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Luftfahrt (Chronik und Geschichte) - Zeitschrift Flugsport Heft 16/1921

Diese Internetseite umfaßt ein Digitalisat der Zeitschrift Flugsport, Ausgabe Heft 16/1921. Dieses digitalisierte Zeitschriftenheft umfaßt alles Wesentliche über den zivilen Luftverkehr (Flugsport, Flugwesen und Luftsport) sowie über die militärische Luftfahrt (Luftwaffe im Inland und Ausland). Die Digitalisate der Originalzeitschrift stehen auch als PDF Dokument zum Herunterladen zur Verfügung. Eine Übersicht aller Hefte von 1909 bis 1944 steht auf der Seite Archiv Zeitschrift Flugsport zur Verfügung.


Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1921

N„ t, Illustrierte BeℜBspr.n

Ii0« lo (jjr Deutschland

3 August technische Zeitschrift und Anzeiger «»d Oesterreich

IKI.Jahrg.XIII. fur das gesamte B^.n'.l-

Telef. Hansa 4557. p|«n*\iracatl" Postscheck-Conto

Tel.-Adr.: Ursinas. „riUgWCÖCH Frankfurt (Main) 7701.

ßrief-Adr. Redaktion und Verlag „Flugsport" Frankfurt a. M., Bahnhofsplatz 8. = Zu beziehen durch alle Buchhandlungen, die Post und den Verlag.

Die nächste Nummer des „Flugsport" erscheint am 17. August.

Rhön-Wettbewerb 1921.

Meldevorgänge:*)

1. Braunschw. Landes-Verein

Eindecker

9,5

m

2. Braunschw. Landes-Verein

Zweidecker

10

m

3. Kammermeyer

Eindecker

12

m

4. Ferdinand Schulz

Zweidecker

6,4

m

5. Akad. Fliegergruppe Darmstadt

Eindecker

11

m

6. Akad. Fliegergruppe Darmstadt

Eindecker

10

m

7. Sehatzky, Technische Hochschule

Eindecker

11

in

8. Häusler

Zweidecker

5

m

9. Rebmann, Möbius

Zweidecker

7,5

m

10. Peter Riedel

Zweidecker

8,4

m

11. Katzschke

Zweidecker

7,5

m

12. Flugtechn. Verein Dresden

Zweidecker

7,8

m

13. Espenlaub

Eindecker

10

m

14. Freiherr v. Lüttwitz

Eindecker

12

m

15. Drude

Eindecker

9

m

16. Pobel

Eindecker

10

m

17. Gothaer Gleit- u. Segelflugverein

18. Gothaer Gleit- u. Segelflugverein

Eindecker

10,9

m

Zweidecker

6,8

m

19. Fr. Richter

Zweidecker

10

m

20. Alfred Zeise

Eindecker

12

m

21. Alfred Zeise

Eindecker

12,5

m

22. Fritz Heil

Anderthalb

6

m

23. Karl Bacher

Eindecker

8

m

24. Flugtechn. Verein Darmstadt

Zweidecker

7

m

25. Bayer. AeroClub, München

Eindecker

11

m

*) Ohne Gewähr.

Seile .mi__„FLUGSPORT "■_No- 1«

26. Fr. Budig Zweidecker G1/.. m

27. Karl Rath Eindecker 13 m

28. Gustav Raupach Eindecker 10 m

29. Flugw. Verein. Aachen Eindecker 9,3 m

30. Aerod. Institut Fl. V. Aachen Eindecker 9,5 m

31. Aerod. Institut u. Flugw. Ver. Eindecker 9,5 m

32. Tiroler Fliegerverband Eindecker 13 m

33. Konrad Seitz Eindecker 8,3 m

34. Weltensegler-Gesellschaft Eindecker 16 m

35. Segelflugzeug-Werke Baden-Baden Eindecker 16 m

36. Segelflugzeug-Werke ,, ,, Eindecker 14 m

37. Segelflugzeug-Werke ., ,, Eindecker 14 in

38. Segelflugzeug-Werke ,, ,, Eindecker 15 m

39. W. Pelzner Zweidecker 5,4 m

40. Nordbayer. Luftfahrtverband Zweidecker 6 in

41. Nordbayer. Luftfahrt verband Zweidecker 6,2 m

42. Nordbayer. Luftfahrtverband Zweidecker 6,5 m

43. Flugtechn. Verein Stuttgart Eindecker 9,4 m

44. Fritz Schweizer Eindecker 8 m

45. Akad. Fliegergr. Hannov. A. Pröll Eindecker 12,8 m

Rhön-Segelflug 1921.

Konstruktions-Einzelheiten.

Erinnerung.

Brausender Wind, du bildest meine Glieder, — In tausend Tönen singst du, pfeifst tili, wisperst du in der Verspaniiuii^ meiner weißen Tragdecks. — Du streichelst uns beide, meinen stillen Vogel und mich. — Auf einem Berghang wiegst du uns auf deinen Wogen und lächelst, kommst, fallt uns, hebst uns, trägst uns in das Tal.....

Dann kam der Krieg, und ich brauste auf gelben und anderen bunten Flügeln mit dir um die Wette — wir alten Freunde kämpften miteinander weil du den Motorlärm so hassest und das Propellerschnauben.

Was wirst du sagen, wenn ich letzt wiederkomme und mit dir Frieden schlielie in der Rhön? — Ich glaub, du hast es damals schon gewußt, als wir, mein alter weilier Vogel und ich. vor Jahren von dir Abschied nahmen. — Fn.

Die stattliche Reihenfolge der Meldevorgänge spricht für sich. Ein Fortschritt ist nicht allein die rege Beteiligung, sondern vor allem die ganz hervorragende Qualitätsarbeit. Man kann überall feststellen, daß das Segelflugzeug sich immer mehr von dem bei Motorkonstruktionen üblichen freimacht und der Konstrukteur nach der neuen Richtung erfolgreich tätig gewesen ist.

In Nachstehendem wollen wir in zwangloser Form, in gedrängter Kürze die einzelnen Maschinen, soweit uns Unterlagen von den einzelnen Konstrukteuren eingesandt worden sind, beschreiben.

Nu. l«__„FLUGSPORT ".__Seim .tto

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1921

'/A'isvFlugzeug Nr. 2-iiliiin; mih('s|i;iiiiiT, rirstjstehendr Trüfjfläi'litMi mit \ rrw imlh;irrn Kiidlliu-Iicn. 1 "iitt.:Ji: Ix'spannT vmi \unie tri-stslicsii-

Der

Zeise 2

besteht aus einem vogelähnliohen. geschlossenen Rumpf, dessen starker Rahmenträger in Kastenform das Holzgerippe trägt und einer Tragfläche in V Stellung. Diese wird gebddet durch 2 verspannunglose,

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1921

/.eise Nr. 3.

(»Iii'ii: 'IVatiFhii'ln'ii nai-li vorne ffi-xlrilt. Milte: Tra-iHärhen in Mitli-Wellnnj;-l'Uten: Ti'ii<inäi'lieii nai-li liiulen verstellt.

Seite .r>i „FLUGSPORT". N'>- "!

konisch verlaufende Holziahrnenträger, auf welchen in bestimmten Abständen besonders verleimte Holzspanten unter bestimmten Winkeln zur Rumpfebene befestigt sind. Diese Spanten sind hinter den Holmen elastisch ausgebildet und haben ein Profil, welches den verschiedenen Querschnitten des Holmes angepaßt ist. Die Endflächen der beiden Tragdeckhälften sind durch in den Rohrträgern drehbar gelagerten Zapfen angelenkt und durch über Traversen im Innern der gewölbten Flächen geleitete Rollenzüge verwind bar gemacht.

Hinter den Tragflächen sind Schlagflügel gelagert, die durch Winkel hebol in Verbindung mit auf Zug und Druck beanspruchten im Tonern des Rumpfes an aufgehängten Hebelarmen verschiebbar angeordneten Stangen durch das Strecken und Anziehen der Beine auf und nieder bewegt werden können, wodurch Vortrieb des ganzen Apparates erzeugt werden kann.

Der Schwanz ist als Höhensteuer ausgebildet.

Der Rumpf hat Kufen, die mit dem Rumpfrahmenträger starr verbunden sind.

Am Ende des Rumpfes ist ein Landungssporn angebracht. Ein an der unteren Rumpfkufenbrücke befindlicher S Haken dient für die Startvorrichtung.

Der mittels Handrad die Steuerseile bedienende Führer sitzt tief an der Rumpffläche auf einer der Rumpflinie sich weit nach vorn anschließenden Sperrholzplatte. Die obere Oeffnung des Rumpfes gestattet ein beepaemes Einsteigen, Kopf und Hals ragen aus dem Rumpf hervor, sodaß genügend Sicht bleibt.

Der Bespannungsstoff besteht aus imprägniertem Seidenmull.

Der

Zeise 3

besteht aus einem vogelähnlichen, geschlossenen'Rumpf, dessen starker in Kastenform ausgebildeter Rahmenträger das Holzg6rippe des Rumpfes trägt und einer Tragfläche in V-Stellung.

Die beiden durch je einen auf dem Rumpfrahmen drehbar gelagerten Holzholm mit elastischen Spanten gebildeten Tragflächenhälften sind durch Steuerrad von der Mitte des Rumpfes aus in der horizontalen Rumpfebene nach vorwärts oder rückwärts zu drehen,

Nu. Ii;

,1'L U liSPORT".

Seile .«ja

wodurch bei der mit der Verdrehung der Flächen bedingten Verlegung der Druckmittelebene dio Höhensteuerung erfolgt. Die Seitensteuerung geschieht durch einseitige Verkleinerung der Trag-fläche.je nachdemLinks-oder Rechtskurve geflogen werden soll, wobei gleichzeitig der Anstell winkel des die Kurve erzeugenden Teils der Tragfläche verändert wird. Durch beiderseitige Verkleinerung der Tragfläche und zwar entsprechend der Windstärke mehr oder weniger wird der Tragdruck geregelt, wie es auch an den gegen den Wind segelnden Möven zu beobachten ist. Diese durch Strecken und Anziehen der Beine mittels Seilzug auf und nieder zu bewegenden Endflächen bieten auch die Möglichkeit bei Böen regulierend zu wirken.

Der Bespannungsstoff besteht aus imprägniertem Seidenmull.

Die von der

Abteilung Segelflug des Braunschweig. Landesvereins für Luftfahrt

hergestellten Gleiter, ein Doppeldecker mit Flächonverwindung und

 
     
     
     
     
     
     
   

^^^^ j^llf

Segler des BraunsWtw- [«andes Vereins. Oben: I )ujip«lilf£:k(!f. Unten : Eindecker

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1921

Zw.-idn-k- r I-"ri...li-ir|i Ifirhtrr

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1921

Nu. ICi

„FLUGSPORT'

Seile 354

ein verspannungsloser Eindecker mit dickem Profil sind in nebenstehenden Abbildung, dargestellt.

Hauptabmessungen des Doppeldeckers sind 24 m- Fläche, Länge 6,60 m, Spannweite 10 m, Gewicht 75 kg. Die des Eindeckers 16 m-' Spannweite, 9,5 m, Länge 5,80 m, Gewicht 40 kg. Der Eindecker ist ganz aus Sperrholz hergestellt. Die Bespannung besteht aus imprägniertem Zellstoff.

Zweidecker Fr. RichterS.D.D.21.

Spannweite 10 m, Länge 4,5 m, Flächeninhalt 27 mz, Der Rumpf in Sperrholz-

[konstruktion zeigt eigenartige Kurvengestaltung, welche den Seitenwiderstand bei aufsteigender Wind -Strömung verringern soll. Das Fahrgestell aus Duralumin besitzt eine gefederte Kufenachse sowie doppelte Federung der Kufen in Längsrichtung .welche eine Landung in beliebigem Winkel zur Erde gestattet. Die vor wind baren Flügel besitzen Kastenholme. Die Rippen sind am Ende elastisch. Das neue Keil - Profil ist unten gewölbt, oben

glatt durchlaufend. Höhen- und Seitensteuer sind ganz verstellbar ohnej Kiel-

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No. Iii

flächen. Steuerungsdrähte und Zugvorrichtungen liegen alle im Rumpf, Gewicht 62 kg. Fortsetzung folgt.

Eine japanische Veröffentlichung mit Folgerungen.

Von Dipl.-Ing. R. Vogt.

Der erste Bericht des aeronautischen Untersuchungsinstituts in Tokio erschien im Februar 1921 und enthält die Beschreibung eines Meßinstruments, welches gestattet, die Richtung und Stärke des Luftstroms relativ zum Flugzeug zu messen. Den Wert eines solchen Instruments erkennt man, wenn man sich daran erinnert, daß eine gewöhnliche Pitotröhre immer nur angenähert die Komponente der Luftströmung in der Richtung der Einlaßöffnung; also im allgemeinen nur die Komponente in der Flugzeuglängsachse angibt. Im Falle eines seitlichen Rutschens oder im Steigen und Fallen treten relative Luftströmungen auf, welche in Richtung und Größe größeren Schwankungen unterworfen sind und deren Kenntnis für Motorflugzeuge von Interesse ist, für Segelflugzeuge sogar von ausschlaggebender Bedeutung werden kann. Aus diesem Grunde lohnt es sich, auf das entsprechende japanische Instrument kurz einzugehen und einige Folgerungen für dessen Anwendungsmöglichkeit auf das „erwartete" Segelflugzeug zu ziehen.

Das erste Versuchsinstrument bestand aus einer Röhre, die versehen ist mit zwei Reihen von kleinen Bohrungen, welche symmetrisch zu einer im Rohrinnern befindlichen Scheidewand angeordnet sind. (Siehe Abb. 1.) Die Röhre ist beiderseits luftdicht abgeschlossen. Jeder der beiden Innenräume ist durch eine RohrleituDg mit einem einfachen Druckmeßappa-rat verbunden. £ Bläst der Wind nun auf die Mitte zwischen A und B, also / in der Pfeilrichtung Pl; so entsteht in den beiden Innenräumen der bei A und B herrschende Ahl)- ]- Druck, welcher in diesem Falle

der Größe nach gleich ist. Schiebt das Flugzeug seitlich, so daß beispielsweise die Relativbewegung der Luft in die Richtung P2 fällt, so entstehen bei A und B und damit in den korrespondierenden Räumen ganz bestimmte Drücke von bestimmter Differenz. Eicht man das Instrument im Luftkanal, so kann Richtung und Größe der Luftbewegung genau genug festgestellt werden.

Die praktische Brauchbarkeit wurde dem Bericht nach mit einem Avro-Flugzeug erwiesen.

Eine vertikal gestellte Meßröhre ist demnach anwendbar für die horizontale Windrichtung, eine wagrecht gelegte dagegen für die Luftbewegung in einer senkrechten Ebene.

B

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1921

Das weitere „Drum und Dran" des Instruments und seiner Vervollkommnung interessiert hier weniger. Wichtiger ist die Möglichkeit in diesem Gedankengang dem viel besprochenen „Windseher" näher zu kommen.

Man kann sich zu diesem Endzweck eine Anlage ausdenken, die im folgenden kurz beschrieben ist. Es soll dabei nicht unerwähnt bleiben, daß in dieser Anordnung nur ein Lösungsversuch gemacht wird, der keinen Anspruch auf Vollkommenheit bedingen soll.

Abb. 2 zeigt schematisch den Grundriß eines Flugzeugs. Die Meßröhre R liegt in entsprechendem Abstand vor dem Flugzeug und ist mit diesem durch den hohlen Stab S verbunden. Die Röhre R soll mit Bohrungsreihen versehen sein, die am Rohrumfang vielleicht von 2° zu 2° fortschreiten.

R

Das Rohrinnere muß in ebensoviel luftdichte Kammern geteilt sein als Bohrungsreihen vorhanden sind. Damit sich die Bohrungsreihen nicht stören, was bei kleinem Rohrdurchmesser der Fall sein könnte, empfiehlt es sich das Rohr der Länge nach in verschiedene Abteilungen zu teilen und die Bohrungsreihen versetzt anzubringen.

Die Leitungen von den einzelnen Innenräumen führen am besten innerhalb des Stabs ' lb' "'

S zum Führersitz und münden dort in einfache Druckmeßapparate in Gestalt von kommunizierenden Röhren. Abb. 3 zeigt, wie die Meßröhren übersichtlich vor den Augen des Fliegers angeordnet werden können. Entsprechend der

Druckverteilung an der

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Meßröhre

sich

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der Flüssigkeitsspiegel einstellen. In der Abbildung ist beispielsweise der höchste Stand für den Meßpunkt 4° unten eingezeichnet. Das würde heißen, daß die Relativbewegung der Luft zum Plugzeug mit einem Einfallswinkel von 4" von unten anströmt und somit Auftrieb bedingt.

Das Flüssigkeitsniveau sämtlicher Meüröhren wird im Flug dauernden Schwankungen unterworfen sein. Der aufmerksame Flieger wird aber den Höchststand immer erblicken können. Er schließt daraus einmal auf die Richtung der Luftströmung, d. h. er erkennt ob er sich in auf- oder abströmender Luft befindet. Außerdem kann er an der absoluten Stand höhe des Spiegels die Stärke der auf- oder abströmenden Luftwelle abschätzen. Einige Uebung vorausgesetzt, dürfte es nicht schwer sein, ein mit einer solchen Einrichtung versehenes „Segelflugzeug" strömungsgerecht zu steuern.

Eine gewisse Schwierigkeit dürfte darin erblickt werden können, daß eine gewisse Zeit vergehen wird, bis der an der vorgelagerten Druckröhre entstehende Druck im Führerstand angezeigt wird. Zwei Forderungen laufen einander entgegen und bedingen einen Kompromiß. Einmal wird man bestrebt sein, die Druckröhre so weit als möglich vom Flugzeug entfernt anzuordnen, um ein möglichst frühzeitiges Erkennen einer veränderten Strömung zu erreichen. Andererseits aber wird die Zeit, die verstreicht, bis die Druekanzeige erfolgt mit der Entfernung der Meßröhre wachsen.

Um beiden Forderungen gerecht zu werden, wird man bestrebt sein müssen, die Rohrleitungsräume, welche sozusagen Toträume darstellen, so klein wio irgend möglich zu machen.

Vielleicht regen die vorgebrachten Gedanken den einen oder anderen „Rhönflieger" in letzter Minute zu neuen Entschlüssen an. Das wäre außerordentlich wünschenswert, denn das Segelflugproblem dürfte nicht mit simplen Flugzeugen ohne Motor gelöst werden können, selbst wenn die Widerstände auf ein Minimum beschränkt werden.

Amerikanisches Zweimotoren - Verkehrsflugzeug.

Die amerikanisehe Flugzeugfirma „Airliner Engeneering Company, New York, hat ein Zweimotnren-Verkehrsf'liiprs'.eng herausgebracht, bei

No. 1«

„FLUGSPORT'

Seite 3SM

dem der Raum zwischen beiden Motoren als Rumpf in der ganzen Breite von 4,6 m ausgebildet ist.

Der Versuch, durch Anordnung der beiden Motore in einem gemeinschaftlichen Rumpf, den Luftwiderstand zu verringern, ist bereits von der Hannoverschen Waggonfabrik gemacht worden, mit dem Unterschied, daß bei der Konstruktion der Hannoverschen Waggonfabrik die Motore in genialer Weise bis auf die Motorenachsen zusammen gerückt sind, wodurch der Luftwiderstand noch mehr verringert wird. Durch den breiten Rumpf ist ein außerordentlich großer Raum für die Kabine geschaffen worden.

Spannweite 23 m, Leergewicht 3900 kg, Gesamtgewicht geschätzt 6570 kg, Betriebsstoff für 7 l/a Stunden, Sitzgelegenheit für 30 Passagiere (V).

Der Rumpf ist aus Sperrholz, vorne bekleidet mit Duralumin Im Vorderteil befinden sich Führer und Mechanikersitze, welche durch Fenster den Passagierraum nach rückwärts übersehen können. Größere Flüge sind mit der Maschine noch nicht ausgeführt worden.

Englisches Luft-Derby.

Bei prächtigem Wetter fand am 16. Juli das englische Luft-Derby, wie wir bereits in Nr. 16. berichteten, auf dem Flugplatz in Hendon statt. In englischen Fliegerkreisen wurde der Wunsch geäußert weitere Veranstaltungen nach Möglichkeit auf dem bedeutend größeren Flugplatz Croydon stattfinden zu lassen. Derselbe müßte allerdings noch eingezäunt werden.

Auffallend war die rege Beteiligung der flugsporttreiberiden Studenten, und zwar war nur die Hälfte, die sich gemeldet hatte, zugelassen. Hingegen fehlten die Kanonen. Frankreich war überhaupt nicht vertreten. Sadi Lecointe, hatte den Arm gebrochen. Bernard de Romanet machte vorher Bruch. Von den Engländern fehlten durch allerlei Zwischenfälle: Westgrath Heslara auf Avro, Harry Hawker,

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lirr Sickit im i-nül l."lt l'irliv l II .lamrs auf -Kaiiwl" Muli» Xapiev l.ion ps

Major Long sxit Martin Syde, Curtis auf B. E. 2e, ferner schied die Maschine mit dein Alula-Flügel aus, welche niemand fliegen wollte.

No.

Maschinen

Motor

Flugzeugführer

Ge.scliwin J difjkeit km :

1.

Avro „Baby"

35 Green

Tully

118

 

2.

Avro „Baby"

35 Green

Hinkler

 

Notlandung

4.

Sopwith „Pup"

80 Le Rhone

Foreslier-YValker

-

Notlandung

5.

Bristol „Tourcr"

'240 Puma

Butler

172

 

6.

Avro „Viper"

210 Viper

Tait-Oox

165

 

7.

Sopwith „Camel"

130 Clerget

Broad

153

 

28.

S. E. 5 a

180 Suiza

Lougton

191

 

30.

S. F.. 5 a

ISO Suiza

Ortweiler

200

Disqualifiziert

V2.

„Nieuhawk"

300 Dragonfly

Noakes

228

Landet vor dem Ziel

15.

Martinsyde

300 Suiza

Foof

-

Kehrt nach dem Start zurück

17.

Bristol „Bullet"

350 „Jupiter"

Uwins

227

 

21.

„Bamel"

450 Napier

James

21 >2

 

Es starteten im ganzen 12 Maschinen, als letzter startete James auf

„Bamel", welcher in dem Derby als Sieger hervorging. Der Mars I mit 450 PS Napier genannt „Bamel" ist gebaut von der Firma Gloucestershire Aircraft Company und konstruiert von Folland. Die Maschine ist einstielig und besitzt im Gegensatz zu den bisherigen englischen Maschinenkonstruktionen eine gute Formgebung des Rumpfes. Vor dem Spannturm befindet sich ein Wassersammelbehälter, während Motorvcriagcning rtes „Bamel" der Kühler unter dem Rumpf liegt.

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flugtecbniftfie fiundfctjau.

Inland. Beschluß

des Preisgerichts im Wettbewerb zur Hebung der Sicherheit auf Verkehrsluftfahrten (40.000 Mk.-Preis).

A) Xiilimsumj ziu» II' i'ttbi-irevli.

I. Zum Wettbewerb sind zugelassen :

I. Bewerber: Ballonhiilleii-(iesellschafl in. b. 11, Bei lin-Tempelhof, Fried rieh-Wilhelmstraße 52/54 für die folgenden gemeldeten tieräte:

a) Slufeiifiillscliirin,

b) Reibungsbremse für Fallschirme.

No. ICS

ϖ>. Bewerber: Professor Dr. A. Wigand, Hallen. S., Kohlschütter-stralie i) Für die folgenden gemeldeten Geräte:

a) Meteorograph,

b) Vorrichtung zur Messung des lultclektrischeii Spannungsgefälles.

II. Die Bewerbung zurückgezogen hat:

Herr Wilhelm Horwitz, Berlin. Bundesrats-Ufer l.>. B> Fri/fiuiy der ziigelasfiemn l'orriclttungen.

Die zum Wettbewerb zugelassenen Vorrichtungen wurden teils in Tempelliof, teils in Staaken, teils auf dem Flugplatz Johannisthal-Adlershof einer praktischen Prüfung an den Tagen 28. Januar, II. und '21. März 1921 unterzogen. — Die Verwendbarkeit der Vorrichtungen in zum Luftverkehr zugelasseneu Motor Luftfahrzeugen wurde dabei festgestellt.

C) PreiszuerfreuH ttng

I. Der Preis von 40.000 Mk. wird nach Ziffer 5, Buchstabe f der Ausschreibung vom ϖ>ϖ>. April 1920 („Luftweg". Jahrgang 1920, Heft 14/15) geteilt, da keine der gemeldeten Vorrichtungen zur vollen Preis zuerkeninuig in Frage kommt.

II. Dem Bewerber B a 11 o nh ü 11 e n - (i e se 11 s c h a f t ni. b. H., Berlin -Tempelliof, Friedrich Wilhelmstr. 52/54 wird für die Ke i bu ugsb r e ins e für Fallschirme ein Preis von 25.000 Mk. (fünfuiidzwanziglniiseiid Marli) zuerkannt.

III. Dem Bewerber Professor Dr. A. Wigand, Halle a. S., Kohlschütter-stralle 9 wird für Vorrichtung zur Messung des luftelektrischeii Spannungsgefälles ein Preis von 15.000 Mk. (fünf-zehntaiisend Mark) zuerkannt.

D) Bcffriilultuuj.

Die umfangreichen praktischen Untersuchungen der letzten für die Fortschritte im Flugwesen verantwortlichen Stelle haben ergeben, daß die bisher bekannten Fullschirmarteii wohl beim Abspringen aus Fesselballonen und Luftfahrzeugen bisher üblicher Geschwindigkeit genügen, daß aber bei schnellen und im Sturze befindlichen Luftfahrzeugen ein Mittel fehlt, das eine kleine, vom menschlichen Körper ohne Schaden zu ertragende Verzögerung der Eigengeschwindigkeit des Abspringenden auf Landegeschwindigkeit gewahrleistet. In der R e i b u n g s b r e m s e für F a 11 s c h i r m e hat der Bewerber B a 11 o n h ü 11 e n - G e s e 11 s c h a f t in. b. H., Berlin-Teinpelliol ein neues, einfaches, zuverlässiges und leicht bei allen Fallschirmarten anwendbares Mittel hierfür gefunden.

Obwohl herannahende Gewitter zumeist an der Wolkenbildung z.u erkennen sind, besteht dennoch die Möglichkeit des Irrtums, Die Gewittern vorhergehenden Vertikalbewegungen der Luft führen eine Störung des elektrischen Gleichgewichtes der Luft herbei. Die vom Bewerber Professor Dr. A. Wigand, Halle a. S. gemeldete Vorrichtung zur Messung des elektrischen Spannungsgefälles ist ein Hilfsmittel die Störung des elektrischen Gleichgewichtes der Luft zu erkennen und damit zur Beurteilung der Wetterlage beizutragen.

Das Wigand'seile Gerät ermöglicht gleichzeitig den Ausgleich etwa vorhandener gefährlicher Eigeriladungeri der Luftfahrzeuge.

Das Preisgericht: Kästner, Stelling, B e r t Ii o I d , v. B e n t i veg n i, Hoff, Dr. med. Dr. Phil. Kose hei.

Entwurf eines Luftverkehrsgesetzes.

Erster Abschnitt.

Luftverkehr. A) Luftfahrzeuge und Liiflfahrer.

§ 1. Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz und die zu seiner Ausführung erlassenen Anordnungen beschränkt ist.

Luftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Luftschiffe, Flugzeuge, Ballone Drachen und ähnliche für eine Bewegung im Luftraum bestimmte Geräte.

Seile ___„FLUGSPORT ". _ __Nu. Mi

5} 2. Luftschiffe-, Flugzeuge, Freiballone, bemannte Fesselballone und beinannte Drachen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie: zum Luftverkehr zugelassen sind. Dies gilt nicht von solchen Flügen innerhalb eines Flughafens (§ 5), bei denen nur zum Betriebe des Luftfahrzeugs erforderliche Personen mitgeführt werden.

Ausnahmen kann die Reiclisregierung zulassen.

Die Zulassung eines Luftfahrzeugs gilt für das ganze Reichsgebiet; sie wird durch einen Zulassungsschein nachgewiesen. Sie ist zurückzuziehen, wenn ein Luftfahrzeug den Anforderungen der Verkehrssicherheit nicht mehr genügt; der Zulassungsschein ist in diesem Falle einzuziehen.

§ 3. Wer in der Luft ein Luftschiff, ein Flugzeug, einen Freiballon, einen bemannten Fesselballon oder einen bemannten Drachen führt oder bestimmungsgemäß bedient (Luftfahrer). bedarf der Erlaubnis. Das gilt nicht bei solchen Flügen innerhalb eines Flughafens, bei denen nur zum Betriebe des Luftfahrzeugs erforderliche Personen mitgeführt werden. Der Nachweis der Erlaubnis ist durch eine Bescheinigung (Luftfahrerschein) zu erbringen. Luftfahrer im Sinne dieses Gesetzes ist nur, wem ein Luftfahrerscliein erteilt ist.

Bei Uebuugs- und Prüfuugsfahrten in Begleitung von Lehrern findet die Bestimmung des Absatzes I, Satz I, nur auf die Lehrer Anwendung.

Der Luftfahrerscliein wird erleilt, wenn der Bewerber seine Befähigung nachgewiesen, das '21. und, soweil es sich um Führer von Luftschiffen handelt, das 2f>. Lebensjahr vollendet hat und ferner keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber zur Führung oder Bedienung eines Luftfahrzeuges ungeeignet erscheinen lassen.

Mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters kann auch Bewerbern, die das Ii). Lebensjahr vollendet haben, die Erlaubnis erteilt werden, wenn besondere Umstände die Zulassung rechtfertigen.

Die Erlaubnis gilt für das ganze Reichsgebiet. Sie ist zu entziehen, wenn sich Tatsachen dafür ergeben, daß der Inhaber zu Führung oder Bedienung eines Luftfahrzeugs ungeeignet ist; der Luftfahrerscliein ist in diesem Falle einzuziehen.

§ 4. Wer gewerbsmäßig Personen zu Luftfahrern ausbilden will, bedarf der Genehmigung.

Die Genehmigung wird versagt, wenn kein Bedürfnis bestellt oder Tatsachen dafür vorliegen, daß der Bewerber für den Lehrbetrieb ungeeignet ist.

Die Genehmigung ist zurückzuziehen, wenn sich Tatsachen dafür ergeben, daß der Lehrbetrieb unzuverlässig ist.

B) Flughäfen.

tj 5 Flughäfen dürfen nur mit gemeinsamer Genehmigung der Reichsregier-ung und der Landeszentralbehörde oder der von diesen zu bestimmenden Behörden beibehalten oder angelegt werden.

Die Genehmigung ist zurückzuziehen, wenn sich Tatsachen dafür ergeben, daß der Flughafen ungeeignet ist oder der Betrieb unzuverlässig geführt wird.

Die vorstehenden Vorschriften finden auf Reichs- und Staatsbetriebe, die im öffentlichen Interesse eingerichtet werden, keine Anwendung.

§ 6. Als Flughafen gill auch die festgesetzte Plughafenzone.

§ 7. Die zur Einrichtung von Polizoiflugwaclien in Flughäfen erforderlichen Räumlichkeiten hat der Unternehmer unentgeltlich bereitzustellen.

§ 8. Die Vorschriften des § 2(> der Gewerbeordnung finden auf Flughäfen entsprechende Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Flughafen nicht gewerblichen, sondern öffentlichen Zwecken dient.

C) Luftfahrtunternehmen und -Veranstaltungen,

§ 9. Linternehinen. die gewerbsmäßig Personen oder Sachen durch Lult-fahrzeuge befördern (Luftfnhrtuutenielunen), und öffentliche Veranstaltungen im Dienste des Wettbewerbs oder der Schaulust, woran Luftschiffe, Flugzeuge oder Ballone beteiligt sind (Luftfahrtveraiistallungen), bedürfen der Genehmigung.

Die Genehmigung wird erteilt:

1. bei Luftfahrluiiteniehmeii und LiiflfiilirtveranslaUungeii, deren Luftfahrt-bereich sich auf ein Land beschränkt, von der Zentralbehörde desU.andes oder der von dieser zu bestimmenden Behörde nach Anhörung der Reirhsregierung:

2. bei Luftfnhrtiinternehmcn oder Luflfahrtveranslaltuiigen, deren Luft-fahrtbereicli mehrere Länder oder das Ausland berührt, von der Reichs-regienmg mich Anhörung der Zentralbehörden der berührten Länder:

.1 hei Ballonveraiislaltungeii von der Zentralbehörde des Landes, von dem aus die Palirt veranstaltet wird.

Die Genehmigung ist zn versagen, wenn Tatsachen dafür vorliegen, da Ii die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet werden kann; ergeben sich später selche Tatsachen, so ist die Genehmigung zurückzuziehen.

Die vorstehenden Vorschriften finden auf Reichs- und Staatsbetriebe, die im öffentlichen Interesse eingerichtet werden, keine Anwendung.

Luftfahrtunteriiehiuen mit einem fahrplanmäßigen öflentlicheii Betriebe müssen auf Verlangen der Postverwaltung mit jeder fahrplanmäßigen Luftfahrt Postsendungen gegen angemessene Vergütung befördern.

D) Verkehrsvorschriften,

§ II). Luftfahrzeuge dürfen außer in Flughäfen nur außerhalb geschlossener Ortschaften auf nichteingefriedigten Grundstücken und auf Wasserflächen landen. Für einzelne Gebiete, Grundstücke oder Wasserflächen kann ein Landlingsverbot erlassen werden.

Die Besatzung ist verpflichtet, die Feststellung der Persönlichkeit des Halters und Führers des Luftfahrzeugs zu dulden. Nach Feststellung darf der Besitzer des Grundstücks oder der Wasserfläche den Weiterflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.

tj II. Bestimmte Gebiete können vorübergehend oder dauernd für den Luftverkehr ganz oder unter einer bestimmten Flughöhe gesperrt werden (Luftsperrgebiete).

§ 12. Luftfahrzeuge dürfen im Luftverkehr Waffen, Schießbedarf, Sprengstoffe, Brieftauben, Lichtbild und Funkgerät nur mit F.rlaubnis der jeweils zuständigen Behörden mitführen.

F) F.nteignung.

tj 13. Bei öffentlichem Bedürfnis können Eigentum sowie sonstige Rechte an Grundstücken für Zwecke der Luftfahrt durch Enteignung gegen angemessene Entschädigung entzogen oder beschränkt werden, wenn keine Einigung zwischen dem Unternehmer und dem Berechtigten zustande kommt. Die Beschränkung kann auch in der Kennzeichnung von Orten für die Luftfahrt bestehen..

Bis zur Frlassuug eines Reichsgesetzes bestimmt sich das Verfahren nach den Landesgesetzen.

F) Gemeinsame Bestimmungen.

§ 14. Die. Reichsregierung erläßt mit Zustimmung des Reichsrates :

1. Vorschriften zur Ausführung der §§ 2 bis 13 und des § 25,

2. Vorschriften für das Ueberfliegeu der Reichsgreiizeu oder Zollgrenzen,

3. die sonstigen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlichen Vorschriften über Verkehr und Betrieb von Luftfahrzeugen,

4. Vorschriften über die Bildung eines zur Mitwirkung in Angelegenheiten des Luftfahrwesens berufenen Beirats.

Der Beirat ist vor Erlassung der in Nr. I bis 3 erwähnten Vorschriften zu hören. Auch die Landesregierungen können sich durch Vermittlung der Reichsregierung des Reichsausschußes bedienen.

Zweite r A bs c Ii n i 11.

Haftpflicht.

§ 1"). Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeuges jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder seine Sache beschädigt, so ist der Haller des Fahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet, daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.

§ KS. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so finden die Vorschriften des § 254 ,i,,s Bürgerlichen Gesetzbuchs mit der Maßgabe Anwendung, daß im Falle, der Beschädigung einer Sache das Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, dem Verschulden des Verletzten gleichstellt.

§ 17. Im Falle der Tötung umfaßt der Schadenersatz die Kosten einer versuchten Heilung sowie den Vermögensnachteil, den der Getötete dadurch erlitten hat, daß während der Krankheit seine FTwerbsfähigkoii aufgehoben oder gemindert oder sein Fortkommen erschwert oder seine Bedürfnisse vermehrt waren. Außer-

Seite 3(i3 „FLUGSPORT". No. 10

dem sind die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, der sie zu Inigen verpflichtet ist.

Stand der Getötete zurzeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber Uralt Gesetzes unterhallungspflich-tig war oder werden konnte, und ist dem Dritten infolge der Tötung das Rccnl auf Unterhalt entzogen, so hat der Ersatzpflichtige im soweit Schadenersatz zu leisten, wie der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet gewesen sein wurde. Die F'rsatzpflicht tritt auch dann ein. wenn der Dritte zurzeit der Verletzung erzeugt aber noch nicht geboren war.

§ 18. Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit umfaßt der Schadenersatz die Heilungskosten sowie den Vermögensnachteil, den der Verletzte dadurch erleidet, daß infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit -aufgehoben oder gemindert ist oder seine Bedürfnisse vermehrt oder sein Fortkommen ersehwert sind.

§ H), Der Schadenersatz wegen Aufhebung oder Minderung der F.rwerbs-fähigkeit, wegen Erschwerung des Fortkommens oder wegen Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten sowie der nach § 17 Abs. 2 einem Dritten zuge-währetidc Schadenersatz isl für die Zukunft durch Entrichtung einer Geldreulc zu leisten.

Die Vorschriften des § 84,5 Abs. 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 708 Nr.O der Zivilprozeßordnung gellen entsprechend. Für die dem Verletzten zu entrichtende Gedrente gilt entsprechend § 8,r>() Abs. 3 und für die dem Dritten zu entrichtende Geldrente § 850 Abs. I Nr. 2 der Zivilprozeßordnung.

Bei Verurteilung zu einer Geldrente hann der Berechtigte auch nachträglich Sicherheitsleistung oder Erhöhung einer solchen verlangen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten erheblich verschlechtert haben. Diese Bestimmung gilt bei Schuldtitehi des § f!H Nr. 1, 2 und f> der Zivilprozeßordnung entsprechend.

§ 20. Der Ersatzpflichtige haftet:

1. wenn jemand getötet oder verletzt wird, nur bis zu 300IXX) Mark Kapital oder bis zu 20 000 Mark Jahresrente;

2. wenn mehrere durch dasselbe Ereignis getötet oder verletzt werden, unbeschadet der Grenze in Nr. I nur bis zu insgesamt I (XX) (XX) Mark Kapital oder bis zu insgesamt 100000 Mark Jahresrente;

3. wenn Sachen beschädigt werden, nur bis zu insgesamt IO0 00O Marli. Uebersteigen die Entschädigungen, die mehreren auf Grund desselben

Ereignisses nach Abs. I Nr. I und 3 zu leisten sind, insgesamt die Höchstbeträge in Nr. 2 und 3, so verringern sich die einzelnen Entsrhüdigugeu in dem Verhältnis wie ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrage besteht.

§ 21. Die Schadenersatzansprüche nach §§ lf> bis 11) verjähren in zwei Jahren, nachdem der t>satzberechtigte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten hat, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in dreißig Jahren vom Unfall an.

Schweben zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigteu Verhandlungen über den Schadenersatz, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine' oder andere Teil sich weigert, die Verhandlungen fortzusetzen.

Im übrigen richtet sich die Verjährung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

§ 22. Der F>satzberechtigtc verliert die Rechte, die ihm nach diesem Gesetz zustehen, wenn er nicht spätestens drei Monate, nachdem er von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten hat, diesem den Unfall anzeigt. Dieser Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn die Anzeige infolge eines Umstandes unterblieben ist, den der Ersatzberechtigte nicht zu vertreten hat, oder wenn der Ersatzpflichtige innerhalb der Frist auf andere Weise vom Unfall Kenntnis erhalten hat.

§ 23. Wird ein Schaden durch mehrere Luftfahrzeuge verursacht und sind die Fahrzeughalter einem Drillen kraft Gesetzes zum Schadenersatz verpflichtet, so hängt im Verhälluis der Fahrzeughalter untereinander Pflicht und Umfang des Ersatzes von den (Iniständen, insbesondere davon ab. inwieweit der Schaden überwiegend von dem einen oder anderen verursacht worden ist. Dasselbe gill wenn der Schaden einem der Fahrzeughalter entstanden ist, bei der Haftpflicht, die einen anderen von ihnen trifft.

,, F L U d 8 PO R Tj\ Seile .KU

Die Vorschriften des Absnl/.es I sind entsprechend anzuwenden, wenn neben dem Fahrzeughalter ein anderer für den Schaden verantwortlich ist.

§ 24. Unberührt hleiheii die reichsgesetzlichen Vorschriften, wonach für dem beim Betrieb einstellenden Schaden der Haller in vveilereni Umfang oder der ['"iilirer oder ein antlerer haftet.

ij '25. Zur Sichel mit; der Schadenersatzansprüche Driiter muh der Halter eines Luftfahrzeuges vor der Zulassung (§ '2) sowie der thiieniehiner eines Flughafens (§ 5), eines Luflbihrriiuterneluiieiis und einer öffentlichen Flugveran staltung (§ 9) vor l'Xeihuig der Genehmigung nachweisen, dal! er in einer ihm bekannt zu gebenden Höhe eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen oder durch Hinterlegung von (ield oder Wertpapieren Sicherheit geleistet hm. Dies gilt nicht, wenn Halter oder Unternehmer das Reich oder ein Land ist.

Die Sicherheit kann zur Befriedigung von I laflpflichtansprüchen verwandt werden :

1. wenn das KouUui sverfahren über das Vermögen des l linlerlcgci s erolfnel vviul. oder wenn er seine Zahlungen eingestellt hat;

2. wenn der Hinterleger allen oder einem gröl.ieren Teile seiner Aiigesiclllcn die fälligen Benage nicht zahlt:

3. wenn dej llinicileger sein IInternelunen auigibl.

Isl die Sicherlich durch die Befriedigung von Hallpilichlanspi liehen v ei ringen oder erschöpft, so ist sie auf Verlangen innerhalb eines Mouuis w icdei auf den ursprünglichen Betrag zu hriugcii.

Die Rückgabe diu- Sicherheit kann ersl dann verlang;! werden, wenn das lJuternehnicu aufgegeben worden ist und seitdem vier Monate verstrichen sind Der Anspruch beschränkt sich auf den Resl nach Deckung der Haftpflicluforde rangen. Schon vor Ahlauf der Frist kann die Rückgabe verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dal.1 keine Hnflplhrhtfoi denuigoii bestellen.

I.) r i I t e r Ab s r Ii n i 11.

Straivorschriften und Schlulibestimmuug.

§ 2i>. Wer den zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in diesem Gesetz oder sonst erlassenen Vorschriften über Verkehr und Betrieb von Luftfahrzeugen zuwiderhandelt wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder mit Haft bestraft.

§ '27. Mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und Geldslrale bis /u fünfzig-tausend Mark ndei mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer vorsützlich :

1. ein Luftfahrzeug tührt, das zulassungspflichtig 2), aller nicht oder nicht mehr zugelassen ist :

2. als Haller ein zulassungspflichtiges (§ 2). aber nicht oder nicht mehr zugelassenes Luftfahrzeug durch Drille gebrauchen lälit:

,i. ein Luftfahrzeug führt oder bedient, ohne die Frlauhuis .i> zu haben oder nachdem sie zurückgezogen ist;

4. als Halter ein I.nftfnhrzeug durch eine crlaiibuisplhchtigc Person (ij 5) führen oder bedienen lälit, ohne dul> ihr der Luftfahrerscheiii erteilt, oder nachdem er ihr entzogen ist:

5. ohne Gcuehmigiieg oder entgegen den Bedingungen oder nach Zurückziehen der Genehmigung gewerbsmäßig Personen zu Luftlahn.ru ausbildet (§ 4), Flughäfen (§ 5) aidegl oder unterhält. Luf Itahrtunternelnncn (ij 9) betreibt odei Luftfahrtvcraa.staltungen (§9) unternimmt:

Ii. sich der Verpflichtung mich 5; H) Abs. 2 Salz I einziehe

Wer in den Fällen der Nr. I Iiis 5 nur fahrlässig handelt, wird um Gelds bis zu drei Monaten oder Geldstrafe bis zu dreitausend Marl; oder Haft bestraft.

§ 2H. Wer Menschenleben dadurch gefährdet, du Ii er vorsü tzlich ein Luftfahrzeug beschädige zerslön oder sonst unbrauchbar oder unzuverlässig macht oiler vorsätzlich die Fahrt eines Luftfahrzeugs duich falsche Zeichen odei sonst stört, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.

Der Versuch ist strafbar.

Isl infolge dei Handlung «ine schwere Köi pei v eiielzuug (§ 224 des Reichsslrafgesctzhuchs) oder der Tod eines Menschen eingetreten, so ist die Strafe Zuchlshaiis. bei mildernden Umstünden Gefängnis nicht unter sechs Monaten.

Nu. H.

X lle .tto

Ist eine dieser Handlungen fahrlässig begangen, so ist die Strule Gefängnis ins zu sech- Monaten und (ieldstrafo bis zu dreitausend Mark oder eine dieser Strafen, und wenn infolge der Handlung der Tod eines Menschen eingetreten ist. Gefängnis nicht unter einem Monat.

2t). In bürgerlichen Rechtsslreitigkeilen, in denen durch Klage oder Wiederklage ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes gellend gemacht wird, wird die Verhandlung letzter Instanz im Sinne des § H des Eiiifübriingsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgeselze dem Reichsgerichte zugewiesen.

Für Klugen, die auf Grund dieses Gesetzes erholten weiden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis siallgelunden hat. ' _>l/yf). I

Flugpostverkehr mit Litauen. Am 2<>. Juli wurde im Anschluß au die Flugpo-tverhindung zwischen Berlin und Königsberg ein täglicher Flugpostverkehr mit Litauen auf dei Strecke Königsberg -Kuu'iio aufgenommen. Abflug Königberg 3,l'o nachm., an Kowno 5,l,r) nachm. Zurück ab Kowno 7,45 vorm., an Königs-berg tl,Ar> vorm. Zugelassen sind alle Arten von Brieisendungeu, gewöhnliche und eingeschriebene. Der Elugpnstzuschlng ist derselbe wie für den Verkehr mit Molimin1, also 40 Plg für die Postkarte und für je '20 Gramm-Briefe außer der gewöhnlichen (iebiilu. Die Elugpnslhelbrdcruiig aut der Strecke zwischen Berlin und Kowuo nimmt im Ganzen nur K'/„ Sliuiden in Anspruch, bietet also gegenüber der F.iseubnhnpostbcfördernng u;auz erhebliche Vorteile. Nähere Auskunft erteilen die Postauslalteu

Verbessern»« im Flugpostdiensf. Die Vorteile dei schnelle» Flugpostbeförderimg sind bisher in einigen grollen Städten, z. B. Berlin und Hamburg, durch die erheblichen Entfernungen zwischen Flugplatz und Brielverleilungsanil stark beeinträchtig! worden. Die Postverwalfung hat deshalb jetzt teilweise unter Mitwirkung der l.nilverkehrsunternehiiiuiigeii in Berlin, Mamburg und einigen anderen Städten, wo es an einer günstigen ständigen Verbindung Eisenbahn. Straßenbahn und dergl. - zwischen Flugpostamt und Flugplatz fehlt, schnelle Motorrad- oder Kruftwageiilahrleu für den Flugpostzubringerdiensl eingerichtet. Dadurch hat sich die Dauer der FUigposlbeförderung auf einzelneu Linien um 1 bis '2 Stunden verkürzen lassen. Dieser Vorteil äußert sich für die Verkehrswelt in der Weise, daß die Schhißzeiteu für die Eirilieferung von Flugpostsen-dungeii entsprechend später festgesetzt werden und die Sendungen au den Bestimmungsorten schneller in die Hände der F.mpfänger gelangen können. Nähen-Auskunft über die Scliluüzeiten für die Flugpostsenduugeii erteilen die Posta »stalten.

Flugpost Hamburg -Westerland. Die seit dem I. Juli eingerichtete Flugpostverbi'idung Hamburg—Westerland hat wegen der lebhaften Inanspruchnahme jetzt in jeder Richtung zweimal täglichen Verkehr erhalten. Abflüge von Hamburg ab !) Uhr vormittags und .VI, Uhr nachmittags, Ankunft Westerland lO'/s Uhr vormittags und 5 Uhr nachmittags. Kiickfliige von Westerland VI Uhr mittags und f> Uhr nachmittags, Ankunft Hamburg l1/, und ti'ls Uhr nachmittags. Sämtliche Flüge werden von der Deutschen Ltifl-Reederei in Berlin aiisgefiilin.

Abstempelung eingegangener Flugpostsenduugeii. Vom 10. August an erhallen alle Flugpostsenduugeii von dem Postamt, bei dem ihre Flugbefiir-derung planmäßig endet, einen auffallenden Stempelabdrurk mit dem Wortlaut „Mit Luftpost befördert (Bezeiclnmg des Flugpostamts)". Der Stempel soll Gewißheit darüber geben, daß die Fliigbeftfrdenuig tatsächlich stattgefunden hat. und dazu beitragen, auf die Flugposteiuriclitnngen und ihre großen Vorteile bei -ehr lüedrigeu Fluggebühreu in weiteren Kreisen der Verkehr-weit hinzuweisen

Neue Flugpostmarken. Für die \ou der Reichspostverwaltung geplanten neuen Flugpo.-tniarkeu haben alle zu einem beschränkten Wettbewerb aufgeforderten Künstler Hut würfe eingesandt. Das Preisgericht hat einstimmig eine Arbeit des Professors Krnst Aufseeser, Düsseldorf, als die beste Lösung bezeichnet. Diese stellt in graphischer Ausführung stilisiert einen hcrabstoßenden Vogel dar. Man hofft, den Entwurf unter Wahrung seines künstlerischen Wertes so gestalten zu können, daß er auch den technischen Bedingungen entspricht, die vom Standpunkt des Markeiunassendruck- und der Sicherung gegen Nachahmung zu stellen -iiul

Nu. lh____ ., j\L UG SF' 0 R T^._^______= = _= ^,;J''<'

Ausland.

Das „Luft-Derby" um die Welt findet nicht slalr. Der Arm Club von Amerika teilt uns uiilerni <;. Juli mit, da Ii das „Luft-Derby" um die Well dieso.-lahr nicht organisiert wird. Es isl beschlossen worden, eine günstigere Zell abzuwarten.

Mesopotamien—Ägypten. Diese Luttlinie, welche von Kairo über Anunaii und Ranv.idi nach Bagdad führt, ist jetzt von den Engländern in Betrieb genommen worden. Die Strecke wurde in zwölf Stauden mit drei Zwischenlandungen bewältigt. Ramadi war während des Krieges eine deutsche Flugstatiori. Die deutschen Flieger, welche seinerzeit diese Strecke oft durchflogen haben, können sich hieraus ein Bild über den Stand der Entwicklung des englischen Luftverkehr-machen.

Den Peugeot-Preis 10000 Fr. in Frankreich, dir li'n ein Wiegendes Fahrrud-„Aviette" von Ii) m Flug ausgesetzt war, isi von Pouluiii nunmehr endgültig gewonnen worden. Die führenden Finnen Frankreichs außer Nienpori zeigten wenig Interesse für den Wettbewerb. Zu gleichet Zeil als Ponlain den Preis an sich brachte, wurde eine neue Avietle von Thebaull fertig, die leidet nicht mehr in Wettbewerb treten konnte. Peugeot will einen neuen l-'rei- von 'J000O Fr. aussetzen für einen Avietteflug von 20 in.

Kirsch 10600 m. Seit längerer Zeil bemüht sich Kirsch auf Nienpori mit .WO PS Hispano Suiza den Höhenrekord von Schröder anzugreifen. Am 12. Juli erreichte er U80O in in 38 Minuten. Am 15. Juli startete er wiederholt aul dein Flugplatz von Le Bourget und stieg auf lO(iiX) in. Fr verlor hierbei die Knie vollständig außer Sicht. Motorstörungeu zwangen ihn zur Landung bei Moutmirail. Da er nicht auf den Startplatz zurückkehren konnte, konnte sein Höheiirekortl nirht anerkannt werden.

Landung auf dem Mont-Blanc. Der Flieger Durale ur. der am .»». >. morgens i> Uhr von Lausaune aufstieg, ist in einer Höhe von t810 m aul dein Mont-Blanc glücklich gelandet. Kurz, vor Ii) Uhr begann er den Abslieg.

Luftlinie Stockholm-Reval. Die Sv. Lufttrafik Aklielagol eröffnete am 15. Juli einen regulären Verkehr zwischen Stockholm und Reval mit Zusammenarbeit einer Kstnisrhen Luftverkehrs-Gesellschaft. Zunächst soll die Linie provisorisch auf 3 Monate für Personen- als auch Festverkehr errichtet, und sobald der Versuch einschlägt, (mau hat allen Grund dies zu hoffen), weilet fortgesetzt werden. Projektiert ist die Route: „Stockholm über Furusund, Söderarm. Süd-spitze der Olandinseln, Hangö-Finnland direkt nach Reval. Die Strecke soll zweimal wöchentlich (an Dienstagen und Freitagen) beflogen werden und zwar hin und zurück am gleichen Tage. Zur Verwendung stehen zwei Flugzeuge disponibel. Eine Junkers-Wasserlimoiisine sowie ein ital. Savoiy-Boot Type ,,S 16" 300 H. P. fraschiui. Die Flugzeit ist (auf einen Weg) mit durchschnittlich 3 Stunde» berechnet.

Sehr interessant ist die Feststellung, dai.i dei Flugpreis pro Person und Tour nur 250 Kr. kosten soll, während die Dampfhootreise aul derselben Route 150 Kr. kostet und 24 Stunden in Anspruch nimmt. Das Zustandekommen dieser Luftroute ist der tunsichtigen Leitung des Direktors der Svenska Lnfttrafik Aktiebolaget Kapten Leun Jacobson besonders anzurechnen, da in Schweden. Fliegerei (in jeder Form) zu organisieren auf außerordentliche Schwierig keiten stößt. F..

Ein Fokker F III in Amerika. „De Telegraal" schreibi unterm 23. Juli a. c. folgendes: Das Fokker Flugzeug „De halve Maen" - Type Fokker F III Limousine — führte heute, gesteuert durch Bert Acosta, einen aul.ierordeiitlicli gelungenen Flug zu Demonstrittionszwecken aus. Acosia erzählt in der „New York Times": Ich bin mIioii mit Apparaten allerlei Art, hier und im Auslände geflogen, doch nicht eine ein/ige Maschine ist niit diesem Fnkker-Fhigzeug zu vergleichen.

W. Gönne!, ein berühmter amerikanischer Flieger, der gleichfalls einen Flug mit Fokker's „De halve Maen" gemacht hat, erklärte: „Ks gibt kein zweites Flugzeug, das so vollkommen sicher und schön gebaut ist."

Als ersti's holländisches Verkehrsflugzeug, das in Amerika angekommen ist, benannte man den Fokker F III, „De halve Maen" nach dem ersten holländischen Schiff, das im Jahre KW) mit dem englischen Forschuugsreiscmlen

Nu II.

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1921

IIiiiImhi in Amerika landete, der ilic^c lahri in-Auftrag der „Osl-Ineliscbem Oompnguie'" unji-j'noniiin'ii halte mit dem Ziel, eine nord-östliche- Durchfallet nach China zu suchen. Unterwegs lief.) er diesen Plan fallen, steuerte nach der I leivis-Slral.le und er reichte auf 44" n. S. die Mündung des nach ihm heiiannlon Hudson Flusses. Au diesem Flusse enl stand dann spater N'ow-York.

Pafade-Helm des englischen Royal Aii Force. Anliissig der lelztcn Flug-Parade vor dem König von England trugen die Offiziere der Gruppe des Duke ol York den neuen Parade-Hehn. Fr besteht ans schwarzem Chrom Leder garniert mit Koipu-Fell, einer gold und blau geflochtenen Schnur, einem gold und silbernen Fliegerabzeiclicii and einer blauen Slrütissenleder.

n»l l'.-iradc Hehn.

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1921

Oberleitung

Ehrenvorsitzender: Konsul Dr. Ii. e. Kolzeiiber^

Vorsitzender: lug. Desitins

Stellvertretender Vorsitzende'!: Prof. I )r Linke-Dr. ing. Rutnplcr, Dr. Hoff, Ehrhardt, Bäumt Kerlelt, Prüf. Dr. (irosst Preisgericht.

Vorsitzendei : Dr. ing. kiunpler

Sle'llceirlreteuelea' Vorsil/endcr : Amtsgerichtsrat Dr. Seedried (ielie'imrat Prof. (iuleruuith. Dr. Hoff, lielieimral Prof. Dr. König. Krupp. Prof. Dr. Praudll, big. Ursiuus.

Sportleitung.

\'ui sitzender: Student

Stellvertretender Vm silzi'iider: Ehrhardt lag. I >ti*.'rni;iim. Ing. Maelelmig, Ing. Eisenlohr. Hailer, v. Schröder. Krocker.

Technische Kommission.

Versitzenden : Dr. Hoff, kegieiiingsbauiu. Hucksletter, big. Mudelinig. lag. tüsenlohr.

Wirtsc Ii afts-Ausschuß.

Vorsitzender: (ie-ue-ral-Sekr. Vol.)

Stedlvertrete-nder Veirsilze-aeler : RegieTiingsbautti. HacksteUe-r Hailer. Heise, Pustverw. Röder, Bürgerin. Seifert, M. et A,, Hotelier Schiitiler.

Werkstatt.

Regieniiigsbauni. f lae'kstetlei, Lage'rwcukiueisU'r Wellie (Aenderungen vorbehalle-n.)

n:<,.j(, _ _ ..FLUGSPORT". >mr ,«is

Aus dem Segel-Fliegerlager.

1. August.

Der Morgen graut! — Man springt von der Lagerstätte, um den herrlichen Sonnenaufgang nicht zu verpassen. Schnell barfuß durch das vom Morgentau gefeuchtete Gras steigt man nach der Wasserkuppe. — Ein bezauberndes Bild, unbeschreiblich schön. -— Die weite Landschaft zeigt sich in einem magischen, bläulichen Schein, der gerötete Horizont zeigt die Stelle, wo die Sonne auftauchen will. Lang sam erhebt sich der riesengroße Peuerball, wie eine glühende Masse über den Horizont. Die Farben der Landschaft verändern sich von Minute zu Minute. Unten im Fliegerlager wird es lebendig. Frühaufsteher eilen nach der Quelle, um den Körper in das erfrischende Nass zu tauchen. Da bringt plötzlich der Wind einen köstlich duftenden Geruch. — — Der Morgenkaffee ist fertig. — Klopfen und Arbeitsgeräusch bekunden, daß bereits gearbeitet wird. Die Abteile der weiß leuchtenden Schlafbaracke stehen fast alle offen. Das Lager ist erwacht.

Firmennachrichten.

Normen - Lager-Gesellschaft Trinks & Cie. Max Schulz, bisheriger Gesellschafter und Leiter einer bedeutenden F.iscngicbVrei und Masehineniabrik ist als neuer Gesellschafter eingetreleii-

Rumpler-Werke Akt.-Ges. in Liqu. in Berlin-Johannisthal. Das

Geschäftsjahr 1920 scbliel.it mit einem Liquidntiunsvcrlust von 72891 M. ab, um dem sich der Ueberschuß der Aktiven über die Passiven auf 1037220 M. ermäßigt Unter den Gläubigern erscheinen immer noch in beträchtlicher Höhe die Rücklagen für die Kriegsgewinnsleuer, da weder für das Jahr 1017, noch für das Jahr Iiil8 die Kriegsgewinnsteuer festgesetzt ist. Als erste Liquidationsrate soll von dem Effektenbesitz der Gesellschaft auf jede Aktie des Unlernehmens eine Aktie der Firma L. A. Riedinger, Maschinen- und Broncewarenfabrik A.-G., in Augsburg, mit Gewinnanteilschein für 1920-21 u. I, ausgeschüttet worden. Ks ist heute noch nicht möglich, den Zeitpunkt der Beendigung der Liquidation auzu-zugebeu.

Kumpler Ozean-Flug-Gesellschaft in. b. H.. Johannisthal. Gegenstand des Unternehmens ist die Konstruktion von zur Ozeanüberquei ung bestimmten und ähnlichen Handelsflugzeugen und innerhalb der durch die Gesetze zugelassenen Grenzen die Herstellung der Vetrieb und der Betrieb solcher Handelsflugzeuge und der Abschluß aller damit int Zusammenhang stehender Geschäfle.

Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft auch befugl, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und deren Vertretung zu 'übernehmen.

Das Stammkapital beträgt 100000 M.

Geschäftsführer sind der Dipl.-lug. Julius Spiegel in Charlotteuburg und der Kfni. Fritz von dem Hagen in Berlin.

Der Gesellschaftsvertrag ist am 15.MO. Juni 1921 abgeschlossen. Sind mehrere Geschäftsführer bestimmt,so erfolgt die. Vertretung durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.

Zeppelinwerke Gießerei, G. m. b. H. mit dem Sitze in Staaken bei Berlin ist eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Gießereiartikelu und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte.

Das Stammkapital beträgt 21)000 M.

Geschäftsführer sind der Dipl.-lug, Alfred Hermann in Charlollenburg und der Kaufmann Adolf Pfau in Staaken bei Berlin.

Der üesellschaftsverfrag ist am 23. Mai 1921 festgestellt.

Die Gesellschaft midi einen oder mehrere Geschäftsf. haben.

Schriftliche Erklärungen der Gesellschaft sind abzugeben: a) wenn ein Geschäfts!, vorhanden is]. von diesem allein oder von zwei Prokur oder von

No. Kl

i nicni Frokin. und einem Hundlungsbcvnlliiiüchligien an Kähmen seiner Vollmacht, h) wenn mehrere Geschäflst. vorhanden sind, von zwei Geschäfts!, oder von einem Geschäfts!, und einem Prokur. oder von einem Geschäfts!', und einem Handlungsbevollmächtigten im Kähmen seiner Vollmacht, in der Weise, daß die (ieschäftsf. den Worten „Zeppelinwerke Gießerei, G. in. b. H." ihren Namen beifügen, die Prokuristen unter Vorset/ung der Buchstaben „ppa.". die Handlung*-bevollmächtigten unter Vorsrizung der Buchstaben ..i. V."

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1921

Zur Modellflug-Bewertungsfrage.

In Nummer 13 bringt der Berliner Modellflug-Verein in seitenlangen Ausführungen seinen Vorschlag zur

Modellfhtg-Bcw erttings-l'rage zur Kenntnis der l.eser des Flugsports.

Der Leipziger Flug-Vt i <.:in muß dazu Stellung nehmen denn dieser Vorschlag greift besonders die vom Leipziger Verein auf diesem Gebiete geleisteten Arbei ten an.

Vor besser uugs vorschlüge sind dem Leipziger Flug verein willkommen, aber solche Vorschläge müssen nicht nur erprobt sein, Söllhuben. Wir können jedoch nicht behaupten. Annahme entspricht, sonst hätten in der Verletzt als Verbandsflug-müsseu. Dem ist

aul die vielen Fiitslellungeii. der Berliner Arbeit eingehen.

(lern sich auch als besser bewährt daß der Berliner Vorschlag dieser

ötfeiitliehung Punkte und Daten die Unzulänglichkeit dei tvwerlung bestehenden Leipziger Bewertungsart beweisen aber nicht so. drum steht der Leipziger Idug-Verein auch heule noch auf dem Standpunkte, den er bereits vor mehr als einem Jahre in einer Keine von Veröffentlichungen hier in dieser Zeitschrift bekannt gab. Schon damals bestanden auf dem Gebiete der Modell!'Ingbewertniig zwischen Berlin und Leipzig allerlei Meinungsverschiedenheiten und wir müssen heute an der letzten Berliner Arbeit erkennen, daß die Herren dort noch genau so rückständig sind wie vor einem Jahre. Ks ist schalle um die schöne Zeit die verwendet wairde zur Fertigstellung der letzten Arbeit, denn nach den Widerlegungen der vorjährigen Berliner Behauptungen ■/.. T. durch den Leipziger Verein, z. T. durch Dipi.-Ing. Kleinperer. wäre zur Stärkung des Ansehens des Berliner Modcllfhigwcseiis eine andere Leistung erwarlel worden

In den folgenden Zeilen müssen wir drum Verdrehungen, ja sogar lulsi heu Behauptungen diese richtigstellen und verbessern.

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, daß die Leipziger Griiudlcistungeu Keine „willkürlich herausgegriffenen Daten" sind, sondern Durchschnittsleistungen isiehe Flugsport No. 23 l'.HO). wie sie bei uns seit Jahren gezeigt werden Diese Behauptung zu widerlegen ist das um Berlin angeführte Beispiel nicht gerade günstig gewählt. F.s ist selbstverständlich, daß ein Modell, das die Kopie eines Xormalflugzeuges darstellt schlechter fliegt, als ein auf Fluglcistiuig hin kon-slruierles Modell. Aber hat es denn wirklich einen großen flugtechnischen Werl Xormalmaschinen nachzubauen: denn der Unterschied zwischen einer Maschine und einem Modell konstruktiv betrarhlel ist so bedeutend, (man denke nur Schwerpuiiktlage. Fläclicnkouslruktioii. kumpfbaii und au den von Berlin genannten fehlenden Führer, der die Kiste ev. abfangen soll), daß irgend welciiei Vergleich nicht zu ziehen ist. Drum ist es unklar, weshalb man sich au das Nachbauen vorhandener Apparate klammem soll. Ferner ist es uiizutreflcud, daß ein großes Modell dem kleineren immer überlegen ist. Wir haben in jahrelangei Praxis herausgefunden, daß ein normal konstruicrles Model! mii etwa 110 - 120 cm Spannweite das Malerial im Verhältnis zu m-hiei (5r>'HV am günstigsten ausnützt

Nu. 16

da es sowohl bei größeren, wie geringeren Abmessungen im Verhältnis zur tragenden Fläche schwerer wird. Daher werden die Modelle innerhalb oben er wühnter Grenzen am häufigsten sein und diese leisten durchschnittlich unsere „Grundleistungen". Außerdem bieten unsere Orundleistuiigeii doch Gewähr für einwandfreie Bewertung der Modelle, denn wenn an irgend einem Orte unsere Grundleistungen bedeutend überschritten werden, so zeigt sich dies ja von selbst in der Höhe der erreichten Punktzahlen, die ilamil wieder heweisen. daß dort die modellsportliclieii Leistungen gegenüber Leipzig bessere sind.

Zum Abschnitt Bauvorschriften : Für den Leipziger Verein ist es iutei essaul zu erfahren, wo wir in unseren Bauvorschriften Banbeschrnnknng auf „alle'' Klassen ausgedehnt haben; uns ist so etwas unbekannt.

Rumpfmodelle betreffend bleibt es sich beim Kin-Schrnubenmodell fast gleich, oh man die MiiidestrumpFbreite proportional der Spannweite oder dem Propellerdurchmesser wählt, da Propellerdurchmesser und Spannweite ebenfalls meist untereinander proportional sind. Bei Mehr-Schraubenmodellen ((i.- und R-Flitgzeugeii entsprechend) ergeben sich, entgegen unserer Vorschrift, nach Berliner Vorschlag für die Mindestrnmpfbreite höchst eigenartige Abmessungen. Was dir: Berliner Ausrührungen über den Motorstab in Rumpfmodellen betrifft, müssen wir streng an unseren Bestimmungen festhalten. Lüne Mitbefestigung von Koiistruklionsteileu am Motorstab zuzulassen ist nicht möglich, da nie eine Grenze zu ziehen ist, wo Mitbefestigung aufhört und bloße Befestigung anfängt. Wir haben anfangs unsere Beschränkung nicht gehabt, sie jedoch einfügen müssen, da wir sonst „verkleidete Stabtnodelle" vorgesetzt bekamen, die infolge ihrer größeren Baufestigkeit die wirklichen Rumpfmodelle, hei denen konstruktive Arbeit geleistet war, benachteiligen. Wir möchten gerade an dieser Stelle darauf hinweisen, daß es nötig ist nur erprobte Ratschlage zu bringen und nicht andauernd mit grauer Theorie umsichzuwerfen, was zwar kollosal gut aussieht, aber praktisch nutzlos ist, da es den Modellbau keineswegs Fördert.

Hochleistungsinodelle sind von uns schon immer grundsätzlich von den übrigen getrennt Wir halten es Für überflüssig diese in irgendwelche Punktbewertung eiuzubez.iehen, da für sie nur Dauer und Strecke in Betracht kommt und Meter- und Sekundenzahl für sie, im Gegensatz zu einem auf vielseitige Leistungen hinkonstruierten Modell, schon einen genügend klaren tJeberhlick über ihre Leistungen gibt.

Was die Wertung der Höhe betrifft, so sind wir leider schon wieder anderer Meinung wie Berlin, da wir eine einwandfreie Messung derselben glücklicherweise vornehmen können. Sollen doch die Berliner Modellhauer die ca. 20 m lange, in vier Meter Höhe gehaltene Schnur, wie von uns verlangt bei Bodenslarl zu überfliegen versuchen. Diese [Erklärung war ja eigentlich unnötig, denn in No. 3/1921 ist dies vorgeschrieben, wie auch schon in früheren Veröffentlichungen im Flugsport von uns.

Zum Zielflug verweisen wir ebenfalls auf unsere Erklärung in No. M/1920 und werden diesen beibehalten, da er dazu dient festzustellen, inwieweit der Starter sein Modell auszunützen versteht, jedoch hängt die gezeigte Leistung nicht allein vom Start ab. Im übrigen möchten wir an dieser Stelle auf die Berliner Arbeit, Abschnitt „Handstart" verweisen, wobei ebenfalls „die mehr oder weniger große Geschicklichkeit des Starters" unwillkürlich aufgewertet wird.

Wir sind somit zu dem neuen „erörterten" Wertuugsvorschlag des Berliner Modellflugvereins gekommen, mit dem auf „einfache" Weise „einwandfrei" die Qualität eines Modells, unabhängig von seiner Große, gefunden werden soll Auf die einzelnen Punkte dieser Berliner Arbeit werden wir in einer zweiten Veröffentlichung genauer eingehen.

Lei p z i g e r F I u g - V e r e i u i. A.: Noack, Elze. Thiele

Die erste Verbands-Modell-Flugmeister- Priilung gut bestanden!

Der Leipziger Flug-Verein berichtet nachstehend über die erste Verhands-Modell-Flugmeister-Prüfung, die sein Milglied Hellmuth Elze, am 22. Juli 1921 glatt erfüllte. Elze, der schon im Jahre 1917 die erste Prüfung um das Modell Ilieger-Abzeichen des Leipziger Vereins bestand, ist neben Möbius, jetzt Hanau a. M.. das zweite Mitglied, welches die schweren Bedingungen zur Ehre des !.. Fl.-V. erledigte.

Aul beistehend abgedrucktem Meldebogen im da, erfolgreiche Modell näher beschrieben und in der Federskizze verbildlicht. Alle Daten, wie auch

No. IL

die erziehen Leistungen und Punkte sind heu.uem aus dem Nachstehenden Meldebogen /n entnehmen.

1. NiiiiR. des Vereins I. e. i p z ig c r Flug-Verein.

2. Name de.s Bewerbers . llellmntjt l'itze.

3. Art des Modells: llunt]>ftlof)ji<4tlecker.

4. Bezeichnung und Nummer des .Modells. Ilel. 9S.

5. Gesamtgewicht in Gramm: 230 t/ (i. Lange über allen in cm: 07,5 cm.

7. Spannweiten in cm: alten: 93,5 rm. uttlrn: 92 'in. S. Tragfliiclienlonii: hier eiut/e.zeit:huel.

!). Flacheutiefe : oben: 13,5 ein, unten: 12 rm. Wölbung: keine. 10. Tragender Flacheninhalt in qcm : 2460 i/rm. Sleucrflacheninlinll :300tjrm. IL Guiuinihaken-Abstand in cm: 50 rm.

12. Gummi-Gewicht in g: 32

13. Guiuminiotorlünge normal, ungeilehnl, in cm: AS < in.

14. Aiildrehzahl. normal, ungedelinl, in cm: ca. 175 n»

15. Aiifdreliznhl, gedehnt um ?%:

Mi. Propcllerdurchmesser : 29 rm Steigung: 32 rm. 17 Propcllertoiin : ln/egra/e. Blattbreite: 3, ) rm

IS Steuerflürhcnfor men: Itter erntjeze lehnet

II). Steiiei lläclienabiuessungen : Däntp/'iint/\flo.sse: iSpanntv. 30 cm. (iriifltc l'tefe. 12 rm. b'ieif/osse: Höhr 12 cm. fringe 10,5 rm.

20. Linzellieiten, verwendetes Baumaterial, ev. Neuerungen und Sonder-

heiten : Alle aus 3 mm l'untlholz, Zelle 2 stielig, 12" Pfeil form. Fa/ir-acslrll aus liatnbvs. Spothol-.rüde.r.

21. Datum: 22. VII. 21. ' 22. Zeit: 6* S{±.

23. Wetter: klar. 24. Temperatur: 20'—IIP.

25. Windstarke: 3-4 m sei:. 2(i. Windrichtung: ,VH\

27. Startart: sielte, unten. '2S. Startort: Mockau

29. Landung: siehe nuten. 30. Höhendifferenz: keine.

Gezeigte Leistungen:

Strecke: 02 in 155 Funkle. Bodenslart: 30 m 150 Punkte.

Zielflug: 39 in 97,5 „ Laslllug: 230q. 25,,, IS,5100,5 , Daueiflug: 10,2sek. 127,5 .. Höhenflug:.')'ℜ ' 125

Kreisflug: /- , Kreis 125 .. Konstruktion etc.: SO

Motlclt-Vloitmcislrr-Vfiiftnnj glatt bestanden. Zur Bewertung kommen endgültig: 960,5 Punkte. Als Fingprüfer: (gez.) Koack, 'Phirle. Mirhael, Singet.

Neben dieser Prüfung hat das Modell aber noch bedeutend bessere Leistungen gezeigt. F's war dies zu dem Rumpfmodell-Wettfliegen des L. Fl.-V. am 2b. Juni dieses Jafii'es. diese Rekordleistungen sind noch nicht veröffentlicht worden und geben wir dieselben nachstellend mit bekannt. F.s ist interessant die beiden sich ergebenden Punktzahlen miteinander zu vergleichen, nur muß man beachten, dal.i bei der Prüfung die Grundlcistungeu „A" and beim Wettfliegen dieselben von „P." als Grundlagen dienen:

Pliigleislnngen des Modells „Hei IIS" nach den Leipziger (irinidleistungeii

bei d

er Prüfung nach

..A"

 

bciiuWettfl

iegen nach„B":

Sirecke :

(i'2 in

155 1

'unkte

?? in

25G,(i(; Punkte

Dauer:

9's sek.

12? .5

 

15,4 sek.

308

Zielflug:

30 in

07.5

 

35 in

83.53

Kreisfhig :

1 'ϖ

125

 

l'i«

300

Bodens-'t'art:

30 in

I5U

 

14 in

293..«

Höhe :

5 m

125

 

ö III

250

Lastflug:

2:1 gr IS.5 m

100,5

 

15" ,. 3b m

270

Konstruktion

etc.:

-SO

   

so

   

9150.5

Punkte

1S41.33 Punkte

Die fast gleichmäßigen Resultate: der verschiedenen [-lüge sind bezeichnend für die günstige Festlegung der Gnuidlcislungen : für den L, Fl.-V ein erneuter Beweis, daß seine H< wertnngsart auf einfache Weise ein Modell einwandfrei bewerfet.

I. e i p z i g e r F lug- V e r e i u i. A.: Max Noack, I. Vorsitzendci .

Hamburger Verein iiir Luitiahrt e. V., Abteilung Sur Segelflug und Modellbau. Am 7. Juli fand der schon erwähnte Modell - Weltbewerb statt. Leider waren die Leistungen der Modelle durch Böen und Windschatten stark beeinträchtigt. Die Preisverteilung war folgende:

1. Preis für Stabmodelle : Hans Wagener — für Kiuiiplinodoll« Bcudix Ewald.

2..... ,. Frilz Hasenfuß für Hans Störhase.

3..... .. F'ritz Hasenful.i - für Haus Wagener.

I..... .. AIfr. Gymnich für Odo Herker.

Die Leistungen der 1'rel.iluftiuodelle waren leider gering, so da Li keine Preise verteilt wurden. Ein Bingmotor-Modell von S. Toniassen führte sehr nette Flüge außer Konkurrenz aus und wurde ihm dafür eine Anerkennung in Forin einer Plakette überreicht.

Besondere Erwähnung verdient ein von unserem Mitglied Hans Störhase neu herausgebrachter freitragender Rumpleüide.cker mit hochovalem Rumpf. Das Modell hat eine Spannweite von 130 cm und eine Flächenbelastung von 31,5 gr pro qdcm. Trotzdem führte dasselbe gute Flüge von 70 -90 in Länge, 10--1'2 Sek. Dauer und 5—5 m Höhe aus.

Die sonntäglichen Uebungsfliegeu linden wieder regelmäßig auf dein Flugplatz in Fuhlsbüttel tun 4 Uhr nachmittags statt. An jedem Dienstag-Abend S Uhr, ist Zusammenkunft in den Verciusräiunen Colonadeu 17—19.

Der Vereinsgleiter ist nun bis auf die Bespannung fertiggestellt und werden voraussichtlich im August die ersten Flüge in der Fischhecker Heide damit ausgeführt werden.

In dem Artikel des Vereins im „Flugsport" No. 15 vom 20. Juli 1921 isl ein Irrtum unterlaufen. I^s muß heißen: „Im Vorstand des Vereins ist am 21. Juni ein Wechsel eingetreten".

Flugmodellsport in Halberstadt. Zunächst sind noch einige Angaben über die zu Pfingsten von der Modellfluggruppe des V. I. L. veranstaltete Ausstellung und das daran anschließende Wettfliegeu nachzuholen. Die Ausstellung gab ein gutes Bild von der geleisteten Arbeit. Der Besuch war leidlich. Alles in allem scheint es empfehlenswert, die nächste Ausstellung nicht wieder zu Pfingsten und etwas später als Jahresfrist, also etwa im nächsten Herbst zu veranstalten. An dem Wettfliegeu beteiligten sich außer den Veranstaltern der Verein für Modellflugsport Magdeburg und der Flugtechnische- Verein Halle. Der Wind war recht böig, sodaß keine besonderen Leistungen erzielt wurden. Die Leistungen waren alle auffallend gleichmäßig Den I. Preis für Rumpfmodelle erhielt I laneyer mit HO m Leistung bei Bodenstart (40 Mk.,) den I. Preis für Rekordiuodelle Schleef (Magdeburg) mit SIS in Leistung (30 Mk.,) den 2. und 3. Preis für je 53 m Leistung erhielten Rotzoll und Däter (je 20 Mk.,) und den I. Preis Wieder (Halle) mit 50 m Leistung (15 Mk.) Den ersten Preis für Stabmodelle erhielt mit 50 in Leistung Schniager (Halle) (25 Mk.) Ehrenpreise erhielten Hauever und Rotzoll für Flüge von S3,5 bezvv., 03 in mit Handstarl. Einen Trostpreis erhielt Jakob

Am Nachmittage .schloß sich an die Preisverteilung ein geniülliches Bei-sauinieiisein au, bei dein allerseits dir- Freude und Genugtuung ausgesprochen wurde, daß es gelungen war. die Modellbauer der Provinz Sachsen zu einem Wettbewerb zusammenzubringen. Es wurde der lloflninig Ausdruck gegeben und auch fest versprochen, daß dieser Tag der AnkiLi zu weiterer gemeinsamer Arbeit, zum zusammengehen und freundschaftlichen Wettbewerb sein solle Lauen weiteren Erfolg hat noch die Halberstädter Gruppe aut diesem Gebiet durch die Werbung einiger Mitglieder in Quedlinburg erzielt, die zunächst diu eh die Ausstellung auf die llnlberstädler Arbeil aufmerksam geworden waren und dann nach einem kleinen von Halllerstadl im benachbarten Quedlinburg abgehaltenen Scluiu-fliegen sich unmittelbar Halberstadt anschlössen.

Das nächste Wettfliegeu isl Endo September geplant. Der Weltbeweb soll für die genannten Vereine und die Modellbaiiabteilung des Braunsschvveiger l.andesvereins für Luftfahrt offen sein Näheres wird noch mitgeteilt

Nu. Iß

Flugtechnischer Verein Stuttgart e. V. Dei letzte Vortragsabend de-, Vereins fand am 19. Juni d. Js. statt für die Schüler höherer Lehranstalten. Das rege Interesse, das die Jugend dem Flugsport entgegenbringt, zeigte sich an dem überfüllten Saale (etwa oW Personen"), hauptsächlich Jugendliche, aber auch eine große Anzahl Krwiirbscne.

Ing. Dieiner hielt den ersten Vortrag über K.-Flugzeuge an Hand von vor züglichen Lichtbildern, die teilweise: von ihm selbst als Mitarbeiter der Zeppeliu-werft angefertigt waren. In knappen klaren Sätzen entwickelte er den Aufbau dieser im Anfang ohne Erfahrung zu berechnenden l'lngzeugbauart, die schließ lieh mit Kriegsende eine Vollkommenheit an Betriebssicherheit erlangte, wie sie unsere Gegner kaum erzielen konnten. Redner wies noch eingehend auf die Ausnutzung moderner Erfindungen beim R-Flugzeug hin wie FT-Station, elektrische Beleuchtung usw. hin.

Den zweiten Vortrag hielt eaud. mach. Schinzinger übel Flugzeug- und Modellbau. Als erfahrener Flieger wies er auf den Zusammenhang der beiden Bauarten hin, die jeder Konstrukteur unbedingt praktisch und theoretisch kennen muß, um die Entwicklung der verschiedenen Typen genau zu beherrschen. Die vom Redner an diesem Abend begründcle Jugendgi uppe fand sofort großen Zulauf und befindet sich in erfreulichem Aufschwung.

Daraul referierte cand. mach. Paul Brenner über den Rhönsegelflug llf'20. au llantl von hübschen Liclilbilderu. die ("iv.-lng. Ersinus freundlichst zur Verfügung gestellt hatte.

Die Tätigkeit des Vereins benilil in den letzten Mounlen in Vorbereitung für den Khönsegelflug lim. Nach längerem Suchen wurde dem Verein vom Srhreinermeister Sigloch seine Werkstatt zur Verfügung gestellt, in der wir z.iu Zeit einen Segler fertigstellen, bezw. in einigen Tagen fertiggestellt haben Außerdem baut der Verein einen Liegegleiter. Jegliche Flugversuche leiden an der Ungunst des hiesigen Geländes. Die Unterstützung durch die wiirttember-gische Industrie an Materialien und Werkzeugen isl anzuerkennen, wenn auch nur sehr wenig Fabriken für den Verein etwas zugesagt haben.

Die Mitgliederzahl beträgt zirka 50. Für den Rhiinsegelfug wurden durch Vermittlung des Vereins von verschiedenen Finnen und vom Verein bis jetzt ϖim. M. gezeichnet.

Expedition der „Flugsport" Frankfurt a.M.

Kleine Anzeigen

f xpedltlofl „Flugspo'f, Frankfurta.lt

Die zwel^etipaltene Millimeter-Zeile kostet 100 Plg. Gesuche 50 Pfg.

Zur Weiterbeförderung der ein^eKendeaCliinVe-IinefeKind stets 40 Pf. in Briefm.'irken beizulegen

Segelflug, Motorflug und Modellflug sowie Luftfahrt und Luftverkehr im Deutschen Reich (Weimarer Republik) im Jahre 1921

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flugfertig, wird zugelassen, sofort zu verkaufen. Offerlen unter l!)ö.! au die Expedition erbelcti.

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2 Cylinder

zu Uauteu iiesuchl. Oh er ton inil £v nauru Angilben unter 1957 au die Cie m'lkiftsstelle de,-, Flugsports.





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