIU^ WCöCil Frankfurt (Main) 7701. ßrief-Adr. Redaktion und Verlag „Flugsport" Frankfurt a. M., Bahnhofsplatz 8. ■ Zu beziehen durch alle Buchhandlungen, die Post und den Verlag. Die nächste Nummer des „Flugsport" erscheint am 3. August. La superiorite des ailes epaisses en Alletnagne. Mr. Bergeron dit en TAir No. 40 1921 le suivant: Pour les avions futurs, et plus par-ticulierement pour les gros multimo-teurs, doit-on faire des cellules biplanes ou multinioteurs, a ailes minces im des cellules monoplanes ä ailes epaisses? Teile est la question que 1'Air m'a Charge de poser ä nos principaux con-structeurs. Cliez Hauriot. J'ai cru rentrer dans im palais, tant c'etait beau, tant c'etait neuf, tant les gens me parurent affables. En l'absence de M. Hanriot, c'est M. Poeit, directeur techniqne de la maison qui m'a acceuilli. Selon moi, ine dit nion aimable inter-locuteur, l'appareil de l'avenir sera, probableinent, monoplan et ä ailes epaisses. Les experiences faites en Allemngne avec les ailes epaisses out, incontestablement prouve leur superiorite. Les apparails allemands ainsi equipes paraissent mastucs, lourds. En vol, ils sont au contraire d'une finesse etonnante et n'offreut que peu de resislance ä l'avancement. L'aile epaissc est plus portante que l'aile mince et permettra de creer des avions tres vites et Ires |)orleurs. — ■-- Die Ueberlegenheit der deutschen dicken Flügelkonstruktion, Herr Bergeron sagt in 1' Air No. 40, 1921 folgendes: Soll man für die zukünftigen Flugzeuge, besonders für die großen mehrmotorigen, Doppeldecker- oder Mehrdccker-Zellen mit dünnen Flügel oder Eindecker-Zellen mit dicken Flügeln wählen? So die Frage, die „Air" mich beauftragte unseren hauptsächlichsten Konstrukteuren zu stellen. Bei Hanriot. Ich glaubte in einen Palast einzutreten, so schon, so neu war es, so liebenswürdig erschienen mir die Leute. In der Abwesenheit des Herrn Hanriot empfing mich Herr Poeit, technischer Direktor des Hauses. Was mich anbetrifft, sagt mein liebenswürdiger Zwischenredner, wird das Flugzeug der Zukunft wahrscheinlich ein Eindecker mit dicken Flügeln sein. Die Erfahrungen, die in Deutschland mit dicken Flügeln gemacht worden sind, haben unbestreitbar deren Ueberlegenheit bewiesen. Die so ausgestatteten deutschen Apparate scheinen schwerfällig und plump. Im Flug sind sie im Gegenteil von erstaunlicher Feinheit, und bieten nur wenig Luftvvidersland. Der dicke Flügel ist tragfälliger als der dünne und erlaubt tragfälligere und schnellere Flugzeuge zu schatten. — Der Unz-Fallschirm. Der Rückenpolster Fallschirm von Max Unz stellt eine Konstruktion dar, bei welcher Schirm und Flugzeug in keinerlei Verbindung miteinander stehen. Den zur Oeffnung der Packhüllo erforderlichen Zug liefert an Stelle des sonst üblichen Seiles, das an einer Stelle des Flugzeuges befestigt wird, ein kleiner Hilfsfallschirm. Dieser wird während des Fluges, etwa handgroß zusammengefaltet, hinter den linken Brustgurt gesteckt. — Beim Absprung öffnet sich dieser kleine Schirm, welcher kurz vorher herausgezogen wird, zuerst. Der Haupttragschirm befindet sich auf dem Rücken des Fliegers in einer kreuzförmigen Hülle, welche durch einen Stahldraht zusammengehalten wird. Eine Schleife in diesem Draht steht mit Hilfe einer Schnur mit dem kleinen Fallschirm in Verbindung. Auf diese Weise ensteht beim Absprung ein Zug, welcher den Stahldraht aus seinen Führungsringen zieht, so daß die Lappen der Packhülle auseinanderklappend, den eigentlichen Fallschirm freigeben. Bei dieser Konstruktion sind also alle umständlichen Oeffnungs-mechanismen umgangen. Der Schirm steckt hier auch nicht in einem Sack, aus dem das leichte Hervorziehen oft schwierig ist, z. B., bei feucht-kalter Witterung im Winter. Wie bereits erwähnt, hat die Hülle vielmehr kreuzförmigo Gestalt. Der zusammengefaltete Schirm wird auf das Mittelstark der Halle gelegt, die vier Lappen übereinander geklappt und der Stahldraht durch die in der Packhülle befindlichen Ringe gezogen. Das gebrauchsfertige Schirmpaket hat ein Gewicht von etwa 5 kg. Es wird mit Hilfe einer besonderen Gürtelkonstruktion auf dem Rücken getragen. Ein Gurt umschließt die Brust und wird durch zweiseitliche Schlitze durch die Packhülle geführt. Zwei Schultergurte treten ebenfalls durch Schlitze in das Innere der Packhülle und werden dort vernäht. Weiter sind vier Schenkelgurte vorgesehen, welche den Zug auf die Oberschenkel richtig übertragen sollen. Verparken des Fallschirmes: Die TrtigächniMPe «los Fallschirme« werden in sterfnrmen in iler Wli'klillllr einfielest. ium Verschluß des Brust gurtesdienteineMetall-platte, die der Körperform entsprechend gewölbt ist. Sie ist mit Erleichterungslöchern versehen und trägt vier Schlitze von verschie- No. 15 „FLUGSPÜRT' Seite 3.50 dener Breite, durch welche die Brustgurte ein- oder mehrere Male hindurch gesteckt wird. Der Hauptfallsehirm hat etwa 80 qm Fläche. Er ist aus Seidenbahnen zusammengesetzt, welche nicht imprägniert und nicht metallisch beschwert sind. Die Festigkeit der Seide beträgt ungefähr 1200 bis 1500 kg pr m in beiden Richtungen. Um die Ausdehnung etwaiger Risse (z. B., durch Scbußverletzung) zu begrenzen, ist ein Teil der Schirmoberseite mit einem Netz aus wellenförmig verlaufenden Leinenbändern versehen. Die einzelnen Stoffbahnen sind außerdem in gegeneinander versetzte Abschnitte unterteilt. Längsrisse werden also ebenfalls ortlich eng begrenzt. Die Tragschirme der Hauptfallschnüro sind aus Langhanf geklöppelt. Sie werden in Hterformen in der Packhülle eingelegt. In der Nähe ihres Vereinigungspunktes ist eine in bestimmten Grenzen nachgiebige Fassung vorgesehen, zu dem Zwecke, ein Verwickeln der einzelnen Schnüre zu verhindern. Diese Fassung besteht aus mehreren Schnüren, welche jede einzelne Tragschnur umflechten und so einen Ring bilden, der sieh plötzlichen Beanspruchungen besser anpaßt, als ein starrar Ring. Zwischen Gurten und den Tragschnüren des Schirmes ist eine Bremsvorrichtung eingeschaltet zur Aufnahme des als Hauptbelastung auftretenden Oeffnungsstoßes. Die Bremsvorrichtung setzt sich zusammen aus einer Spiralfeder, einem Uebertragungsseil sowie dem Be-grenzungs- und Haupttragsoil. Diese sind am Vereinigungspunkt der Tragschnüre des Fallschirmes zugübertragend mit diesem verbunden, während sie in Gurtenschlaufen des Brustgürtels mit Karabinerhaken befestigt sind. Der Absprung mit diesem Schirm ist aus dem stürzenden Flugzeug nach allen Seiten möglich, da kein Zugseil u. dgl. vorhanden ist. Da die Länge des Verbindungsseiles zwischen kleinem und großem Schirm nur 1 m beträgt, erfolgt das Auseinanderklappen der Packhülle fast Ansicht elf» anpH'tcii Falbchlrmw von vunie. unmittelbar nach dem Verlassen des ^^"^T^ Flugzeuges. Der Oeffnungsvorgang sehen: Diu aesclilossinic tiilrtelschlirße, 'Iii-ist durchschnittlieh nach 2 bis 3 Se- Bw«t*iitc. m«-Schnltcr-«nd .Sclicnk:-lgiirtcn . . „ . .. „ ., mn! ihc in ine GiirtniM'liluHleii uiiif*i-Iiniigteu künden vollzogen. In dieser Zeit, Karabiner. Der Fallschirm ist tun 10 Mann jrepen ilas mit Vollgas laufende Flupzetifr tfezoyen worden- Die Dynamometeranzeige beträft -15ti kg Belastung. welche aber durch späteres Freigeben des Hilfsschirmes beliebig verlängert werden kann, wird sich der Schirm gewöhnlich außerhalb des Gefahrbereiches des stürzenden Flugzeuges befinden. Bei horizontalem Flug ist ein Abspringen des Fliegers nicht nötig. Der in den freien Luftzug gehaltene Hilfsfallschirm zieht dann den Flieger aus der Maschine heraus, bevor der Haupttragschirm sich entfaltet hat. Die mittlere Sinkgeschwindigkeit des mit 80 kg belasteten Schirmes beträgt 5 m/sek, entsprechend einer Freifallhöhe von 1'/, m. Bristol-Verkehrsflugzeug, 450 PS Napier Lion. Die Bristol Aeroplane Co. hat ein Verkehrsflugzeug für zehn Personen mit 460 PS Napier Lion herausgebracht. Der Motor ist so eingebaut, daß die Gesamtanlagen mit Kühler und Zubehörteilen aus dem Rumpf herausgenommen werden können. Der Rumpf reicht vom Unter- bis zum Oberdeck. Vor der oberen Fläche sitzen Führer und Mechaniker und unten im Rumpf die acht Passagiere. Die Einsteigetüre befindet sich an der linken Seite ziemlich weit unten. Im Führerraum sind die Instrumente für drahtlose Telegrafie und Telefonie untergebracht. Die Verständigung mit dem Passagierraum geschieht durch eine Falltür. Unter dem Führerraum kann das Gepäck untergebracht werden. Die hintere Dämpfungsfläche ist um etwaige Vorder- oder Hinterlastigkeit bei schlechter Gewichtsverteilung aufzuheben, verstellbar eingerichtet. Sämtliche Steuerflächen sind nicht ausgeglichen. No. 15__„FLUGSPORT".__Seite 332 Bristol-Verkehrsflugzeug Motor -1 üO PS Napier Lion. Ober- und Unterflügel besitzen gleiche Spannweite. Staffelung ist nicht vorhanden. Die Unterflügel sind an der Unterkante des Rumpfes angesetzt, während die Oberflügel an mit dem Rumpf verbundenen Flügelstümpfen befestigt sind. Im Fahrgestell befinden sich auf jeder Seite zwei hintereinander- Bristol-Verkehrsflugzeug Motor lüiil'S Napier Lion. liegende Räder, die, mit Bandbremsen versolien, vom Führersitz gleichzeitig odor jede Seite für sich in Tätigkeit gesetzt werden können. Die Hauptbetriebstoffbehälter befinden sich unterhalb des Unterflügels unter der ersten Strebenreihe. Die Ilauptabmessungen sind folgende: Spannweite 17 m, Gesamtlänge Iii m, Höhe 3,3 m; Gewicht als Passagiermaschine: Leergewicht mit Wasser 1800 kg, Einrichtung für Telegrafie und Telefonie '20 kg Betriebsstoff und Oel für 6400 km {?, 360 kg, Besatzung (2 Mann) 163 kg, Passagiere (acht) 570 kg, Gepäck für die Passagiere 180 kg, zusammen 3102 kg; Belastung pro PS 6,9 kg. Geschwindigkeit in Bodennähe 195 km, mit halber Last 205 km, Geschwindigkeit in 1500 m Höhe mit Vollast 190 km, mit halber Last 193 km, in 3040 m Höhe mit Vollast 183 km, mit halber Last 190 km. Steigfähigkeit auf 1500 m 9 Min. bei Vollast und 7 Min. bei halber Last, auf 3040 m Höhe 22 Min. mit Vollast und 17 Min. mit halber Last. Gipfelhöhe 4000 m mit Vollast und 4700 m mit halber Last. Konstruktions-Einzelheiten. Einzelteile vom amerikanischen Stout-Eindecker. Der Stout-Eindecker wurde Anfang des Jahres in amerikanischen Zeitschriften viel besprochen. Seit der Zeit hat man nichts mehr von ihm gehört. Das eigentümliche des Eindeckers war die sich nach dem Rumpf zu stark verbreiternde Tragfläche, welche beinahe bis zum Höhensteuer reichte. Die Flügel bestanden aus sechs Holzgitterträgern und waren mit Sperrholz beplankt. Nebenstehende Abb. zeigt oben links die Befestigung der Flügel mit dem Rumpf, unten links die Betätigung des Höhensteuers, rechts ein Steuerungsschema und darunter ein Detail von der Verwin-dungsklappe. Einzelteile vom Spad Herbemont 20. Um die Geschwindigkeit zu erhöhen, begann man um das Jahr 1918 in Frankreich nach deutschem Muster auch zweisitzige Maschinen einstielig zu bauen. Nebenstehende Abb. 1 zeigt die Stielverbindung No. I.r> mit den Holmen. Durch. Verstellung der Spannschlösser konnte ,sman den Einfallswinkel verstellen. Die Schwanzkufe, Abb. 2, besteht aus zwei mit einander gelenkig verbundenen übereinander an geordneten Kufenteilen. Abb. 3 zeigt die Steuerknüppelanordnung und 4 die Verwindungs-klappenbest ätigung unter Vermeidung von Seilzügen und Verwendung von Schubstangen und Winkelhebeln. Verstellbare Schlauchschelle. Die deutschen Schlauchschellen oder Schlauchverbinder, wie sie genannt werden, sind in dieser Zeitschrift mehrfach besprochen. Es ist nicht zu viel gesagt, wenn man behauptet, daß die deutschen Konstruktionen hinsichtlich ihrer Wirkung und auch des Gewichtes am vorteilhaftesten abschneiden. Es sei nur an die Schlauchverbindung von der Süddeutschen Kühlerfabrik errinnert. In nebenstehender Abb. zeigen wir die Konstruktion einer englischen Schlauchschelle. Diese besteht aus einem in der Länge verstellbaren Stahlband und einem runden Druckstück, welches vermittels einer Schraube angepreßt wird. Das Druckstück muß der Form des Schlauchumfanges angepaßt werden. Abh. 4 Abb. 9lugteä)nif$)e iRundflfjau. Inland. Vögel als Flugzeugersatz. Von glaubwürdiger Seite wird uns die unglaubliche Mitteilung gemacht, daß es nach jahrelangen Dressuren gelungen sei, Störche so abzurichten, um sie als Tragmittel für Menschen zu verwenden. Die Versuche wurden von einer Flussniederung angrenzenden Hängen in Mitteldeutschland gemacht. — —■ Auf einem abgelegenen Bauernhof waren die Storchfamilien durch die jahrelange Anwesenheit so zahm geworden, daß sie sich an die Umgebung gewöhnten. Ein junger Flugforscher, welcher vor ca. 6 Jahren die Störche beobachtete, faßte den Plan, die Störche auch für den Flug gefügig zu machen. Er begann damit, sie zu füttern mit bekannten Leckerbissen, die er immer in der Tasche trug, um sie auf diese Weise an sich zu gewöhnen. Nach jahrelangen schwierigen Fesseldressuren gelang No. ir> es ihm, vom Talhügol unter Zuhifenahme kleinerer Gleitflächen mit mehreren gefesselten Storchen nach der Sumpfwiese des Tales zu fliegen. — Man ist geneigt, wenn es April wäre, dieso Mitteilung für einen Scherz zu halten. Damit der Flugforscher in seinen weiteren Arbeiten nicht behelligt wird, hat er unseren Gewährsmann dringend gebeten, von der Nennung seines Namens Abstand zu nehmen. — — * Gesetz über Anmeldung des zur Durchführung des Artikels 202 des Friedensvertrags beschlagnahmten Luflfahrzeuggernts. (Vorn 9. Juli 1921.) Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: § 1. Wer Luftfahrzeuggerät, das nach Artikel 202 des Friedensvertrags der Auslieferungspflicht unterliegt, noch im Besitz oder Gewahrsam hat, ist verpflichtet, es bis zum 15. August 1921 bei den von dem Reichsschatzniinister zu bestimmenden Stellen anzumelden. § 2. Für Zuwiderhandlungen gegen die in den Bekanntmachungen des Reichssihatzministers vom 24. |uni 1920 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 137) und vom 30. Dezember 1920 (RGBl. 1921 S. 44) sowie im (iesetz.e, betreffend Anmeldepflicht des zur Durchführung des Artikels 202 des Friedensvertrags beschlagnahmten Luftfahrzeuggeräls vom 30. Dezember 1920 (RGBl. 1921 'S. 43), festgesetzte Anmeldepflicht wird Straffreiheit gewährt, wenn die der Anmeldepflicht unterliegenden Gegenstände bis zum 15. August 1921 nachträglich angemeldet werden. Für Zuwiderhandlungen gegen die in den Bekanntmachungen des Reichsschatzniinisters vom 24. Juni 1920 und 30. Dezember 1920 angeordnete Beschlagnahme wird Straffreiheit gewährt, wenn die beschlagnahmten Gegenstände bis zum 15. August 1921 an das Reich abgeliefert sind. Soweit Straffreiheit gewährt wird, werden die verhängten Strafen nicht vollstreckt, die anhängigen Verfahren eingestellt und neue nicht eingeleitet. § 3. Das bis zum 15. August 1921 nicht gemeldete, der Beschlagnahme unterliegende Luftfahrzeuggerät ist durch den Reichsscriatzminister zugunsten des Reichs für verfallen zu erklären. Eine Entschädigung wird in diesem Falle nicht gewährt. Der § 3 des Gesetzes vom 30. Dezember 1920 wird aufgehoben. § 4. Mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten und mit Geldstrafe bis zu fünfhunderttausend Mark wird, solern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkI sind, bestraft, wer vorsätzlich die im § I dieses Gesetzes geforderte Anmeldung unrichtig, unvollständig oder nicht bis zu dem festgesetzten Zeitpunkt bewirkt. Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich der Beschlagnahme unterliegendes Ltiftfahrzeuggerät anbietet, feilhält, veräußert, erwirbt oder seine Veräußerung oder seinen Erwerb vermittelt. Bei mildernden Umständen ist die Slrafe Gefängnis bis zu einem Jahre und Geldstrafe bis zu einhunderttausend Mark oder eine dieser Strafen. § 5. Wer die im § 4 genannten Handlungen fahrlässig begehl, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und Geldstrafe bis zu einhunderttausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. § 0. Wer vom Vorhandensein von Flugzeugen oder Fhigutotoreii, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Anmeldepflicht besteht. Kenntnis hat oder erhält, hat unverzüglich bei dem vom Reiclisschatzininister zu bestimmenden Stellen Anzeige zu erstatten. Wer es vorsätzlich unterläßt, der im Abs. 1 festgesetzten Anzcigepfliclit nachzukommen, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und Geldstrate bis zu einhunderttatisend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verküudung in Kraft. Berlin, den 9. Juli 1921. Der Reichspräsident. Der Reichsschatzminister. Eber t. B a u e r. * Bekanntmachung, betreffend Erfassung: des auszuliefernden Luftfahrzeug-Geräts. (Vom 9. Juli 1921.) Auf Grund des Geselzes über Anmeldung des zur Durchführung des Artikels 202 des Friedensvertrags beschlagnahmten Luftfahrzciiggeräts vom 9. Juli 1921 (RGBl. S. 850) wird folgendes bestimmt: No. 15 „ F L U GSP ORT-.___ Seite 336 1. Die gemäß (? I des (leset/es vom 9. Juli 1921 zu erstattenden Anmeldungen über Luftfahrzeuggerät sind entsprechend den in der Bekanntmachung des Reichs-schatzministeriums, betreuend Beschlagnahme des auszuliefernden Luftfahrz.eug-gerSts, vom 30. Dezember 1920 (RGBl. 1921 S. 441 unter Ziffer I bis 3 getroffenen Bestimmungen an die nächste örtliche Stelle der Reichstreuhandgesellschaft A. G. zu erstatten. Die Keichstrciihandgesellschaft ist mit der Durchführung der Auslieferung der beschlagnahmten Gegenstände einschließlich der vorläufigen Feststellung ihres Zustande* beauftragt. Sie wird die im Einzelfalle notwendigen Vereinbarungen treffen. Ihr sind die auf Grund des § 4 des Gesetzes über Enteignungen und Entschädigungen aus Anlall des Friedensvertrags zwischen Deutschland" und den alliierten und assoziierten Mächten vom 31. August IWI9 geforderten Angaben zu inachen. Die örtlichen Stellen der Reichstreuhandgesellschaft befinden sich in : A. Zweigstellen-. Berlin W 8, Französische Str. 53—5(5 Karlsruhe (Baden), Stefanienstr. 51, Breslau, Junkernsir. 38—40, Königsberg (Ostpr.), Kaiser-Wilhelm- Bremen, l.angenstr. 'A3, Damm. Neues Gerichtsgebnude. Cassel, Rahnhofstr. I, Magdeburg, Regierungssir. 2S, Dresden, Bismarkplatz I, München, Frannerstr. II, Frankfurt (Main). Steinweg K, Münster (Westf.), Ludgeriplatz 3b, Frankfurt (Oder), Ziegelstr. 20—'29, Schwerin (Mecklb.), WismarscheStr.21 Halle (Saale), Liudenstr. ,83, Stettin, Augustastr. 54, Hamburg, Spaldingstr. 100, Stuttgart, Friedrichstr. 21, Hannover, Göthestr. 40, Weimar, Schloß. B. Nebenstellen: Iissen, Burgplatz 5, Kiel, Knooper Weg 27, Wilhelmshaven, Oslfriesenstr. 10. 2. Jedermann, der vom Vorhandensein von Flugzeugen oder Flugzeug-motoren Kenntnis hat oder erhält, hat dieses, soweit möglich, unter genauer Angabe der Lagerorte, der Menge und der Besitzverhältnisse der nächsten örtlichen Stelle (siehe Ziffer 1) der Reichstreuhaiidgesellschaft-Aktiengcsellschaft anzuzeigen. 3. I. Nach § 4 des Gesetzes über Anmeldung des Luftfahrzeuggeräts usw. vom 9. Juli 1921 wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten und mit Geldstrafe bis zu fünfhunderttausend Mark, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft, wer a) vorsätzlich die im § 1 des genannten Gesetzes geforderte Anmeldung unrichtig, unvollständig oder nicht bis zu dein festgesetzten Zeitpunkt bewirkt, b) vorsätzlich der Beschlagnahme unterliegendes I.uftfahrzeuggerät anbietet, feilhält, veräußert, erwirbt oder seine Veräußerung oder seinen Erwerb vermittelt. Bei mildernden Umständen oder bei fahrlässigem Zuwiderhandeln ist die Strafe Gefängnis bis zu einem Jahre und Geldstrafe bis zu einhundertauseud Mark oder eine dieser Strafen. II. Nach § 10 des Gesetzes über Enteignungen und F.ntschiidigungcn usw. vom 31. August 1911) wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre and Geldstrafe bis zu einhnnderttausend Mark oder mit einer dieser Strafen, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft, wer a) vorsätzlich der Beschlagnahme zuwiderhandelt oder b) eine von ihm auf Grund des § 4 Abs. 1 dieses (iesetzes geforderte Auskunft nicht oder nicht innerhalb der ihm bestimmten Frist oder unrichtig oder unvollständig gibt, c) tler Vorschrift des § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes zuwider die Einsicht in seine Geschäftsbriefe, Geschäftsbücher oder sonstige Urkunden oder die Besichtigung oder Untersuchung seiner Räume verweigert. Nach § 11 dieses Geselzes ward mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft, wer den vorstehend erwähnten Verpflichtungen fahrlässig zuwiderhandelt. III. Nach § 0 des Gesetzes über Anmeldung von Luftfahrzeuggerät usw. vom 9. Juli 1921 wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu einhunderttausend Marl; oder mit einer dieser Strafen bestraft, wer es vorsätzlich unterläßt, der Anzeigepflicht (siehe Ziffer 2) nachzukommen. 4. Die bereits durch besondere Verfügungen ausgesprochenen Besclilag-iiahmungcn bleiben von dieser Bekanntmachung unberührt. 5. Wer durch Ver/ichl auf Uebergabeboschcinigung zu erkennen gibt, dal.1 er auf eine Entschädigung verzichtet, braucht weder seinen Namen noch die Her-kunft des Luftfahrzouggcräts anzugeben. Berlin, den 9. Juli 1921. Der Reirhsschalzmuüster. Bauer. Verordnung über Beschlagnahme von Luftfahrzeuggerät. (Vom 9. Juli 1921.) Auf Grund der §§ 2 und 4 Abs. 2 des Gesetzes über Beschränkung des Luftfahrzeugbaues vom'29. Juni 1921 (RGBl. S. 789) wird bestimmt: § 1. Folgendes seit dem Ii). Januar 1920 in Deutschland hergestellte Lufl-fahrzeuggerät wird beschlagnahmt: 1. Flugzeuge jeglicher Art, flugfähige und nicht flugfähige, 2. Hölien-, Zeit- und Geschwindigkeitsmesser für Bordzwecke, Flugzeugkonipasse, 3. Flugzeugzellen, -flachen und -rümpfe, 4. Spezialwagen. Flug/.eugtransportwagcu, Flachen!ransportwagen, 5. Luftfahrzeugmotore, gebrauchsfähige oder nichtgebrauchsfähige jeglicher Art, 3. Luftfahrzeugmotoren-Ersatzleile, nämlich Zylinder- und Kurbelgehäuse, Vergaser, Zündungen, 7. Speziallichlbildkaniinern für Luftfahrzeuge mit den dazugehörigen Kassetten, 8. Bord-F. T.-Gerät, 9. Fesselballone,Motorwinden für Fesselballone inil Kabeln, 10. Luftschiffergasflaschen. § 2. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß ohne Zustimmung des Reichsschatzmiuisterüuns die Vornahme von Veränderungen, insbesondere Orts-veründerungen an den von der Beschlagnahme betroffenen Gegenslanden verboten ist, und daß rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie verboten und nichtig sind. De» rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung erfolgen. Die Beschlagnahme endigt mit dem freihändigen Erwerbe durch das Reich, mit der Enteignung oder mit der Freigabe. Die beschlagnahmten Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. § 3. Wer Lnftfnhrzeuggeräl seit dem 10. Januar 1920 hergestellt hat, hat bis zum 15. August 1921 der nächsten örtlichen Stelle der Rcichstreunand-gesellschaft-Aktiengesellschaft unter eingehender Darlegung der Eigentumsverhältnisse und der Lagerorte a) das von ihm seit dem 10. Januar 1920 hergestellte Luftfahrzeuggerät listenniüßig anzumelden, b) in einer besonderen Nachweisung anzugeben, welches von dem laut a anzumeldenden Gerät 1. nach dem Ausland ausgeführt, und zwar wann, an wen und wohin, unter Angabe der Nummer und des Datums der Ausfuhrgenehmigung, 2. im Inland von dem Herstellungsort entfernt ist. und zwar wann an wen und wohin, 3. sich noch am Herstellungsort befindet. § 4. Jeder, der Luftfahrzeuggerät im Besitz oder Gewahrsam hat, bat dieses, soweit nicht bereits für ihn genial.) § 3 die. Anmeldepflicht bestellt, bis zum 15. August 1921 der nächsten örtlichen Stelle der Reichstreuhandgesellschafl-Aktiengesellschaft listenmäßig, unter eingehender Darlegung der Eigentumsverhältnisse und der Lagerorte anzumelden. § 5. Jedermann ist verpflichtet, dem Reichsschatzniiiiisterium und seinen nachgeordneten Dienststellen sowie seinen Beauftragten auf Verlangen die von diesen als erforderlich erachteten Auskünfte über das gemäß § 1 bis 4 beschlagnahmte oder anmeldepflichtige Luftfahrzeugerät zu erteilen Die Auskunft kann durch öffentliche Bekanntmachung oder durch Anfrage hei den einzelnen zur Auskunft Verpflichteten erfordert werden. Die vorbezeichneten Dienststellen und Personen sind befugt, zur F'rmilt-luug wichtiger Angaben die Geschäftsbriefe. Geschäftsbücher und sonstigen Urkunden einzusehen sowie Räume zu besichtigen und zu untersuchen, in denen Seile 33s liegenstnnde oder Urkunden sich befinden oder zu vermuten sind, über welche Auskunft verlangt wird. Die Beauftragten sind vorbehaltlich der dienstlichen Berichterstattung und der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsverhaltnisse, die durch ihre Tätigkeit zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mitteilung oder Verwertung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu enthalten. Das Ergebnis der Auskünfte oder Ermittlungen darf nicht zu steuerlichen Zwecken verwendet werden. § Ii. Der Reichsschalzniinisler wird ermächtigt, Leistungen, insbesondere Lieferungen und Dienstleistungen anzufordern, die zur Erfüllung der in der Erklärung der Alliierten Regierungen vom 5. Mai 1921 dem Deutschen Reiche auferlegten Verpflichtungen erforderlich sind. Die Anforderung erfolgt ohne besonderes Verfahren möglichst nach Anhörung des Betriebsinhabers durch Bescheid an diesen. Zur Zustellung genügt die Üebersendung mittels eingeschriebenen Briefes gegen Rückschein. Der Bescheid hat Art und Umfang sowie Ort und Zeit der angeforderten Leistung zu bestimmen. Er soll ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Leistung zur Erfüllung der durch die Erklärung der Alliierten Regierungen vom 5. Mai 1921 dem Deutschen Reiche auferlegten Verpflichtungen bestimmt ist. § 7. Der Reichsschatzminister wird ermächtigt, Gegenstände der im § 1 bezeichneten Art zu enteignen, soweit dies zur Erfüllung der in der Erklärung der Alliierten Regierungen vom 5. Mai 1921 dein Deutschen Reiche auferlegten Verpflichtungen erforderlich ist. Die Enteignung erfolgt ohne besonderes Verfahren möglichst nach Anhörung der .Beteiligten durch Bescheid an den Eigentümer, falls dieser nicht ermittelt werden kann, an den Besitzer der zu enteignenden Sache. Zur Zustellung genügt die Üebersendung mittels eingeschriebenen Briefes gegen Rückschein. Die Enteignung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Das Reich erwirbt den Gegenstand mit der Zustellung des Enteignungsbescheids, im Falle der Enteignung durch öffentliche Bekanntmachung mit dein Ablauf des Tages nach Ausgabe des Blattes, in welchem die öffentliche Bekanntmachung ergeht. Rechte Dritter an dem Gegenstand erlöschen, soweit die Enteignungsbehörde nicht ein anderes bestimmt. Die enteigneten Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Die Besitzer der enteigneten Sachen sowie die Inhaber von Urkunden über die Eigentumsverhältnisse an den enteigneten Sachen sind zur Herausgabe verpflichtet. Die Enteignungsbehörde kann nähere Vorschriften erlassen. § S. Mit der Nachprüfung der Anmeldung einschließlich der vorläufigen Feststellung des Zustandcs der beschlagnahmten, enteigneten oder angeforderten Gegenstände wird die Reichstreuhandgesellschaft-Aktiengesellschaft beauftragt. § 9. Die örtlichen Stellen der Reichstreuhandgesellschaft befinden sich in : A. Zweigstellen: Berlin W H, Französische Str. 53—56, Hannover, Göthcstr. 4b, Bremen, Langenstr. 23, Karlsruhe (Baden), Stefanieustr. 51, Breslau, Junkernstr. 38—40, Königsberg (üstpr.). Kaiser-Wilhelm- Cassel, Bahnhof str. 1, Damm, Dresden, Bismarckplatz 1, München, Prannerstr. 11, Frankfurt (Main), Steinweg9, Unionh. Münster (Westf.), Ludgeriplatz 3b, Frankfurt (Oder), Ziegelstr. 29—29, Schwerin, WisinarscIie'Str. 91, Halle a. Saale, Lindenstr. S3, Stettin, Augustastr. 54, Hamburg, Spaldingstr. 100 11. Stuttgart, Friedrichstr. 21. B. Nebenstellen: Essen, Burgplatz 5, Kiel, Knooper Weg 27, Magdeburg, Regierungsstr. 2.S, Weimar, Schloß, Wilhelmshaven, Ostfriesenstr. Iii. § 10. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhunderttausend Mark wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) den Bestimmungen des § 2 oder den Verpflichtungen des § 7. Abs. 4, 5 zuwiderhandelt. b) die nach den §tj 3 und 4 geforderte Liste nicht oder nicht iunethalb der ihm bestimmten Frist oder unrichtig oder unvollständig einreicht. Seite 339 „FLUGSPORT". No. 15 c) eine von ihm auf Grund des § 5 Abs. 1 geforderte Auskunft nicht oder nicht innerhalb der ihm bestimmten Frist oder unrichtig oder unvollständig gibt. d) der Vorschrift des § 5 Abs. 2 zuwider die Einsicht in seine Geschäftsbriefe, Geschäftsbücher oder sonstige Urkunden oder die Besichtigung oder Untersuchung seiner Räume verweigert, e) der Vorschrift des § 5 Abs. 3 zuwider Verschwiegenheit nicht beobachtet oder sich der Mitteilung oder Verwertung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen nicht enthält. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Auf die Einziehung kann selbständig erkannt werden, wenn das Strafverfahren gegen einen bestimmten Täter nicht durchgeführt werden kann. § 11. Der Reichsschatzminister wird ermächtigt, die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Bestimmungen zu erlassen. § 12. Die durch die Bekanntmachungen des Reichsschatzmini9teriums vom ϖ 24. Juni 1920 (Deutscher Reichsanzeiger 1920 Nr. 137) und 30. Dezember 1920 (RGBl. 1921 S. 44) ausgesprochenen Beschlagnahmen des für militärische Zwecke gebrauchten oder bestimmten beziehungsweise im Gebrauch oder bestimmt gewesenen Luftfahrzeuggeräts werden durch diese Bekanntmachung nicht berührt. Berlin, den 9. Juli 1921. Die Reichsregierung. Dr. Wirth. * Verordnung betreffend Regelung der Luftfahrt in den besetzten Gebieten. (Verordnung 80.) Die Interalliierte Rheinlandkommission verordnet in der Erwägung, daß es nach dem Rheinlandabkommen vom 28. Juni 1919 ihre Aufgabe ist, über die Sicherheit der Besatzungstruppen zu wachen: Artikel 1. Das Ueberfliegen der besetzten Gebiete mit deutschen Flugapparaten oder mit Flugzeugen, welche mit deutschen Flugzeugführern besetzt sind, ist bis auf weiteres verboten. Eine feste deutsche Luftverkehrsstation kann niemals in den besetzten Gebieten eingerichtet werden. Artikel 2. Das Ueberfliegen der besetzten Gebiete mit Apparaten, welche nicht den Besatzungstruppen gehören, ist ohne besondere Erlaubnis der Rheinlandkommission verboten. Artikel 3. Diese Verordnung ist anwendbar im Brückenkopf Kehl. Artikel 4. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Coblenz, den 7. April 1921. Interalliierte Rheinlandkommission. * Protest gegen Verordnung 80 über die Luftfahrt im besetzten Gebiet. Die Rheinlandkommission hat folgendes Schreiben vom 4. Juni 1921 Nr. 3547/HC1TR an den Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete gerichtet: „Die Interalliierte Rheinlandkommission hat von Ihrem Schreiben Nr. 2339 vom 23. Mai 1921 Kenntnis genommen, in dem Sie gegen die Verordnung 80, über Regelung der Luftfahrt im besetzten Gebiet Protest erheben. Sie hat beschlossen, Ihnen mitzuteilen, daß diese Ordonnanz in den Grenzen ihrer Zuständigkeit erlassen worden ist bezüglich einer Frage, die wesentlich die Sicherheit der Besatzungstruppen berührt und daß nach ihrer Ansicht kein Anlaß besteht, ihren Text zu ändern." * Verbot des Ueberfliegens der polnischen Grenze. Rundschreiben des polnischen Kriegsministeriunis betreffend die Behandlung von Flugzeugen, die unberechtigterweiae die polnische Grenze überfliegen. Im Zusammenhang mit zahlreichen Fällen, in denen Flugzeuge unberechtigterweise das Territorialgebiet und die Territorialgewässer der polnischen Republik überflogen haben, verordne ich was folgt: 1. Unter keinem Vorwand darf ein fremdes Flugzeug die Luftgrenzen der polnischen Republik überfliegen, mit Ausnahme der Flugzeuge, die den Staaten angehören, die die Konvention vom 13. Oktober 1919, betreffend die Organisation der Luftfahrt, abgeschlossen haben oder ihr beigetreten sind. No. 15 „FLUGSPORT". Seite 340 2. Man wird gegen alle Flugzeuge, die nicht nach Absatz 1 des gegenwärtigen Befehls beglaubigt sind, das Feuer eröffnen und sie mit allen Mitteln zur Landung zwingen. 3. In jedem Falle, in dem ein Flugzeug, das hierzu nicht ermächtigt war, vorsätzlich die Grenze überfliegt und in jedem Falle, in dem ein solches Flugzeug auf polnischem Territorium landet oder abstürzt, sind die Ortsbehörden verpflichtet, dem Kriegsminister auf schnellstem Wege hiervon Kenntnis zu geben und ihm, soweit dies möglich, die genauesten Einzelheiten anzugeben bezüglich des Ursprungs, der Nationalität, der Besatzung, der Flugrichtung, der Ladung, der Bauart, des Systems, der Bewaffnung, des Bestimmungsortes, des Landungsortes usw. des gemeldeten Flugzeugs. 4. Die vorliegende Verordnung greift nicht der Frage von Vergeltungsmaßnahmen vor, die gegenüber allen Flugzeugen, die über den verbotenen Zonen -erscheinen, von denen eine Liste ebenso wie die Grenzen durch spätere Entscheidungen näher bestimmt werden, anzuwenden sind. Der Kriegsminister. gez. Sosnkowski * Zusatzprotokoll zur Konvention vom 13. Oktober 1919 bezüglich Regelung der Luftfahrt. Der Gesetzentwurf bezüglich Anerkennung des vom 1. Mai 1920 datierten Zusatzprotokolls zur Konvention vom 13. Oktober 1919 betreffs Regelung der Luftfahrt, unterzeichnet in Paris von Frankreich, den Vereinigten Staaten von Amerika, Belgien, Bolivien, Großbritannien, China, Cuba, Ecuador, Griechenland, Italien, Japan, Panama, Polen, Portugal, Rumänien, dem Ser-bisch-Kroatisch-Slovenischen Staat, Siam, dem Tschechoslova-kisehen Staat und Urugay ist von der französischen Kammer angenommen worden. Die hohen Vertragschließenden Parteien erklären sich bereit, auf Ersuchen der hieran interessierten Signatur- oder diesen nahestehenden Staaten, und zwar lediglich in den Fällen, in denen sie die angeführten Gründe für ausreichend halten, um einer Prüfung unterzogen zu werden, Abweichungen vom Artikel V der Konvention zuzulassen. Die Gesuche sollen an die Regierung der französischen Republik gerichtet werden, die sie der im Artikel 34 der Konvention vorgesehenen Internationalen Luftfahrkommission übermitteln wrid. Die Internationale Luftfahrtkommission wird jedes Gesuch prüfen, das den vertragschließenden Staaten nur dann zur Annahme vorgelegt werden soll, wenn von mindestens 2/3 der Gesamtstimmen (d. h. der Gesamtsumme der Stimmen, die abgegeben werden könnten, wenn alle Staaten anwesend wären) gutgeheißen wurde. Jede Abweichung, die zugelassen wurde, soll, bevor sie wirksam wird, von den vertragschließenden Staaten ausdrücklich angenommen werden. Die zugelassene Abweichung bezweckt den vertragschließenden Staat, der in ihren Genuß kommt, zu ermächtigen, den Verkehr von Luftfahrzeugen eines oder mehrerer ausdrücklich bestimmter, nicht vertragschließender Staaten und lediglich für eine im Text des die Abweichung zulassenden Beschlusses festgelegte begrenzte Zeitdauer über seinem Gebiet zuzulassen. Bei Ablauf dieser Zeitdauer soll die Abweichung durch stillschweigende Verlängerung auf eine gleiche Zeitdauer verlängert werden, wenn nicht einer der vertragschließenden Teile dem widerspricht. Außerdem beschließen die Hohen vertragschließenden Parteien, den Ablauf der Frist zur Unterzeichnung des gegenwärtigen Protokolls auf den 1. Juni 1920 festzusetzen, und mit Rücksicht auf die Zusammengehörigkeit des gegenwärtigen Protokolls mit der Konvention vom 13. Oktober 1919, die Frist zur Unterzeichnung der genannten Konvention bis zu diesem Datum zu verlängern. Gegeben in Paris, den 1. Mai 1920, in einer einzigen Ausfertigung, die in den Archiven der Regierung der französischen Republik aufbewahrt bleiben wird und von der beglaubigte Abschriften den vertragschließenden Staaten zugestellt werden. Urkundlich dessen haben die nachstehenden Bevollmächtigten, deren Vollmachten als ausreichend und vorschriftsmäßig anerkannt wurden, das gegenwärtige Protokoll unterzeichnet, dessen französischer, englischer und italienischer Text gleiche Gültigkeit haben sollen. ' (gez. Namen der Bevollmächtigten.) * Seite .FLUGSPORT No. 15 Der Kumpler-Luftverkehr, der die regelmäßige l uftverkehrs-Verbindung aut der Strecke Augsburg—München—Fürül-Niirnberg- -Leipzig—Berlin unterhält, hat sich entschlossen durch eine bedeutende Lrmäliiguiig seiner Flugpreise den Luftverkehr auch dem großen Publikum zugänglich zu machen. In beigegebener Tabelle sind die Flugpreise für die Teilstrecken sowohl, als auch für die Gesamtstreeke mit und ohne Versicherung zu ersehen. Der km ist mit LS) Alk. der Berechnung zugrunde gelegt. Bei dieser Gelegenheit wird auch neuerdings der z. ZI. geltende Flugplau bekanntgegeben. Gegenüberstellung der Biseiibahnfahrpreise und der Flugpreise des Runip-ler-Luft-Verkehrs. 1. Klasse Schnellzug Flugpreise (ohne Versicherung) 45.- 75. - 141.— 225.— 311.— 565.— 41 )7.— 790.— Flugpreise des Ruinpler-Luft-Verkelirs auf der regelmäßigen Luftpostiiuie Augsburg - München—Fürth-Nürnberg—Leipzig- -Berlin. 1. Flugpreise ab 15. Juli 1921. Augsburg München Fürth- Leipzig Berlin Nürnberg Versicherung Versicherung Versicherung Versicherung Versicherung München—Augsburg München—Nürnberg München—Leipzig München—Berlin . . ohne mit Augsburg . . München . Fürth-Nürnberg Leipzig . . . Berlin .... 75.-300.-«4U.-865.- 125,-400.-790.-1065,- ohne 75.- 225.- mit 125. ohne 3m.-225.- mit 400.-275.- ohne 640.-505.-340.- nnt 790.-065.-390.- 790.- 39(1.-665.- ab an ab au ab an ab ohne 865.-790.-565.- 225.- nnl 1065.-940.-665.-275.- 275.- —.-665.- 340.-940.- 505.-II. Flugplan. Vorm. 8.00 Uhr \ ab Berlin 9.15 „ an Leipzig 10.00 „ ab Leipzig 12.15 „ ■ an Fürth-Nürnberg 12.30 „ i ab Fürth-Nürnberg 2.00 ., an München 2.15 „ ab München 2.40 „ Y an Augsburg ab t 7.45 „ Vorm. Regere Benutzung der Flugpost erwünscht! Die Oberpostdirektion Dresden hat die Handelskammer Dresden ersucht, auf eine regere Benutzung der Flugpost durch die Geschäftswelt hinzuwirken, da, falls die schwache Inanspruchnahme anhalte, eine Aufgabe der Dresden berührenden FlugposHinien erwogen werden müsse. Die Handelskammer hat daraufhin eine Urnfrage in die Wege geleitet, um festzustellen, worauf diese schwache Benutzung der Flugpost zurückzuführen ist. 225.- 275. 2.15 Uhr 1.00 „ 12.30 „ 10.15 „ 10.00 „ 8.30 „ 8.10 7.45 Ausland. Avro-Flugzeuge für Japan. Wie wir über Amerika erfahren, soll Japan Avro einen Auftrag in Höhe von über £ 100000 für Flugzeuge erleilt haben. Englisches Luff-Derbv am 16. Juli. Gemeldet waren 20 Maschinen. Die nebenstehende Abbildung zeigt die vertretenen Typen und gibt ein Bild über den jetzigen Stand der englischen Fhigzeugkoustruktion. Wir werden nach diesem Wettbewerb, sowie die Resultate vorliegen, berichten. Für das englische Laftdevby gemeldete Maschinen: Obere Kcihe: B.E.'Je (90 PS R. A. F.); S.E. 5a. (210 FS Viper): Bristol Tonre« (340PS Sidcleley Puma). Zweite Reihe: Gosliawk (920 PS Dragontly^: 6- A.T. Bautam (ISO PS \V»s|i); Sopwitb Camel (ISO PS Olcr-get); Nieuport-Belage (800 PS llispauo Suiza). Dritte Keihe: Avro Baby Einsitzer (35 PS Green ϖ; Marlinsyde F. 4 (300 PS Hispano Suiza); Jlavs I. Barnel (450 P.S Napier l.ion): Sopvcitli Pap (80 PS l.e lihouo). Vierte licilie: Nienhawk (320 PS Pragnnlly;; Avni Lion (tön PS Napier Linn): Bristol bullet (400 PS Bristol .lupit.ee): Linniere de Monge 5a 1300 PS llispauo Suiza). Fünfte Reihe: Avro ttdiy Zweisitzer (35 PS Green); Avro Viper (ISO PS Viper); Allila, The IlaiKialnla 1300 PS Dispnrio Suiza;. Siehe nebenstehende AbhiUlung. Seite 343 Aeromarine Luftlinie. Dur tägliche Passagier-, Fracht- und Post-Luftverkehr der Aeromarine Luftlinie hat in (i Monaten mehr als HiO Flüge von and nach Key West-Cuba auf Havanna mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 96 Minuten pro Flug über die 110 Meilen weite Strecke gemacht. Mehr als 1100 Passagiere wurden in dieser Periode befördert. Nahezu 5000 kg albanischer und amerikanischer Post wurden zwischen den beiden Städten befördert. Es wurden auf der Strecke Aeromarine Seeluftkreuzer für 11 Passagiere benutzt. Aeromarine Luftlinien sind auch von New York längs des Atlantik, der Küste Neu-Englands und auf inländischen Wasserwegen in Betrieb. London-Amsterdam. Der Fahrpreis ist ermäßigt worden von £ 10, 10 s auf ,£8,8s. Die Ermäßigung beträgt pro Meile ungefähr Gl/2 pence. Harry Hawker, der als erster die Ueberfliegung des Atlantischen Ozeans von den Vereinigten Staaten nach England versuchte und dem diese Ueberfliegung fast ohne Zwischenfall gelang, ist, als er den Flugplatz von Hendon bei London überflog, abgestürzt. Sein Apparat war in Brand geraten. De Havilland Eindecker. Im Auftrage des Air Ministry hat Havilland einen Eindecker mit freitragenden Flügeln, ausgestattet mit einem Napier Lion Motor, gebaut. Die erste Maschine ist als eine reine Bombenmaschine, eine weitere soll als Verkehrsmaschine ausgebildet hei der Air Transport and Travel auf der London—Paris Luftlinie in Betrieb genommen werden. Betrifft: Segelflieger-Ausweis vom Verband für den Rhön-Wettbewerb. Um Mißverständnissen vorzubeugen wird darauf hingewiesen, daß der vom Verband auszustellende Segelflieger-Ausweis für den Rhön-Segelflug-Wettbewerb nur dann Gültigkeit hat, wenn die Flieger gemäß § 4 der Ausschreibung zum Rhön-Segelflug ausgeführt sind. Es muß ausgeführt werden : Ein Flug von mindestens 0,3 km Länge oder 30 Sek. Dauer oder mehrere Flüge von je mindestens 0,15 km Länge oder 15 Sek. Dauer mit einem Gesamtbeträge von 0,4 km Länge oder 40 Sek. Dauer. Zeiteinteilung. 15. Juli, 12 Uhr mittags Meldeschluß. 21. Juli: Beginn des Lageraufbuu. 1.—6. August: Uebungsfliige. 7. August: Die Geschäftsstelle befindet sich in Gersfeld. 7. August, 12 Uhr mittags müssen die Flugzeuge eingetroffen sein. 7. August, 12 l-Ihr mittags, Nachmeldeschluli. 7. August, 12 Uhr mittags, Meldeschluß Preis für höchste Gleitzahl (Nachtrag I. Ausschreibung) 8. u.9. August: Zulassungsprüfung. 9. Flugzeuge derTeelm. Kommission vorzuführen. 10. August: Beginn des Wettbewerbs. 11. August: 12. August: 13. August, 12 Uhr mittags müssen Segelflugmodelle eingetroffen sein. 14. August: Vorführung und Zulassung der Segelflugmodelle, Techn. Kommission. 15. Augusl: Beginn des Wettbewerbs für unbemannte Segelflugmodelle. 25. August: Wettbewerhsschlul.i. No. 15 „ F L Ü t; S P 0 R T ". Seite 344 Zwischen Fulda und Uersfeld verkehren Feier- und Werktags folgende Züge : Ab Fulda 7«' F. I-'" W. 5" W. 7£ P. an Uersfeld 8"- 2-'" 8^ ab Uersfeld 5^ W. Kl"" F. 12"" W. 5-1- F. 7-">W. !)"" F. an Fulda «ϖ-ϖ 11 'ϖϖ l"2 ty* s-w HC« Itt'.ii \) rithfifL-i-ln-rii wird eniplohleu, rechtzeitig in ihren 1 lebuugsflügeu /.u beginnen, damit sie bis zum (i. August ihre Prüfung bestanden haben. Schließ lieh ist damit zu rechnen, daß einige läge durch ungünstige Witterung für die Hebungen verloren gehen und anderseits der Zeitpunkt bis zum 0. August, mit Rücksicht auf den VVettbewerhsbeginn nicht verschoben werden kann. Von den Veranstaltern beauftragte Prüfer werden vom 1. August zugegen sein. F.s empfiehlt sich daher, die Maschine so schnell wie möglich abzusenden. /V/v Ilhöii-Srhlfifluttfs ist bereits am 2,1. Juli beziehbar. Beköstigung bis Faule Juli müssen sich etwaige Bewohner selbst sieden. Im gleichen Zeitpunkt können bereits auch einige Flugzeuge untergiJ^racht werden. Die Flugzeuge werden in diesem Jahre nichi iu Flugzeugzelteu, sondern in besonders errichteten Seglerzelten, bestellend ans einem Flolzgerippe mit Bretterschalung an den Stirnwanden untergebracht. Bis zum I. August ist ein Seglerzelt von 100 m Lange, 7 m Tiefe und 2,2 in Höhe beziehbar. Uiiti:rkiin,ftsbcft<;h.(iffmi<j in (ierxfeM. Wegen Schwierigkeiten iu der Unterbringung sind Quartiermeldungen bis allerspätestens 30. Juli an den „Quartie.r-ausschuß des Rhön-Segelfluges," Uersfeld zu richten. Für spatere Anmeldungen kann eine Unterbringung nicht mehr gewährleistet werden. Vereinsnachrichten. Hauptversammlung des Verbandes Deutscher Modell- und Gleilflugvereine am 20. August in Gersfeld. Anlässig des Wettbewerbs findet am 20. August eine Hauptversammlung in Gersfeld statt. Die Tagesordnung wird durch Anschlag in der Geschäftsstelle des Ehön-Segelfluges bekanntgegeben. Anträge sind bis zum 10. August an den Vorsitzenden Ehrhardt, Hotel Adler einzureichen. Da anlässig des Wettbewerbs eine große Anzahl Verbandsmitglieder anwesend sein werden, wird die Beteiligung eine sehr rege sein. Mitteilungen des Verbands Deutseber Modell- und Gleitflugvereine. Der Ostpreußische Verein für Luftfahrt K. V. ersucht um Aufnahme iu den Verband. Einsprüche sind bis I. August an die Ueschüftsstelle zu richten. Hamburger Verein für Luftfahrt, E. V., Abteil, für Segelfhig u. Modellbau. Im Vorstand ist am 28. Juni ein Wechsel eingetreten. Vorsitzender ist jetzt Hans Wagener; Schriftführer Bruno v. Eesteuberg-Pokisch ; Kassenwart Bendix Ewald und Sportleiter Peter Kahl. Die Ueschüftsstelle befindet sich Hamburg 23, Papenstraße 1071. Die schon im Flugsport erwähnte Ausstellung fand vom 20. —30. Juni statt, und ist sehr gut gelungen. Es waren im ganzen 30 Modelle ausgestellt, davon 4 Anschauungsmodelle. Ebenfalls sonstige Einzelteile wie z. B. Propeller und eine Propellerzugmeßvorrichtung von Weißleder. Besonders hervorzuheben war von Stövhase ein Rumpfeiudecker (im Schnitt ausgestellt) und von Herker ein Rumpfeüidecker mit 3 Zylinder Kohlensäure-Motor und 2 Schrauben, welche durch biegsame Wellen mit dem Motor verbunden sind. Mit Freude konnten wir feststellen, daß die Hamburger Modellbauer des Vereins recht gut gearbeitet haben und vor allen Dingen sehr saubere Arbeit geliefert haben. Von den freifliegenden Modellen waren über die Hälfte mit Rumpf und 10 mit freitragenden Flächen gebaut. Ein eigenartiges Modell hatte Ruoff gebracht. Einen Dreidecker mit zwei übereinandergelagerten Preßluftmotnreu und zwei Schrauben. Wir sind gespannt, welche Erfolge das Modell zeigen wird. Viel Interesse erregte eine kleine Modelldrehbank von Biedermann, welche speziell für Modellbauer hergestellt ist. Am 10. Juli findet das Wettfliegen der Modelle statt. Selbiges verspricht sehr interessant zu werden, da ca. 31) Modelle am Start erscheinen werden. "Seite'345 .FLUGSPORT ". No. 15 c unser Milgiied Horstcukr -.einem Segeldrachru :111s. ! ;Modellflug-Verein Berlin. Vor einiger Zeil führ auf dem Tenipelhofer Feld interessante Versuelie mit Das Modell hat eine Spannweite von 2,50 m und wird au einer Schnur als Drachen aufgelassen. Hat esdiegewünschteHöhe erreicht, so wird mittelst einer Auslösevorrichtung. welche mit einer /weiten Schnur betätigt wird, die Halteschnur freigemacht. Beide Schnüre sowie Auslösevorrichtung lallen gleichzeitig ab und das Modell schwebt frei. Die Versuche wurden bei mäßigem Westwind ausgeführt. Aus"schätziings- weiser^, blühe |von 50 in war das Modell nach ca. 5 Min. gelandet. Dasselbe wurde nicht vom Winde zurückgetrieben, sondern zeigte Vortrieb und llog ohne Seitenruder gegen den Wind. Die blugel haben kein Profil, sondern sind lappig und passen sich den Winds!röintingen selbsttätig an. Das ..Segelprofil" entsteht von selbst. Die Luft fließt an der Oberseite der Flügel ab. An der Linterseile wird die Luft zur Umkehr gezwungen, erzeugt Vortrieb und streicht infolge Nachgiebigkeit der Flügel rechts und links, seitlich ab. Die Versuche wurden 1111 einem regnerischen Tage hei Südwind wiederholt, wobei das Modell eine weite Strecke zurücklegte. Horstenke hat zu unserem im November stattfindenden Wettbewerb für Segelmodelle bereits ein gleiches Modell zugesagt. Die Flüge sollen dann jus größeren Höhen erfolgen. Man darf wohl auf den kommenden Wettbewerb gespannt sein. Die Flüge werden wahrscheinlich wieder auf dem Tenipelhofer Feld stattfinden. Alles Nähere wird noch rechtzeitig bekannt gegeben werden. Bei unserem letzten Uebungsfliegen zeigten wieder die Modelle von Dr. Sultan und Perchalla gute Leistungen. Dr. Sultan erschien mit einer Ente, die nach unserer Klasseneinteilung in Klasse A2, Studien-Modelle, fällt. Die Spannweite beträgt 1,50111, Länge auch 1,50m. Die größte erreichte Flugstrecke M = '299.8 m, Steigung St — 0.325 111, Aufzieh-zahl T — 770, Flugdauer D = 39 Sek., Gesamtgewicht Cr = 370 gr. Die daraus sich ergebende Punktzahl P,"-= 120 zeigt deutlich die gutdiirch-dachte und sauber ausgeführte Bauart des Modells und die Güte der Konstruktion. Perchallas kleiner Junkers Eindecker (Klasse A2) hat eine Spannweite von (iü cm und mir 40 cm Länge. Die Flugstrecke betrug M —- 140 111. Steigung St = 0.30 m bei 14 cm Propellerdurchmesser, Aiiiziehzahl T - 480. Es ergibt sich somit die Punktzahl P, = 9/. Die geringe Punktzahl hat ihren Grund iii der verhältnismäßig großen Steigung der kleinen Schraube. Trotz der verhältnismäßig guten Leistung rächt sich ein Konstruktionsb hier in der Bewertung nach unserer Formel und wird sonnt eine gerechte Bewertung der Güte eines Modells stets einfach und einwandfrei gewährleistet. Das Wassermodellfliegen mußte leider bis auf Weiteres zurückgestellt werden. Die regelmäßigen Uebungsfliegen finden jeden Sonnabend nachmittag '/>o'" auf dem Tenipelhofer Feld an der Parade-Pappel statt. Schlak. Nordbayerischer Luftfahrt-Verband, linier diesem Namen vollzog sich vorige Woche in den Klubräuiueu des „Vereins für Luftverkehr und Flugtechnik" im Hotel Wittelsbach der Zusammenschluß dieses Vereins um der Ortsgruppe No. 15 Seite 346 Nürnberg des Bundes deutscher Flieger. Besonders erfreulich ist es, feststellen zu können, cHil.i die Vorschlüge beider Vereine Unter Hintansetzung persönlicher Momente einstimmig von den Mitgliedern angenommen wurden. Dieser bemerkenswerten I-aingung im uordbayerischeu Luftfahrtwesen dürfte sich in allernächster Zeit nuch_der Aeroklub Nürnberg anschließen. Der neue Verband zählt schon heute über ;>0(> Mitglieder und rechnel (lamil zu den größten Luftfahrtvereinen Deutschlands. Die Annahme der neuen Satzungen sowie die Wahl der vorgeschlagenen Vorslnndsmilgheder erlolgle in erfreulicher F.iuniütigkeit. Der engere» Vorstand-schaft gehören au als Vorsilz. Heinrich Bau Ii, I. stellv. Vorsitz. Erich Kempe, 2. stellv. Vorsitz. Fritz Stodelmayr, I Schritt!', lernst Feldhäuser, 2. Schriftf. Eugen Ostermayr, Kassier, Theodor Körper und als Syndikus Rechtsanw. Karl Merkel. Zahlreiche Vertreter aus Handel und Industrie sowie der Wissenschaft, der praktischen Luftfahrt und der Flugtechnik, zählen zur Vorslandschaft als Beisitzer, Dir. Karl Kill zeugeiger, Willy Berlin, Marlin Kohu, ()(to Stahl, Johann Grötsch, Georg Liebermann, Christian Pfnnnciuiiüllcr, Ludwig Heinz, Hans F.iselein, Hermann Radhuaier, Fritz Hacker, Hans Seubert sowie Justizrat Bayer. Zur Bearbeitung von Spezialaufgaben und besonderen Fragen wurden verschiedene Ausschüsse gebildet: ein Flugtechnischer Ausschuß (Vorsitz. Joseph Wenz, Stellv. noch nicht gewählt), Gleit- u. Scgelflugausscliuß (Vors. lag. Rrosek, Stellv. Ludwig Schauer), SchulausschiiU (Vorsitz. Studienrektor Möhring, Stellv. Oberingenicur Reisrhl). Fahrtenaiisschuß (Vors. Kherliard Ramspeck, Stellv. Ferd. Wülfel), Presse- u. Propagnudaaiisschuß (Vors. F.rirh Kempe, Stellv. Dr. Ernst Meier). Zu Ehrenmitgliedern wurden ernannt: Kominerziejirat Seiler-Nürnberg, Stadtrat Weigel-Nürnberg, Fabrikbes. Erich Kempe-Nürnberg, Frhr. Kreß v. Kressensteiii - München. Der Verband wird als korporatives Mitglied anderer großer deutscher Luft-lahrtverbände (Bund Deutscher Flieger-Essen, Liiftfahrerverband-Berlin, Bayer. Luftfahrtzentrnle - München) in ständiger Fühlung bleiben mit allen Kreisen und amtlichen Stellen des Luftfalirtwesens, und dadurch in der Lage sein, an dem Wiederaufbau des deutschen Volkes ein großes Stück Arbeit zu leisten und vor allem, wie es in dem ausgedehnten J'ütigkeitsprogninun vorgesehen ist, sich die Ausbildung der Jugend wie weitester Laienkreise angelegen sein lassen, bei gleichzeitiger wissenschaftlicher und auch möglichst praktischer Betätigung der alten Luflfahrer und Flieger. Jeden Dienstag abends N Uhr findet Klubabend in den eigenen traulichen Klubräumen (Hotel Wittenbach, woselbst sich auch die Geschäftsstelle befindet) mit Restaurationsbetrieb statt. Dort liegen auch eine reichhaltige Literatur und Fachzeitschriften auf. Gäste sind jederzeit willkommen und Interessenten erhalten fachmännische Beratung auf allen Gebieten des Luftfahrwesens kostenlos. Besonders erfreulich ist es, daß gerade Nürnberg in dieser Angelegenheit bahnbrechend vorgegangen ist. Die restlose Sammlung und-Konzentration aller auf die Luftfahrt gerichteten Interessen und Kräfte gewährleistet die vollkommene Ausnutzung der gebotenen Entwicklurigsmöglichkeiten des deutschen Luftfalirtwesens, das heute nur noch ein Bruchstück seiner stolzen Vergangenheit ist. Schern heute ist Nürnberg-Fürth ein wichtiger nationaler und mehr noch internationaler Luftverkehrskiiotenpürikl; seinem Ausbau wie des Luftverkehrs in volkswirtschaftlichem Sinne Uberhaupt wird der neue Nordbayerische Luftfahrt-Verband ein besonderes Augenmerk zuwenden müssen. Daneben wird es eine andere, weitere wichtige Aufgabe des neuen Verbandes sein, die Interessen des Volkes für Luftfahrt in Nürnberg, wie in Norübayern überhaupt, durch Propa-^andavurtrage sowie durclr Gründung von Ortsgruppen zu wecken und zu stärken. Nicht zuletzt aber soll der Geist, der unsere Flieger und Luftschiffer in schwerer Kriegszeit beseelt hat, ebensu wie das Gedenken an unsere tapferen Helden der Luit im Nordbayerischen Luftfahrt-Verband einen getreuen Hort und eine sichere Pflegestätte finden. Literatur. (Die angezeigten biichcr kmiueu vom Vorlag ..f'lii^spui'r bezogen werden.) Flugtechnik. Von Dipl.-big. C. Eberhai dl, Professor an der Technischen Hochschule Darmstadl. Mit (12 Figuren. Sammlung (löschen Nr. S11. Behandelt in kurzgcdrüugler Purin (he aerodynamischen Grundlagen und Theorie unserer Seite 34? F L V (i S V 0 R T ' M/igcn Flugzeuge. I" dem Schlußknpilel sind die uiclilig.Mcii !<■ instruktionsfoiine-n, Beunsprui Illingen der Tragflächen und die für die Konstruktion maßgebenden Siehei heilszahleu kurz erläutert. Luftschi ff ahri. Von Dipl.ing. <.\ Eberhard!, Profcsser au der Technischen Hochschule Darmsladl. Mit 38 Figuren. Saimnluug Göschen Nr. 842. Vereinigung wissenscliaftlichei- Verlege! Waller de Uruyter Co. Berlin W. 10 und I einzig Preis je M. 2.10 und IUI ϖ/„ Veiiegei leuei ungszuschlag. ' Luftpost. Kinderflugzeuge Das von Ihnen genannte Iranzösische Kinderliugzeug ist weiter nichls, wie Sie aus der neben-steliendou Abbildung ersehen, als ein Spielzeug. Die kleinen Tragdecken sind nur Atrappen. Ls wird in Bewegung geselzl durch Fußpedale, die durch niehr-laches Kröpfen der Radachse gebildet werden. Der Preis beträgt 200 Frcs. Ulli! in« Das erste deutsche Luft-Kursbuch soeben erschienen. Enthält sämtliche deutsche Flugpläne und Luftlinien mit Auslandsanschlüssen, sowie alle den Flugpostverkehr betreffenden Bekanntmachungen. Für Sammler von allergrößtem Wert. Preis Mk. 5.60 bei freier Zusendung gegen Voreinsendung des Betrages ===== Wiederverkäufer erhalten Rabatt. = Zu beziehen durch die Deutsche Luft-Reederei Berlin, Sommerstralte 4. Flieoer-Ausr Qstu isen -Abzeichen -Schmucksachen. Flug Sporthaus ty. JÄ. Schlecker Berlin-Johannisthal. ßitte rivihli.ste verlauten, Zu kaufen gesucht: Luftstromniesser Düsensaugrohr für Luftfahrzeuge. Angebote unter Chiffro 1954 an „Flugsport",
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